Région: Allemagne

Zivilrecht im Internet - Schutz von Kindern und Jugendlichen bei kostenpflichtigen Internetdienstleistungen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag

108 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

108 signatures

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2014
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass teilgeschäftsfähigen Kindern finanzpflichtige Dienstleistungen im Internet nur unter Einholung des Alters der Kinder sowie der expliziten ausdrücklichen Zustimmung der Eltern zu der Wahrnehmung dieser Dienstleistungen zuteil werden dürfen.

Raison

Zu diesem Zweck sind entsprechende Eingaben wie z.B. Passnummer o.ä vorzusehen. Das Internet ist ein nur schwer zu kontrollierender Raum und daher auch für verantwortungsbewusste Eltern nicht leicht zu kontrollieren, was ihre Kinder im Internet treiben. Weiterhin gibt es inzwischen Online-Spieleseiten, bei denen sich Kinder gratis anmelden können, dann aber mit ihrem echten Geld Spielwährung einkaufen müssen, um wirksam an dem Spiel teilhaben zu können. Je nach Alter werden die Kinder mit solchen Tricks abgezockt, ohne sich selbst wirksam wehren zu können.

Lien vers la pétition

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détails de la pétition

Pétition lancée: 07/03/2014
Fin de la pétition: 01/01/2015
Région: Allemagne
Catégorie:

Actualités

  • Pet 4-18-07-407-012994

    Zivilrecht im Internet


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.12.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass teilgeschäftsfähigen Kindern finanzpflichtige Dienstleistungen
    im Internet nur unter Einholung des Alters der Kinder sowie der expliziten
    ausdrücklichen Zustimmung der Eltern zu der Wahrnehmung dieser Dienstleistungen
    zuteil werden dürfen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es sei beim Abschluss von
    Verträgen im Internet nicht Pflicht, Angaben zum Alter zu machen. Daher könnten
    Kinder entgeltpflichtige... plus loin

Pas encore un argument PRO.

Pas encore un argument CONTRA.

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