106 Unterschriften
Petition richtet sich an: Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e. V., Stadt Braunschweig und Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS)
Wir fordern eine nachhaltige und verhältnismäßige Bestandsregelung für bestehende Abwassersammelgruben in Braunschweigs Kleingärten.
Ortsfeste Bestandsgruben, die nachweislich dicht sind und ordnungsgemäß betrieben sowie regelmäßig entleert werden, sollen nicht allein deshalb stillgelegt und ersetzt werden müssen, weil nach Jahrzehnten ursprüngliche Genehmigungsunterlagen, Herstellerunterlagen oder Nachweise über die damalige Bauart nicht mehr vollständig vorhanden sind.
Für solche Bestandsanlagen soll ein Weiterbetrieb auf Grundlage einer anerkannten Dichtheitsprüfung ermöglicht werden. Bestehen aufgrund der fehlenden historischen Dokumentation zusätzliche Sicherheitsbedenken, sollen verkürzte wiederkehrende Dichtheitsprüfungen vorgesehen werden.
Unser Vorschlag lautet deshalb: prüfen statt pauschal austauschen.
Undichte Anlagen, Sickergruben und offensichtlich ungeeignete Behelfsbehälter sollen hiervon ausdrücklich nicht erfasst werden.
Stadt Braunschweig, Stadtentwässerung und Landesverband sind deshalb aufgerufen, gemeinsam eine ökologisch nachhaltige, sozial verantwortbare und verhältnismäßige Bestandsregelung mit Augenmaß zu entwickeln. Gewässerschutz und Ressourcenschutz dürfen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden: Wo eine bestehende Sammelgrube nachweislich dicht ist, muss ihr kontrollierter Weiterbetrieb ernsthaft Vorrang vor Rückbau, Entsorgung und Neubau haben.
Begründung
Ich bewirtschafte selbst einen Kleingarten in Braunschweig. Unsere Abwassersammelgrube wurde 2023 offiziell auf Dichtheit geprüft. Wie bei vielen älteren Anlagen sind jedoch nicht mehr sämtliche Unterlagen aus der ursprünglichen Errichtungszeit vorhanden.
Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um unseren Garten. In Braunschweigs mehr als 100 Kleingartenanlagen gibt es nach Angaben der Braunschweiger Zeitung rund 4.900 abflusslose Abwassersammelgruben. Im Juli 2026 galten bereits rund 1.700 Kleingärten als betroffen. Zugleich berichtete die Zeitung, dass die Stadtentwässerung ältere, vor 1999 erteilte analoge Genehmigungen noch nachträglich erfasst.
Bei jahrzehntealten Anlagen mit mehreren Pächterwechseln darf deshalb nicht automatisch gelten:
„Unterlagen heute nicht mehr vorhanden = Anlage technisch ungeeignet = Austausch erforderlich.“
Das Fehlen alter Dokumente beweist weder, dass eine Anlage seinerzeit unzulässig errichtet wurde, noch dass sie heute undicht ist.
Umweltschutz muss sich am tatsächlichen Umweltrisiko orientieren
Eine Abwassersammelgrube muss Abwasser sicher sammeln und verhindern, dass Fäkalien in Boden und Grundwasser gelangen. Deshalb werden bestehende Anlagen regelmäßig auf ihre Dichtheit geprüft.
Auch eine ursprünglich genehmigte und normgerecht errichtete Anlage ist nicht automatisch dauerhaft dicht. Materialien altern, Schäden können entstehen. Umgekehrt wird eine Bestandsanlage nicht allein deshalb zur Umweltgefahr, weil ihre ursprünglichen Unterlagen fehlen.
Entscheidend für den Gewässerschutz muss deshalb sein, ob eine Anlage heute nachweislich dicht ist.
Prüfen statt funktionierende Anlagen zu zerstören
Wenn bei Bestandsanlagen ohne vollständige historische Dokumentation ein zusätzliches Sicherheitsbedürfnis besteht, halten wir verkürzte Prüfintervalle für die zielgenauere Lösung.
Statt eine nachweislich dichte Anlage vorsorglich auszubauen und zu ersetzen, könnte ihre Dichtheit häufiger kontrolliert werden – insbesondere in Wasserschutzgebieten.
Damit würde der Gewässerschutz nicht abgeschwächt, sondern die tatsächliche Funktionsfähigkeit dieser Anlagen häufiger überprüft.
Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz müssen zu Ende gedacht werden
Der Austausch einer bestehenden Sammelgrube verursacht selbst Umweltbelastungen: Anlagen müssen ausgegraben oder aufgebrochen, Materialien abtransportiert und entsorgt werden. Hinzu kommen Erdarbeiten, Transporte sowie Herstellung und Einbau eines neuen Behälters.
Deshalb stellt sich bei einer nachweislich dichten Bestandsanlage eine zentrale Frage:
Welchen zusätzlichen Nutzen für Boden und Grundwasser bringt ihre Zerstörung gegenüber einem kontrollierten Weiterbetrieb mit häufigeren Dichtheitsprüfungen – und steht dieser Nutzen im Verhältnis zu Abbruch, Entsorgung, Transport, neuen Rohstoffen und erneuten Erdarbeiten?
Wer Umwelt- und Ressourcenschutz als Begründung für einen zwingenden Austausch anführt, muss auch die Umweltfolgen dieses Austauschs berücksichtigen.
Die Regelung hat erhebliche soziale Folgen
Ausbau und Ersatz einer Sammelgrube können Kosten von mehreren Tausend Euro verursachen. Neben einem neuen Behälter entstehen Kosten für Erdarbeiten, Maschinen, Abbruch, Abtransport, Entsorgung und Einbau.
Besonders ältere oder körperlich eingeschränkte Kleingärtner können solche Arbeiten nicht selbst übernehmen und sind auf gewerbliche Hilfe angewiesen. Gleichzeitig trifft die Verpflichtung gerade auch diejenigen, die ihren Garten intensiv nutzen und bewirtschaften.
Diese Belastungen wären hinzunehmen, wenn sie zum Schutz von Boden und Grundwasser tatsächlich erforderlich wären. Bei einer nachweislich dichten Anlage muss aber zuerst geprüft werden, ob dasselbe Schutzziel nicht mit einem nachhaltigeren und verhältnismäßigeren Mittel erreicht werden kann.
Worum es uns geht
Es geht ausdrücklich nicht um Bestandsschutz für undichte Anlagen, die Legalisierung von Sickergruben oder die Freigabe ungeeigneter Behelfsbehälter.
Ziel ist eine nachhaltige, umweltgerechte und verhältnismäßige Bestandsregelung mit Augenmaß für geschlossene, nachweislich dichte Abwassersammelgruben.
Dichte Bestandsanlagen weiter nutzen.
Fehlende Altunterlagen durch häufigere Kontrollen kompensieren.
Undichte Anlagen sanieren oder ersetzen.
Gewässerschutz und Ressourcenschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wo eine bestehende Sammelgrube nachweislich dicht ist, muss ihr kontrollierter Weiterbetrieb ernsthaft Vorrang vor Rückbau, Entsorgung und Neubau haben.
Quellen
Braunschweiger Zeitung, 14.07.2026: „180-Grad-Wende? Streit um illegale Abwassertanks in Braunschweig spitzt sich zu“
Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e. V., August 2026: „Information Abwassersammelgruben“
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Angaben zur Petition
Petition gestartet:
06.09.2026
Sammlung endet:
05.03.2027
Region:
Braunschweig
Kategorie:
Umwelt
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