Zivilrecht im Internet - Schutz von Kindern und Jugendlichen bei kostenpflichtigen Internetdienstleistungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
108 Unterstützende 108 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

108 Unterstützende 108 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass teilgeschäftsfähigen Kindern finanzpflichtige Dienstleistungen im Internet nur unter Einholung des Alters der Kinder sowie der expliziten ausdrücklichen Zustimmung der Eltern zu der Wahrnehmung dieser Dienstleistungen zuteil werden dürfen.

Begründung

Zu diesem Zweck sind entsprechende Eingaben wie z.B. Passnummer o.ä vorzusehen. Das Internet ist ein nur schwer zu kontrollierender Raum und daher auch für verantwortungsbewusste Eltern nicht leicht zu kontrollieren, was ihre Kinder im Internet treiben. Weiterhin gibt es inzwischen Online-Spieleseiten, bei denen sich Kinder gratis anmelden können, dann aber mit ihrem echten Geld Spielwährung einkaufen müssen, um wirksam an dem Spiel teilhaben zu können. Je nach Alter werden die Kinder mit solchen Tricks abgezockt, ohne sich selbst wirksam wehren zu können.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-407-012994

    Zivilrecht im Internet


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.12.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass teilgeschäftsfähigen Kindern finanzpflichtige Dienstleistungen
    im Internet nur unter Einholung des Alters der Kinder sowie der expliziten
    ausdrücklichen Zustimmung der Eltern zu der Wahrnehmung dieser Dienstleistungen
    zuteil werden dürfen.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, es sei beim Abschluss von
    Verträgen im Internet nicht Pflicht, Angaben zum Alter zu machen. Daher könnten
    Kinder entgeltpflichtige... weiter

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