#rettedeinehomöopathie: Sagen Sie Nein zur Streichung von Homöopathie bei Krankenkassen

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag, 
Bundesministerium für Gesundheit

874 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

874 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 21.04.2026
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag, 
Bundesministerium für Gesundheit

Am 16. April 2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Referentenentwurf für das sogenannte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgelegt.
Der Entwurf sieht vor, dass die Erstattungsfähigkeit von homöopathischen und anthroposophischen Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wird. Quelle: Original-Referentenentwurf BMG
Das Gesetzgebungsvorhaben befindet sich im parlamentarischen Verfahren.

Wir fordern, dass homöopathische und anthroposophische Leistungen weiterhin als freiwillige Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden können und nicht gesetzlich ausgeschlossen werden.

Die Möglichkeit der Krankenkassen, solche Leistungen anzubieten, ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch.
Rechtsgrundlage (§ 11 Abs. 6 SGB V)

Begründung

Die geplante Streichung basiert auf Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Finanzkommission Gesundheit.

Der Bericht enthält zahlreiche Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Streichung homöopathischer Leistungen werden im Bericht unterschiedliche finanzielle Einordnungen genannt. Eine eindeutige, im Bericht hervorgehobene Gewichtung dieser Maßnahme für die Gesamtfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich daraus nicht.
Vor diesem Hintergrund lässt sich festhalten:
Die Maßnahme wird im Bericht nicht primär über eine klar quantifizierte, unmittelbare Einsparwirkung begründet, sondern steht im Zusammenhang mit grundsätzlichen gesundheitspolitischen Überlegungen zur Ausgestaltung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung.

Im Referentenentwurf wird die vorgesehene Regelung auch im Gesetzestext selbst formuliert. Dort heißt es (Seite 9):
„Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische und anthroposophische Leistungen sind als zusätzliche Satzungsleistungen im Sinne dieses Absatzes ausgeschlossen.“

Im Begründungsteil des Referentenentwurfs wird die vorgesehene Regelung erläutert. Dort wird ausgeführt (Seite 61):
„Für die Wirksamkeit homöopathischer und anthroposophischer Arzneimittel und Leistungen liegt keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz vor. Ihre Nutzung sollte daher nicht vom Versichertenkollektiv der Krankenkassen finanziert werden. Die Erstattungsfähigkeit von Homöopathie und Anthroposophie in der GKV wird daher gestrichen. Versicherte können sich homöopathische und anthroposophische Leistungen weiterhin selbst beschaffen und bei Bedarf private Versicherungen zur Kostenübernahme abschließen.“

Eine gesetzliche Streichung hätte konkrete Auswirkungen:

  • Einschränkung des Handlungsspielraums der gesetzlichen Krankenkassen
  • Veränderung bestehender Versorgungsangebote
  • Verlagerung bisheriger Leistungen in den Bereich der individuellen Finanzierung

Vor diesem Hintergrund stellt sich die grundsätzliche Frage:
Soll der Gesetzgeber solche Leistungen vollständig ausschließen,
oder sollen Krankenkassen weiterhin selbst entscheiden können, ob sie diese im Rahmen ihrer Satzung anbieten?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Christian J. Becker, Hamburg
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.04.2026
Sammlung endet: 24.04.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützer,

    ich möchte mich zuerst ganz herzlich bei Ihnen bedanken. 867 Menschen haben die Petition #rettedeinehomöopathie in sehr kurzer Zeit unterschrieben. Das ist ein starkes Signal – und es zeigt, dass das Thema viele bewegt.
    Umso mehr bedaure ich, dass ich die Petition vorzeitig beenden musste.
    Hintergrund ist eine Entwicklung, die viele von Ihnen nicht sehen konnten: Bereits eine zuvor von mir am 30.3. gestartete Petition beim Deutschen Bundestag wurde auf Wunsch von Homöopathie-Verbänden gestoppt. Die daraufhin am 21.4. gestartete Petition auf der Plattform openPetition wurde von Homöopathie-Verbänden aktiv boykottiert.

    Unter diesen Bedingungen war es für mich als einzelner Initiator nicht möglich, die notwendige Dynamik zu erreichen, um das Quorum von 30.000 Unterschriften zu schaffen. Als Patient, Homöopathie-Nutzer und unabhängiger Journalist habe ich weder die zeitlichen noch die finanziellen Ressourcen, einen solchen doppelten Gegenwind der Verbände auszugleichen.

    Mir ist wichtig, dass Sie wissen: Ihr Engagement war nicht umsonst. Die hohe Beteiligung in so kurzer Zeit zeigt, dass es eine reale Unterstützung für die Homöopathie gibt. Gleichzeitig macht der Verlauf deutlich, wie schwierig es aktuell ist, diese Unterstützung sichtbar und wirksam zu bündeln.
    Gerade in einer Phase, in der politische Entscheidungen unmittelbar bevorstehen, wären gemeinsame, sichtbare Signale entscheidend. Dafür müssten Eigeninteressen von Organisationen hinter dem gemeinsamen Ziel für die Homöopathie zurückstehen. Es gilt daher: Eine Petition darf nicht von Organisationen verhindert werden, weil sie negative Auswirkungen auf das eigene Image befürchten. Ebenso darf eine Petition nicht von Organisationen gestartet werden, um politische Aufmerksamkeit für die eigene Vermarktung, etwa von Kongressen oder Veranstaltungen, zu nutzen.
    Weitere Aktionen für die Homöopathie-Gemeinschaft habe ich bereits gestartet. Diese finden Sie im Homoeopathiewatchblog.de.

    Ich danke Ihnen sehr für Ihre Unterstützung, Ihr Vertrauen und die Zeit, die Sie sich genommen haben.
    Herzliche Grüße und vielen Dank
    Christian J. Becker

  • Sehr geehrte Unterstützende,

    die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

    Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

    Ihr openPetition-Team

https://www.bpi.de/nachrichten/detail/bpi-widerspricht-hecken-homoeopathie-muss-als-satzungsleistung-erstattungsfaehig-bleiben

1. Mangelnde therapeutische nachgewiesene Wirksamkeit über Placeboeffekt hinaus 2. Fehlende naturwissenschaftliche Plausibilität des Wirkkonzepts 3. Verletzung des Solidaritäts- und Wirtschaftlichkeitsprinzips der GKV gem. § 12 SGB V

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