Wohnraumschutzgesetz jetzt anwenden – Gesundheit und Menschenwürde schützen!

Petition richtet sich an
Stadtverwaltung Bad Oldesloe

637 Unterschriften

Sammlung beendet

637 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Oktober 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung am 13.10.2025
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Stadtverwaltung Bad Oldesloe

Wir fordern die sofortige und konsequente Anwendung des Wohnraumschutzgesetzes Schleswig-Holstein (SHWoSchG) in Bad Oldesloe - Familie A. hat ein Recht auf menschenwürdiges Wohnen!

1. Aktuelle Problemlage 
Derzeit werden Vermieter in unserer Kommune nicht für gravierende Mängel in ihren Wohnungen in die Pflicht genommen. In einem aktuellen Fall lebt eine chronisch kranke Mutter mit ihren drei Kindern seit Monaten in einer stark verschimmelten Wohnung, ohne dass die Stadt eingreift. Der Eigentümer (die Lietmeyer Unternehmensgruppe aus Hildesheim) verweigert seine Instandhaltungspflicht unter Verweis auf angebliches Eigenverschulden. Und das, obwohl Baumessungen und ein gleichartiger Schimmelbefall in den angrenzenden Nachbarwohnungen eindeutig eine Ursache in der Bausubstanz nahelegen. Die betroffene Familie A. ist der Situation schutzlos ausgeliefert. Atteste von Kinderärzten und Onkologen der Familie drängen auf einen sofortigen Umzug. 

2. Gesetzliche Grundlage 
Das Wohnraumschutzgesetz Schleswig-Holstein wurde vergangenes Jahr verabschiedet, um genau solche Situationen zu verhindern. Nach § 3 SHWoSchG haben Gemeinden die Aufgabe, zur Sicherung menschenwürdiger Wohnverhältnisse tätig zu werden. Die Hinweise der Landesregierung zur Anwendung des Gesetzes betonen klar: 

„Eine Behörde darf grundsätzlich nicht untätig bleiben, wenn wichtige Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder Freiheit bedroht sind oder sich ein erheblicher sonstiger (auch materieller) Schaden abzeichnet.“ (Erläuternde Hinweise für die Durchführung des § 3 SHWoSchG) 

Damit steht fest: Die Kommune hat nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Pflicht, in Fällen wie diesem tätig zu werden. 

3. Position der Stadtverwaltung 
Die Stadtverwaltung verweist auf fehlende Personalressourcen und eine mögliche Stellenplanung ab 2026/27. Dies bedeutet, dass zahlreiche Familien weiterhin ungeschützt in gesundheitsgefährdenden Wohnungen leben müssen. 

4. Forderung der Petition 
Wir fordern die Stadtverwaltung und die Kommunalpolitik auf, 

  • die Anwendung des Wohnraumschutzgesetzes ab sofort sicherzustellen
  • bestehende Ressourcen zu nutzen, um kurzfristiges Handeln zu ermöglichen, 
  • im aktuellen Fall gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Instandsetzung durchzusetzen 

5. Chancen und Potenziale des Gesetzes 
Neben dem Schutz vor gesundheitsschädlichen Wohnverhältnissen bietet das Gesetz weitere Möglichkeiten, die Lebensqualität in unserer Stadt zu verbessern: 

  • Verhinderung von Obdachlosigkeit durch Instandsetzungsanordnungen oder Ersatzwohnraum. 
  • Bekämpfung von Leerstand und Zweckentfremdung, um dringend benötigten Wohnraum nutzbar zu machen. 
  • Stärkung sozialer Gerechtigkeit, indem Eigentümer stärker in die Verantwortung genommen werden. 

6. Schlussfolgerung 
Die Untätigkeit der Stadt widerspricht dem Geist und Zweck des Wohnraumschutzgesetzes. Wir erwarten von Verwaltung und Politik, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Gesundheit und Würde der Menschen in unserer Stadt zu schützen. 
Handeln Sie jetzt – für eine Stadt, in der Wohnen nicht krank macht! 
 
 

Begründung

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Plan B, Hamburg
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 01.10.2025
Sammlung endet: 31.03.2026
Region: Bad Oldesloe
Kategorie: Wohnen

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition,

    am kommenden Montag, 27. April, werden wir den Verantwortlichen der Politik und Stadtverwaltung im Wirtschafts- und Planungsausschuss unsere Forderungen übergeben – mit beachtlichen 637 Unterschriften!

    Anschließend folgt ein spannender Beitrag: Die zuständige Fachbereichsleitung der Kieler Stadtverwaltung wird berichten, wie erfolgreich das Wohnraumschutzgesetz in der Landeshauptstadt bereits angewendet wird.

    Die öffentliche Sitzung beginnt wie immer um 19 Uhr in der Festhalle (Olivet-Allee 4) mit einer Einwohnerfragestunde. Wir wollen deutlich machen, dass Bad Oldesloe sich eine Stadtverwaltung wünscht, die bei verantwortungslosen Vermietern durchgreift.

    Wir möchten uns noch einmal bei allen bedanken, die die Petition mit Wort und Tat unterstützt haben. Die Resonanz ist wirklich großartig! Wir freuen uns, mit Ihnen im Austausch zu bleiben – für eine Stadt, in der Wohnen nicht ohne Würde geht!

    PLAN B (kontakt@treffpunktplanb.de).

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition!

    Gemeinsam haben wir mit über 630 Unterschriften ein deutliches Signal an Politik und Stadtverwaltung gesendet: Bad Oldesloe will, dass Mieterinnen und Mieter besser geschützt werden, wenn Vermieter ihrer Verantwortung nicht nachkommen.

    Die breite Unterstützung dieser Forderung hat auch über die Stadtgrenzen hinaus gewirkt. Vor drei Wochen war die schleswig-holsteinische Innenministerin Magdalena Finke in Bad Oldesloe. Nach einem Gespräch mit Bürgermeister Jörg Lembke gab es einen Austausch mit Plan B bei den Hölk-Hochhäusern. Dabei wurde deutlich: Auch wenn die Stadtverwaltung sich nach wie vor gegen die Anwendung des Gesetzes ausspricht, haben wir das Innenministerium hinter uns. Frau Finke vertritt die Ansicht, dass man die Anwendung des Wohnraumschutzgesetzes in Bad Oldesloe nicht pauschal ablehnen darf.

    Vor Kurzem hat es zudem einen Austausch zwischen Plan B, der Vorsitzenden des Wirtschafts- und Planungsausschusses Hannah Hofmann und dem Sozialdezernat der Landeshauptstadt Kiel gegeben. In Kiel wird das Gesetz seit seiner Einführung konsequent angewendet. Wir haben die zuständige Fachbereichsleitung eingeladen, im nächsten Bauausschuss am 27. April von den Erfahrungen aus Kiel zu berichten (eine Zusage steht derzeit noch aus). Bei unserem Besuch resümierte sie bereits: „Nach 36 Jahren in der Stadtverwaltung kann ich nur sagen: Das ist mal ein Gesetz, für das es sich zu kämpfen lohnt!“.

    Mit diesen Erfahrungswerten aus Kiel und dem deutlichen Signal aus dem Innenministerium ist für uns daher klar: Wir werden uns weiter für die Anwendung des Gesetzes stark machen! Es bräuchte nur zwei Stimmen von Seiten der Oldesloer CDU oder FBO, um die Stadtverwaltung mit einem Beschluss zur Anwendung des Gesetzes zu verpflichten. Lassen Sie uns das Thema daher weiter ins Gespräch bringen! Kommen Sie am 27. April um 19 Uhr zum Wirtschafts- und Planungsausschuss, wo wir planen, die Petition offiziell zu übergeben (wir bestätigen das Datum nochmal auf unserer Webseite: treffpunktplanb.de). Auch Redebeiträge in der Einwohnerfragestunde oder Mails an Stadtverordnete können helfen. Für eine Stadt, in der Wohnen nicht ohne Würde geht!
  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Petition,

    zunächst möchten wir uns für den großen Zuspruch und die breite Unterstützung bedanken. Die Solidarität, die die Familie erreicht hat, war großartig und ist eine wichtige Stütze.

    Die inzwischen über 600 Unterschriften haben erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt. Auch auf Landesebene ist man auf unsere Initiative aufmerksam geworden: Vor einigen Wochen waren die schleswig-holsteinische Familien- sowie die Innenministerin vor Ort, um sich ein Bild von der Situation zu machen. Beide zeigten sich erschüttert über die Lage der Familie und betonten in einem anschließenden Gespräch mit dem Bürgermeister den dringenden Handlungsbedarf der Stadtverwaltung.

    Unter dem Druck der Öffentlichkeit und einzelner politischer Akteure hat die Hausverwaltung schließlich Ende Dezember einem Wohnungstausch zugestimmt. Der Umzug ist inzwischen erfolgt. Einen Einblick bietet der aktuelle Beitrag des NDR:

    www.tagesschau.de/inland/regional/schleswigholstein/hoelk-hochhaeuser-bad-oldesloe-erste-schimmelfreie-nacht-fuer-familie,umzugausschimmel-100.html

    Wir sind erleichtert, dass die Familie nun endlich die Wohnung mit dem massiven Schwarzschimmelbefall verlassen konnte. Gleichzeitig muss jedoch klar festgestellt werden: Es ist völlig unverhältnismäßig und nicht hinnehmbar, welcher Aufwand erforderlich war, um dies zu erreichen.

    Über ein halbes Jahr musste die Mutter mit ihren drei Kindern in der extrem gesundheitsschädlichen Wohnsituation leben. Das angehängte Bild zeigt das Schlafzimmer, in dem noch bis letzte Woche die drei Kinder übernachten mussten. Ärztliche Atteste und zahlreiche anwaltliche Schreiben waren notwendig. Über eine Spende wurde ein Bausachverständiger beauftragt, um die Schimmelursache in der Bausubstanz nachzuweisen. Die Familie machte in ihrer schwierigen Lage den Schritt an die Öffentlichkeit, und schließlich schaltete sich sogar die Landesregierung ein. All dies, obwohl die Stadtverwaltung mit dem Wohnraumschutzgesetz sowohl die Möglichkeit als auch die Verantwortung gehabt hätte, frühzeitig einzugreifen. Andere Kommunen – etwa die Stadt Kiel – wenden das Gesetz regelmäßig und konstruktiv an.

    Für uns steht daher fest: Dieser Fall muss politisch aufgearbeitet werden. Bislang gibt es – mit Ausnahme von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD – keine Mehrheit für eine konsequente Anwendung des Wohnraumschutzgesetzes in Bad Oldesloe. Am Montag, den 26. Januar, befasst sich der Wirtschafts- und Planungsausschuss ab 19:00 Uhr in der Festhalle erneut mit dem Thema.

    Daher ist auch weiterhin jede Unterstützung wertvoll: Wenn Sie die Petition in Ihrem Umfeld teilen, stärken Sie das Signal an die Politik, dass die Bürgerinnen und Bürger von Bad Oldesloe die konsequente Anwendung des Wohnraumschutzgesetzes erwarten.

    Über die weiteren Entwicklungen informieren wir Sie gern!

    Solidarische Grüße
    Plan B

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