Petition richtet sich an:
Ministerpräsident Markus Söder
Ministerpräsident Markus Söder,
der Wolf muss weiterhin eine geschützte Tierart bleiben - keine Abschussfreigabe von Wölfen!
Begründung
Der Wolf ist im Recht und es gab ihn lange vor dem Menschen:
Internationales Recht:Wölfe sind sowohl durch das Washingtoner Artenschutzabkommen sowie die Berner Konvention geschützt. Deutschland hat beide Abkommen ratifiziert, so dass diese völkerrechtlich verbindlich sind.
Europäisches Recht: Als EU-Mitgliedsstaat verpflichtet sich Deutschland, die sogenannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) umzusetzen und das Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 zu etablieren. Der Wolf ist über den Anhang IV der FFH-RL besonders geschützt. Deutschland ist dadurch verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Wölfe langfristig einen lebensfähigen Bestand aufbauen können (den sogenannten „guten Erhaltungszustand“).
Deutsches Recht: Die Umsetzung der europäischen Vorgaben erfolgt in Deutschland über das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Wölfe sind im gesamten Bundesgebiet über § 44 BNatschG streng geschützt. Bei Verstößen wird per Anzeige die zuständige Staatsanwaltschaft tätig. Je nach Vergehen sind Strafen von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug oder hohe Geldbußen möglich. Damit besitzen Wölfe in Deutschland den höchstmöglichen Schutzstatus. Für die Umsetzung der Gesetze sind die Länder zuständig, der Bund kann sie dabei unterstützen. Mit Ausnahme von Sachsen unterliegen Wölfe nicht dem Jagdrecht. In Sachsen ist er jedoch mit einer ganzjährigen Schonzeit belegt.