Petition richtet sich an:
Schleswig-Holsteinischen Landtag Petitionsausschuss
Das Land Schleswig-Holstein bietet nicht ausreichenden Schutz für Spielsüchtige im Land. Die Möglichkeit sich im einzelnen Spielhallen und Automatencasinos zu sperren funktioniert nicht immer da die einzelnen Betriebe die Gesetze nicht wahrnehmen. In anderen Bundesländern ist eine Ausweiskontrolle beim Betreten einer Spielothek pflicht. Spieler haben die Möglichkeit sich zentral sperren zu lassen, sodass ihnen der Zugang verwehrt bleibt. Hiervon ist das Land Schleswig-Holstein sehr weit zurück. Es gibt nicht genügend Schutz für Spielsüchtige.
Begründung
Spielsüchtige können nicht frei entscheiden, ob sie spielen gehen oder nicht. Geld wird grundsätzlich verspielt. Ein Spieler der sich zentral sperren lassen kann hat die Möglichkeit sich von seiner Sucht zu befreien.
Das Spielen zerstört Existenten und Familien.