Region: Hessen
Erfolg
Bildung

Wir wollen wieder unsere mündliche juristische Examensprüfung vor Ort ablegen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessisches Ministerium der Justiz, Wiesbaden

2.398 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

2.398 Unterschriften

Petition hat zum Erfolg beigetragen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Petition richtet sich an: Hessisches Ministerium der Justiz, Wiesbaden

Das Justizprüfungsamt hat seine Verwaltungspraxis geändert. Die Prüflinge der ersten staatlichen Pflichtfachprüfung sollen ab sofort, also schon für den nächsten Examensdurchgang, per Losverfahren einen Prüfungsort in ganz Hessen für ihre mündliche Prüfungen zugeteilt bekommen. Bisher fand die mündliche Prüfung am eigenen Studienort statt. Mögliche Orte sind Marburg, Gießen, Frankfurt und Wiesbaden. Wir möchten wieder, dass Examensprüflinge in Hessen wieder am Sitz ihrer Universität die mündliche Prüfung ablegen dürfen.

Begründung

Wir finden, dass diese Regelung unzumutbar ist. Die mündliche Prüfung stellt eine besondere Stresssituation dar. Am Prüfungstag schon vor 6 Uhr mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch halb Hessen zu reisen oder sich Wochen vorher um eine kostspielige Unterkunft am Prüfungsort zu kümmern, kann den Prüflingen nicht auch noch auferlegt und zugemutet werden. Zudem wird so eine ähnliche Regelung im Rest des Bundesgebietes kaum angewendet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.05.2017
Petition endet: 22.05.2018
Region: Hessen
Kategorie: Bildung

Neuigkeiten

Eine mündliche Prüfung folgt in der Regel keinem Standard. Bei der Vorbereitung darauf ist es wichtig die Argumentationsweise des Prüfers zu kennen und sich darauf vorbereiten zu können. Es gibt in den Rechtswissenschaften, wie auch in anderen Bereichen, unterschiedliche Lehrmeinungen zu zentralen Themen. Durch die "Verschickung" der Prüflinge an eine andere Uni befinden diese sich ggf. im Kreuzfeuer gegenläufiger Ansichten. Eine objektive Leistungsbeurteilung ist dann nicht mehr möglich.

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