Zwangsvollstreckung - Individualisierung von Schuldnern durch Geburtsdatum und Geburtsnamen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
121 Unterstützende 121 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

121 Unterstützende 121 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass im Zivilrecht künftig sämtliche zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel i.S.d. Zivilprozessordnung nicht nur mit dem Vornamen, dem Nachnamen und der Adresse des Schuldners zu versehen sind, sondern darüber hinaus auch das Geburtsdatum und der Geburtsname von diesem aufgeführt werden muss.

Begründung

Die bloße Individualisierung des Schuldners durch den Vornamen, den im Laufe seines Lebens häufig wechselnden Nachnamen und der noch häufiger wechselnden Wohnadresse birgt die Gefahr, dass eine namensgleiche Person im Rahmen der Zwangsvollstreckung verfolgt werden kann und verfolgt wird. Wegen der Möglichkeit über das Internet Personen mit einem Namen aufzufinden, der identisch mit dem des Schuldners ist, besteht die Gefahr, dass jederzeit Personen die zufällig den gleichen Namen wie der Schuldner tragen zu Unrecht im Wege der Zwangsvollstreckung verfolgt werden. Die Verwechslungsmöglichkeit ist bislang durch ein Gesetz nicht ausgeschlossen.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-3105-051712Zwangsvollstreckung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent fordert, dass im Zivilrecht künftig sämtliche zur Zwangsvollstreckung
    geeigneten Titel i. S. d. Zivilprozessordnung nicht nur mit dem Vornamen, dem
    Nachnamen und der Adresse des Schuldners zu versehen sind, sondern darüber
    hinaus auch das Geburtsdatum und der Geburtsname von diesem aufgeführt werden
    muss.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, die bloße Individualisierung
    des Schuldners durch den Vornamen, den im Laufe seines Lebens häufig
    wechselnden Nachnamen und der noch häufiger wechselnden... weiter

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