Alueella: Saksa
Asuminen

Wohnrecht für Mieter vor Eigenbedarf!

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
59 Tukeva 59 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä on peruuttanut vetoomuksen

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Vetoomuksen esittäjä on peruuttanut vetoomuksen

  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Jeder Mieter läuft Gefahr, seine Wohnung zu verlieren, wenn der aktuelle Besitzer einen Eigenbedarf anmeldet. Selbst wenn die Wohnung im Moment einer Firma oder Gesellschaft gehört, bei der dies nicht passieren kann, kann sie jederzeit an einen privaten Investor verkauft werden, der dann einen Eigenbedarf anmeldet, was zum Verlust der Wohnung führen würde.

Es ist bekannt, dass viele dieser Eigenbedarfsanmeldungen nur vorgeschoben sind und die Personen, wegen deren angeblichen Bedarfs die Mieter gekündigt wurden, nach deren Auszug gar nicht einziehen. Aber selbst im Falle eines echten Eigenbedarfs ist es ein Skandal, dass Mieter aus ihrer Wohnung verdrängt werden können, nur weil jemand mehr Geld hat als sie und ihre Wohnung kauft. Das Argument, dass den Mietern dabei ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird, ist fadenscheinig, denn wenn die Mieter das Geld für den Kauf ihrer Wohnung besäßen, würden sie wohl nicht zur Miete wohnen, sondern in einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung. Dafür spricht auch die Tatsache, dass nur durchschnittlich 4 % aller Mieter in dieser Situation von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Alle anderen werden verkauft.

In Dänemark gibt es ein Gesetz, das besagt, dass Mietern nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden kann, wenn sie seit mindestens einem Jahr in ihrer Wohnung wohnen. Bei uns in Deutschland dagegen können noch immer Menschen aus ihrer Wohnung vertrieben werden - selbst Rentner, die 30 Jahre und länger darin wohnen! So werden Existenzen zerstört.

Wenn ein reicher Mensch wirklich einen Eigenbedarf hat, kann er sich auch eine leere Wohnung kaufen. Ein tatsächlich vorhandener Eigenbedarf ist also keine Rechtfertigung dafür, Menschen aus ihrer Wohnung zu vertreiben.

Es ist daher dringend nötig, diesen Missstand zu ändern. Nach Paragraf 573 Absatz 2 Nr. 2 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) können Vermieter als natürliche Personen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen. Wir fordern mit dieser Petition, den Paragrafen dahingehend zu ändern, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich nicht mehr möglich ist, sondern den Mietern (und im Todesfall eines Mieters auch den in der Wohnung lebenden Hinterbliebenen) ein lebenslanges gesetzliches Wohnrecht eingeräumt wird.

Perustelut

Dieser Missstand kann jeden Menschen treffen, der zur Miete wohnt, in Deutschland waren das im Jahr 2015 bereits 19,7 Millionen Menschen.

Ich bin selber betroffen, da die Wohnung, in der ich mit meiner Familie seit 21 Jahren wohne, verkauft werden soll und wir auch nicht das Geld haben, um sie selber zu kaufen. Wir haben Angst, wie so viele andere vertrieben zu werden!

Ich bitte Sie daher zum Wohl aller Mieter diese Petition zu unterstützen und damit die Wohnsituation für alle Mieter in Deutschland zu verbessern.

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Uutiset

  • Liebe Unterstützende der Petition "Wohnrecht für Mieter vor Eigenbedarf",

    leider sind in unserer Petition nicht genug Stimmen zusammengekommen, um genug Durchschlagskraft für die gewünschte Änderung zu haben. Die Gründe dafür sind sicher nicht das Desinteresse der Bevölkerung, sondern schlicht und einfach eine ungenügende Verbreitung der Petition aufgrund von Corona, sommerlichen Hitzewellen und anderen Faktoren. Ich bin aber entschlossen, mich mit unserem Anliegen zu einem späteren Zeitpunkt erneut an die Öffentlichkeit zu wenden, wenn die Umstände zum öffentlichen Sammeln von Stimmen von Unterstützern günstiger sind.

    Zwischenzeitlich hatte ich ein Gespräch mit einem Berliner Bausenator von den Grünen zu unserem Anliegen. Er gab mir zu... enemmän

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Diese Regelung würde vermutlich dazu führen, dass nur noch zeitlich befristete Mietverträge angeboten werden würden. Damit hätte der Vermieter zumindest regelmäßig die Gelegenheit, den Vertrag nicht zu verlängern und seine Wohnung freizubekommen. Und dann heißt es: alle zwei Jahre neuer Vertrag, neue Mietanpassung.

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