Zulassung zum Straßenverkehr - Rechtssichere Bezeichnung von Fahrzeugtypen in Gesetzestexten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
74 Unterstützende 74 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

74 Unterstützende 74 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Betr.: Rechtssichere Definition von FahrzeugtypenDer Gesetzgeber möge beschließen, in die Straßenverkehrsgesetze einen Passus einzubauen, der die im Rahmen der Gesetze verwendeten Fahrzeugtypen (wie Personenkraftwagen, Lastkraftwagen usw.) unter Benutzung der EG-Fahrzeugklassen gemäß EU-Richtlinie 2007/46/EG definiert.

Begründung

In der deutschen Straßenverkehrsordnung und Straßenverkehrszulassungsordnung werden Vorschriften für bestimmte Fahrzeugtypen (PKW, LKW, usw.) erlassen. Im Rahmen der Umstellung auf die EU-Richtlinien, insbesondere die Richtlinie 2007/46/EG, ist die Definition dieser Fahrzeugtypen allerdings unscharf geworden.Diese EU-Richtlinie definiert Fahrzeugklassen wie M, N, L usw., aber die Übertragung auf die in Deutschland üblichen Fahrzeugtypen PKW, LKW usw. wird an keiner Stelle erwähnt. Darüber hinaus werden die bisher bekannten Fahrzeugtypen nicht mehr in der Zulassungsbescheinigung, die den bisherigen Fahrzeugschein ersetzt hat, benützt. Hier sind nur noch die neuen Fahrzeugklassen nach der EU-Richtlinie enthalten.In den meisten Fällen hilft zwar der „gesunde Menschenverstand“ weiter, aber in Einzelfällen treten Unklarheiten auf, zum Beispiel: Handelt es sich bei einem Fahrzeug mit mehr als zwei Sitzplätzen und einer Transportpritsche um einen PKW oder einen LKW? Wie ist ein Fahrzeug mit wohnmobilähnlichem Aufbau, das als Büro- oder als Verkaufsfahrzeug ausgestattet ist, zu behandeln?Um die Unklarheiten zu beheben, möge der Gesetzgeber in die Straßenverkehrsgesetze einen Passus einbauen, der die im Rahmen der Gesetze verwendeten Fahrzeugtypen unter Benutzung der EG-Fahrzeugklassen definiert. Nachfolgender Absatz soll als Anregung dienen, ohne Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit:„Im Rahmen der Straßenverkehrsgesetze sind(a) Personenkraftwagen Fahrzeuge der Klasse M1 oder L6e oder L7e, ausgenommen Wohnmobile,(b) Lastkraftwagen Fahrzeuge der Klasse N, ausgenommen Zugmaschinen,(c) Kraftomnibusse Fahrzeuge der Klasse M2 oder M3,(d) Zugmaschinen Fahrzeuge der Klasse T oder N Aufbauart DB,(e) Sattelzugmaschinen Fahrzeuge der Klasse N Aufbauart BC,(f) Krafträder Fahrzeuge der Klasse L, ausgenommen Klasse L6e und L7e,(g) Wohnmobile Fahrzeuge der Klasse M1 Aufbauart SAgemäß der EU-Richtlinie 2007/46/EG.“

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-12-9210-050678Zulassung zum Straßenverkehr
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, die Fahrzeugklassifizierung der EU-Richtlinie
    2007/46/EG in das nationale Recht zu übernehmen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die EU-Richtlinie definiere Fahrzeugklassen. Eine
    Übertragung auf die in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Fahrzeugtypen sei
    nicht erfolgt. In Zulassungspapieren aber folge man den EU-Fahrzeugklassen.
    Unklarheiten seien die Folge.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die... weiter

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