განცხადებები: Rat der Stadt Lüneburg
34% მხარს უჭერს საჯარო მოსმენას ტექნიკურ კომიტეტში.
29% მხარს უჭერს პარლამენტში/პლენარულ სხდომაზე საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
Martin Lühmann
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, ბოლოს რედაქტირებულია 03.12.2025-ში
თავს ვიკავებ.
მე მხარს ვუჭერ ტექნიკურ კომიტეტში საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
მე მხარს ვუჭერ პარლამენტში/პლენარულ სხდომაზე საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
Das dass Bauvorhaben gebaut wird ist gesetzlich nach Paragraph 34 gegeben. Mir geht es nur darum, wie gebaut wird, in welcher Höhe und Breite. Deshalb habe ich ja im Fachaussschuss gesagt, der Bauherr soll zu erst einmal das Krautwald Gelände ausbauen, weil dieses wird er ja sanieren. Und über den REst müßen wir noch einmal reden.
Ulrich Blanck
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, ბოლოს რედაქტირებულია 10.12.2025-ში
ჯგუფის რეზოლუცია გამოქვეყნებულია Ulrich Blanck-ის მიერ.
გადაწყვეტილება ეფუძნება Bündnis 90/Die Grünen ჯგუფის რეზოლუციას
მე უარს ვამბობ.
მე მხარს ვუჭერ ტექნიკურ კომიტეტში საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
მე მხარს ვუჭერ პარლამენტში/პლენარულ სხდომაზე საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Robin Gaberle
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
AfD, ბოლოს რედაქტირებულია 04.12.2025-ში
ჯგუფის რეზოლუცია გამოქვეყნებულია Robin Gaberle-ის მიერ.
გადაწყვეტილება ეფუძნება AfD ჯგუფის რეზოლუციას
მე უარს ვამბობ.
მე მხარს ვუჭერ ტექნიკურ კომიტეტში საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
Laut den Einschätzungen der Verwaltung und hinzugezogenen Experten gibt es keinen Anlass, dass die Baubemühungen im Senkungsgebiet Auswirkungen auf die umliegenden Gebäude haben könnten. Diesen Einschätzungen schließen wir uns an, zumal wir dringend Wohnraum benötigen. Des Weiteren würde sich die Stadt Regressforderungen des Investors aussetzen, sollte sich das Vorhaben unnötig verzögern. Sie, als Unterstützer der Petition, sollten dennoch im Rahmen des Fachausschusses Ihre Bedenken vortragen dürfen.
Kai Herzog
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, ბოლოს რედაქტირებულია 29.11.2025-ში
ჯგუფის რეზოლუცია გამოქვეყნებულია Ulrich Blanck-ის მიერ.
გადაწყვეტილება ეფუძნება Bündnis 90/Die Grünen ჯგუფის რეზოლუციას
მე უარს ვამბობ.
მე მხარს ვუჭერ ტექნიკურ კომიტეტში საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
მე მხარს ვუჭერ პარლამენტში/პლენარულ სხდომაზე საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Andrea Kabasci
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, ბოლოს რედაქტირებულია 29.11.2025-ში
ჯგუფის რეზოლუცია გამოქვეყნებულია Ulrich Blanck-ის მიერ.
გადაწყვეტილება ეფუძნება Bündnis 90/Die Grünen ჯგუფის რეზოლუციას
მე უარს ვამბობ.
მე მხარს ვუჭერ ტექნიკურ კომიტეტში საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
მე მხარს ვუჭერ პარლამენტში/პლენარულ სხდომაზე საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Kalina Magdzinska
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, ბოლოს რედაქტირებულია 29.11.2025-ში
ჯგუფის რეზოლუცია გამოქვეყნებულია Ulrich Blanck-ის მიერ.
გადაწყვეტილება ეფუძნება Bündnis 90/Die Grünen ჯგუფის რეზოლუციას
მე უარს ვამბობ.
მე მხარს ვუჭერ ტექნიკურ კომიტეტში საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
მე მხარს ვუჭერ პარლამენტში/პლენარულ სხდომაზე საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Jörn-Christian Manzke
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, ბოლოს რედაქტირებულია 29.11.2025-ში
ჯგუფის რეზოლუცია გამოქვეყნებულია Ulrich Blanck-ის მიერ.
გადაწყვეტილება ეფუძნება Bündnis 90/Die Grünen ჯგუფის რეზოლუციას
მე უარს ვამბობ.
მე მხარს ვუჭერ ტექნიკურ კომიტეტში საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
მე მხარს ვუჭერ პარლამენტში/პლენარულ სხდომაზე საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Pascal Mennen
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, ბოლოს რედაქტირებულია 29.11.2025-ში
ჯგუფის რეზოლუცია გამოქვეყნებულია Ulrich Blanck-ის მიერ.
გადაწყვეტილება ეფუძნება Bündnis 90/Die Grünen ჯგუფის რეზოლუციას
მე უარს ვამბობ.
მე მხარს ვუჭერ ტექნიკურ კომიტეტში საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
მე მხარს ვუჭერ პარლამენტში/პლენარულ სხდომაზე საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Dr. med. Michael Perschmann
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, ბოლოს რედაქტირებულია 29.11.2025-ში
ჯგუფის რეზოლუცია გამოქვეყნებულია Ulrich Blanck-ის მიერ.
გადაწყვეტილება ეფუძნება Bündnis 90/Die Grünen ჯგუფის რეზოლუციას
მე უარს ვამბობ.
მე მხარს ვუჭერ ტექნიკურ კომიტეტში საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
მე მხარს ვუჭერ პარლამენტში/პლენარულ სხდომაზე საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Pia Redenius
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, ბოლოს რედაქტირებულია 29.11.2025-ში
ჯგუფის რეზოლუცია გამოქვეყნებულია Ulrich Blanck-ის მიერ.
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Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Dr. Julia Verlinden
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, ბოლოს რედაქტირებულია 29.11.2025-ში
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Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Dr. Corinna Maria Dartenne
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
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Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Friedhelm Feldhaus
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, ბოლოს რედაქტირებულია 29.11.2025-ში
ჯგუფის რეზოლუცია გამოქვეყნებულია Ulrich Blanck-ის მიერ.
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მე მხარს ვუჭერ პარლამენტში/პლენარულ სხდომაზე საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Ralf Gros
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, ბოლოს რედაქტირებულია 29.11.2025-ში
ჯგუფის რეზოლუცია გამოქვეყნებულია Ulrich Blanck-ის მიერ.
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Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Dirk Neumann
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
AfD, ბოლოს რედაქტირებულია 29.11.2025-ში
ჯგუფის რეზოლუცია გამოქვეყნებულია Robin Gaberle-ის მიერ.
გადაწყვეტილება ეფუძნება AfD ჯგუფის რეზოლუციას
მე უარს ვამბობ.
მე მხარს ვუჭერ ტექნიკურ კომიტეტში საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
Laut den Einschätzungen der Verwaltung und hinzugezogenen Experten gibt es keinen Anlass, dass die Baubemühungen im Senkungsgebiet Auswirkungen auf die umliegenden Gebäude haben könnten. Diesen Einschätzungen schließen wir uns an, zumal wir dringend Wohnraum benötigen. Des Weiteren würde sich die Stadt Regressforderungen des Investors aussetzen, sollte sich das Vorhaben unnötig verzögern. Sie, als Unterstützer der Petition, sollten dennoch im Rahmen des Fachausschusses Ihre Bedenken vortragen dürfen.
Jule Grunau
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, ბოლოს რედაქტირებულია 29.11.2025-ში
ჯგუფის რეზოლუცია გამოქვეყნებულია Ulrich Blanck-ის მიერ.
გადაწყვეტილება ეფუძნება Bündnis 90/Die Grünen ჯგუფის რეზოლუციას
მე უარს ვამბობ.
მე მხარს ვუჭერ ტექნიკურ კომიტეტში საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
მე მხარს ვუჭერ პარლამენტში/პლენარულ სხდომაზე საჯარო მოსმენის ჩატარებას.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Jana Mederike Warnck
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
DIE PARTEI/Die LINKE
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Sören Köppen
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
dieBasis LV Niedersachsen
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უპასუხო
Keno Freund
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
DIE PARTEI/Die LINKE
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Michael Bugenhagen
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
DIE PARTEI/Die LINKE
ბოლო კონტაქტი 29.11.2025-ში
უპასუხო
Claudia Kalisch
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
Bündnis 90/ Die Grünen
ბოლო კონტაქტი 29.11.2025-ში
უპასუხო
Marianne Esders
პარლამენტის წევრია Rat der Stadt
DIE PARTEI/Die LINKE
ბოლო კონტაქტი 29.11.2025-ში
უპასუხო