Prüfung der verfassungsrechtlichen Anerkennung von Selbstverteidigung

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag

36 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet Februar 2026
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag

Die Unterzeichnenden bitten den Deutschen Bundestag, zu prüfen, ob individuelle Selbstverteidigung als schutzwürdiges Bedürfnis im Rahmen der verfassungsrechtlichen Auslegung künftig stärker berücksichtigt werden sollte.

Diese Petition richtet sich nicht gegen den Staat und nicht gegen seine Sicherheitsorgane. Sie stellt auch keine bestehenden Schutzmechanismen infrage. Ziel ist vielmehr eine sachliche Neubewertung, ob das heutige Verständnis individueller Schutzmöglichkeiten noch der Lebensrealität vieler Menschen entspricht – insbesondere in Situationen, in denen staatlicher Schutz nicht rechtzeitig verfügbar ist.

Gegenstand der Prüfung soll sein, ob Menschen, die nachweislich zuverlässig, geeignet und verantwortungsbewusst sind, dauerhaft ausschließlich auf eine enge Notwehrlogik verwiesen werden sollten oder ob individuelle Selbstverteidigung als schutzwürdiges Interesse anerkannt werden kann, ohne die öffentliche Sicherheit zu gefährden.

Dabei sollen europäische Vergleichsmodelle berücksichtigt werden, die zeigen, dass individuelle Verantwortung, staatliche Kontrolle und hohe Sicherheitsstandards miteinander vereinbar sind.

Ziel der Petition ist keine Vorfestlegung auf ein bestimmtes Regelungsmodell, sondern eine ergebnisoffene, sachliche Prüfung unter dem Gesichtspunkt von Verhältnismäßigkeit, Rechtssicherheit und gesellschaftlicher Akzeptanz.

Begründung

Viele Menschen gehen selbstverständlich davon aus, dass sie im Ernstfall durch das bestehende Notwehrrecht ausreichend geschützt sind. Notwehr gilt als klar geregelt – und damit als ausreichende Absicherung.

In der Praxis erleben Betroffene jedoch häufig eine andere Realität. Notwehr ist an enge Voraussetzungen gebunden. Sie setzt voraus, dass eine Gefahr unmittelbar besteht, eindeutig erkannt wird und nicht anders abwendbar ist. Diese Einschätzung muss unter erheblichem Stress in Sekunden getroffen und später detailliert begründet werden.

Was vielen nicht bewusst ist: Jede Form der Gegenwehr wird im Nachhinein umfassend geprüft. Fehleinschätzungen können auch dann rechtliche Nachteile haben, wenn man selbst angegriffen wurde. Nicht selten folgen Ermittlungen, Verfahren oder erhebliche persönliche Belastungen für die Betroffenen.

So entsteht für viele Menschen eine Situation, in der sie sich zwar grundsätzlich verteidigen dürfen, gleichzeitig aber ein erhebliches rechtliches Risiko tragen – selbst dann, wenn sie aus Angst, Überforderung oder Instinkt handeln. Diese Unsicherheit betrifft nicht nur einzelne Gruppen, sondern potenziell jede Person, die unerwartet in eine Bedrohungslage gerät, etwa abends auf dem Heimweg, an Bahnsteigen oder auf abgelegenen Parkplätzen.

Notwehr greift ausschließlich im akuten Moment. Sie beantwortet jedoch nicht die Frage, wie Menschen sich vorher verantwortungsvoll vorbereiten dürfen, um im Ernstfall überhaupt handlungsfähig zu sein. Zwischen vollständiger Schutzlosigkeit und staatlicher Intervention existiert ein Raum, den viele europäische Staaten bewusst gestalten – durch klare Regeln, strenge Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen sowie die Anerkennung individueller Verantwortung.

Innerhalb Europas existieren unterschiedliche, aber funktionierende Ansätze. Mehrere Staaten erkennen individuelle Selbstverteidigung ausdrücklich als legitimes Schutzinteresse an oder verzichten auf ein starres Bedürfnisprinzip, ohne dass dies zu einem Verlust öffentlicher Sicherheit geführt hätte. Diese Erfahrungen sind öffentlich nachvollziehbar und zeigen, dass staatliche Sicherheitsstrukturen und individuelle Verantwortung kein Widerspruch sein müssen.

Eine sachliche und ergebnisoffene Prüfung dieser Thematik kann dazu beitragen, mehr Rechtssicherheit, Transparenz und Vertrauen zu schaffen – auch für Menschen, die sich bisher nicht aktiv mit Selbstverteidigung beschäftigt haben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Marin Saric, München
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 01.02.2026
Sammlung endet: 31.07.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Notwehr und Selbstschutz sind nicht dasselbe. Notwehr greift erst im Angriff, ein Selbstschutzrecht würde rechtssicher festlegen, welche Maßnahmen zur Vorbereitung erlaubt sind. So entsteht Handlungssicherheit statt Grauzonen. Beispiele aus Österreich und der Tschechischen Republik zeigen, dass klar geregelter Selbstschutz verantwortungsbewusste Bürger stärkt und zu einer friedlicheren Gesellschaft beiträgt.

Ich lehne jegliche Gewalt kategorisch ab, die über das Recht auf Notwehr gemäß § 32 StGB (und entsprechend auch § 227 BGB) sowie ergänzend § 229 BGB (Selbsthilfe), das Festhalterecht gemäß StPO (den § weiß ich nicht) sowie die Regelungen zur Festnahme und Verhinderung der Flucht gemäß Polizeirecht hinausgeht. Wer die Grenzen der Notwehr "aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken" überschreitet, wird gemäß § 33 StGB nicht bestraft - das sollte mE genügen.

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