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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass teilgeschäftsfähigen Kindern finanzpflichtige Dienstleistungen im Internet nur unter Einholung des Alters der Kinder sowie der expliziten ausdrücklichen Zustimmung der Eltern zu der Wahrnehmung dieser Dienstleistungen zuteil werden dürfen.
Pamatojums
Zu diesem Zweck sind entsprechende Eingaben wie z.B. Passnummer o.ä vorzusehen. Das Internet ist ein nur schwer zu kontrollierender Raum und daher auch für verantwortungsbewusste Eltern nicht leicht zu kontrollieren, was ihre Kinder im Internet treiben. Weiterhin gibt es inzwischen Online-Spieleseiten, bei denen sich Kinder gratis anmelden können, dann aber mit ihrem echten Geld Spielwährung einkaufen müssen, um wirksam an dem Spiel teilhaben zu können. Je nach Alter werden die Kinder mit solchen Tricks abgezockt, ohne sich selbst wirksam wehren zu können.
Saite uz petīciju
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lejupielādēt (PDF)Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
07.03.2014
Petīcija beidzas:
01.01.2015
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-18-07-407-012994
Zivilrecht im Internet
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.12.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Der Petent fordert, dass teilgeschäftsfähigen Kindern finanzpflichtige Dienstleistungen
im Internet nur unter Einholung des Alters der Kinder sowie der expliziten
ausdrücklichen Zustimmung der Eltern zu der Wahrnehmung dieser Dienstleistungen
zuteil werden dürfen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es sei beim Abschluss von
Verträgen im Internet nicht Pflicht, Angaben zum Alter zu machen. Daher könnten
Kinder entgeltpflichtige... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.