Zivilprozessordnung - Grundsätzlich keine Verhinderung der Revision durch Richter

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
31 Unterstützende 31 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

31 Unterstützende 31 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass es Richtern grundsätzlich nicht möglich ist, eine Revision zu verhindern, sofern es nicht schon ein Grundsatzurteil für den entsprechenden Fall gibt.

Begründung

Gerade im Arbeitsrecht wird immer wieder schon in der ersten Instanz eine Revision nicht zugelassen.Verstößt so ein "nicht zulassen" nicht gegen den Grundsatz, dass jeder bis zur obersten Instanz für sein Recht kämpfen darf? Wenn in der ersten Instanz schon eine Revision verhindert wird, kann es doch nie zum Beispiel zu einem Grundsatzurteil vor dem Bundesarbeitsgericht oder dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte usw. kommen.

Link zur Petition

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