Region: Niemcy

Zwangsvollstreckung - Individualisierung von Schuldnern durch Geburtsdatum und Geburtsnamen

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag

121 Podpisy

Petycja została odrzucona.

121 Podpisy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2013
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag

Mit der Petition wird gefordert, dass im Zivilrecht künftig sämtliche zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel i.S.d. Zivilprozessordnung nicht nur mit dem Vornamen, dem Nachnamen und der Adresse des Schuldners zu versehen sind, sondern darüber hinaus auch das Geburtsdatum und der Geburtsname von diesem aufgeführt werden muss.

Uzasadnienie

Die bloße Individualisierung des Schuldners durch den Vornamen, den im Laufe seines Lebens häufig wechselnden Nachnamen und der noch häufiger wechselnden Wohnadresse birgt die Gefahr, dass eine namensgleiche Person im Rahmen der Zwangsvollstreckung verfolgt werden kann und verfolgt wird. Wegen der Möglichkeit über das Internet Personen mit einem Namen aufzufinden, der identisch mit dem des Schuldners ist, besteht die Gefahr, dass jederzeit Personen die zufällig den gleichen Namen wie der Schuldner tragen zu Unrecht im Wege der Zwangsvollstreckung verfolgt werden. Die Verwechslungsmöglichkeit ist bislang durch ein Gesetz nicht ausgeschlossen.

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Informacje na temat petycji

Ruszyła petycja: 01.07.2013
Petycja się kończy: 12.08.2013
Region: Niemcy
Kategoria:

Aktualności

  • Pet 4-17-07-3105-051712Zwangsvollstreckung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass im Zivilrecht künftig sämtliche zur Zwangsvollstreckung
    geeigneten Titel i. S. d. Zivilprozessordnung nicht nur mit dem Vornamen, dem
    Nachnamen und der Adresse des Schuldners zu versehen sind, sondern darüber
    hinaus auch das Geburtsdatum und der Geburtsname von diesem aufgeführt werden
    muss.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, die bloße Individualisierung
    des Schuldners durch den Vornamen, den im Laufe seines Lebens häufig
    wechselnden Nachnamen und der noch häufiger wechselnden... dalej

Brak argumentu ZA.

Nie ma jeszcze argumentu PRZECIW

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