Statements: Rat der Stadt Lüneburg
38% support a public hearing in a committee of experts.
31% support a public hearing in the parliament/plenum.
Claudia Kalisch
is a member of parliament Rat der Stadt
Bündnis 90/ Die Grünen last edited on 12/22/2025
I decline.
I support a public hearing in the technical committee.
Diese Stellungnahme besteht aus zwei Teilen:
1. Ausführungen der Bauverwaltung zum Sachverhalt und
2. Einem Schreiben von mir als Oberbürgermeisterin, das in der KW 51 an die Eigentümer und Anwohnenden des Schanzenweges versandt wurde.
1. Die Bauverwaltung der Hansestadt Lüneburg nimmt wie folgt Stellung:
Die Immowerk Lüneburg GmbH plant die Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser mit einem ge-meinsamen Untergeschoss sowie einen Umbau der Bestandsgebäude im Blockinnenbereich an den Straßen Vor Mönchsgarten und Schanzenweg.
Mit der eingereichten Petition möchte die Bürgerinitiative Schanzenweg / Bellmannskamp / Lau-ensteinstraße / Vor Mönchsgarten / Ochtmisser Kirchsteig das Bauvorhaben verhindern. Zur Be-gründung ihrer Petition stützt sich die Bürgerinitiative auf die Abhandlungen von Herrn Prof. Sirocko, die die „Fragilität des Untergrunds“ belegen sollen. Auch ein ehemaliger Mitarbeiter der Bauverwaltung habe in seinen Abhandlungen dokumentiert, dass an dieser Stelle keine Neubauten genehmigt werden sollten. Daran habe sich die Stadt bislang gehalten. Zumal es angeblich durch den Bau des Kreisels Lauensteinstraße/Dörnbergstraße/Bei Mönchsgarten/Ochtmisser Kirchsteig zu extremen Absenkungen bei den Häusern am Ochtmisser Kirchsteig gekommen sein soll. Außer-dem füge sich das Bauvorhaben nicht nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, die erteilte Baugenehmigung zur Verhütung schwerer Nachteile für das Gemeinwohl (§ 49 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG) zu widerrufen.
Dazu im Einzelnen:
- Das bauplanungsrechtliche Einfügensgebot ist in § 34 BauGB geregelt. Nach dem hier inte-ressierenden § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Auf die Klage eines Anwohners aus dem Schanzenweg gegen den erteilten Bauvorbescheid hat sich das Verwaltungsgericht Lüneburg mit dieser Frage auseinandergesetzt. Im Ergebnis bestätigt das Gericht mit seinem Urteil vom 26.09.2025, Az.: 2 A 202/23, dass sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Insofern war die Stadt verpflichtet, den beantragten Bauvorbescheid zu erteilen. Gleichwohl verkleinerte die Bauherrin für den auf Grundlage des Bauvorbescheids eingereichten Bauantrag freiwillig das Volumen der Baukörper. Insbesondere verringerte sie die Höhe des Baukörpers um mehr als einen Meter. Die Anzahl der Wohneinheiten kann baurechtlich nicht gesteuert werden.
- Es trifft zu, dass die Häuser am Ochtmisser Kirchsteig aufgrund geologischer Prozesse im Untergrund teilweise schweren Schaden genommen haben. Die Bürgerinitiative führt dies auf den Bau des eingangs erwähnten Kreisels Anfang im Jahr 2002 zurück. Das ist nicht richtig. Im Nachgang zum Bau des Kreisels begehrten mehrere Anwohnende mit einer Klage vor dem Landgericht Lüneburg Schadensersatz von der Stadt für die eingetretenen Senkungsschäden. Weil die von den Anwohnenden eingereichten Gutachten aber nicht den Nachweis erbringen konnten, dass die Senkungsschäden von den Arbeiten am Kreisel herrühren, wies das Landgericht die Klage ab (Urteil vom 18.01.2008, Az.: 4 O 155/07). Das Oberlandesgericht Celle (Urteil vom 21.08.2008, Az.: 16 U 35/08) und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Beschluss vom 12.02.2009, Az.: III ZR 246/08) bestätigten die Entscheidung. Vor diesem Hintergrund verwahrt sich die Stadt gegen die widerlegte Behauptung, die Stadt habe durch die Arbeiten am Kreisel die Absenkungen bei den Häusern am Ochtmisser Kirchsteig hervorgerufen.
- Falsch ist auch die Behauptung, die Stadt habe Bauvorhaben im Senkungsgebiet in der Ver-gangenheit pauschal untersagt. In den letzten beiden Jahrzehnten sind folgende größere Bauvorhaben im Senkungsbiet umgesetzt worden:
o Neubau Wohnpark „An der alten Saline“
o Ein Teil der Leuphana Volgershall liegt im Senkungsgebiet
o Neubau einer Wohnanlage, St. Lambertiplatz 8,10,12
o Neubau Familienzentrum Plus, Am Weißen Turm 9
o Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Neue Sülze 3a
o Neubau eines Imbiss, Schnellenberger Weg 109
o Neubau eines Mehrgenerationenwohn- und Geschäftshauses, Jägerstraße 23
o Neubau eines Apartmenthauses mit 10 Wohnungen, Jägerstraße 3
o Umbau und Anbau der Kita Stadtmitte, Egersdorffstraße 3
o Neubau Kita Beim Benedikt, Beim Benedikt 9
o Neubau eines Wohngebäudes mit 8 Wohnungen, In der Techt 5c
o Neubau einer Wohnanlage mit 4 Stadthäusern und 9 Wohnungen, Auf der Rübekuhle 23a-c, 25a-
o Neubau von 4 Stadtvillen mit 16 Wohnungen, Hermann-Wrede-Weg 8 + 10, Beußweg 5a, 5b
o Neubau VfL – Sport- und Bewegungsfläche, Sültenweg 20
Weshalb ein Bauvorhaben auf der dreieckigen Fläche gegenüber des Michaelis Friedhofs nicht umgesetzt wurde, vermag die Bauverwaltung nicht (mehr) mit Sicherheit aufzuklären. Hätte sie das Bauvorhaben tatsächlich untersagt, fände sich in den Hausakten ein entsprechender Ablehnungsbescheid. Jedoch findet sich in den Hausakten weder ein Ablehnungsbescheid, noch ein Bauantrag oder eine Bauanzeige. Die Bauverwaltung konnte über die Eigentümerin des Grundstücks, der Klosterkammer Hannover, allerdings in Erfahrung bringen, dass seinerzeit wohl wegen der geologischen Schwierigkeiten auf einem Bauantrag verzichtet worden sei.
- Abgesehen von Herrn Prof. Sirockos Aufsatz „Lüneburg und das Salz“ aus dem Jahr 2012, sind der Bauverwaltung die angesprochenen Abhandlungen von Herrn Prof. Sirocko und Herrn Bicher nicht bekannt. Die Bauverwaltung würde es begrüßen, wenn die Bürgerinitiative ihr die Abhandlungen zur Verfügung stellen könnte. Den der Bauverwaltung bisher bekannten Aussagen von Herrn Prof. Sirocko und Herrn Bicher lässt sich ein Zusammenhang zwischen Bauvorhaben und Senkungserscheinungen gerade nicht entnehmen. Der besagte Aufsatz von Herrn Prof. Sirocko befasst sich mit der Historie des Senkungsgeschehens und verhält sich nicht zu einer Neubebauung. In der Broschüre „VerSALZen, verSENKT, fast beSTADTet“ des Deutschen Salzmuseums wird auf Seite 30 ein Gutachten von Herrn Bicher aus den 1930er Jahren zu den Ursachen der Senkungserscheinungen zusammengefasst. Danach bestreitet Herr Bicher vielmehr einen Zusammenhang zwischen der Auslaugung des Salzstocks durch die Saline und den Bodensenkungen und Erdfällen. Die Senkungsschäden seien ausschließlich auf die geologischen Bodenverhältnisse zurückzuführen. Bei den Senkungen handele es sich um Naturvorgänge von einer Größenordnung, gegenüber der der künstliche Eingriff bei der industriellen Salzgewinnung nicht ins Gewicht falle.
Bekannt ist der Bauverwaltung außerdem die sogenannte „Karte Schmiedeck“ aus den 1970er Jahren. Sie basiert auf den bis dahin gesammelten geologischen Erkenntnissen. Der von der Stadt beauftragte Geologe Herr Trapp stellte die Karte in seiner Präsentation im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 29.09.2025 vor. Er glich dabei die Lage des Baugrundstücks mit dem damals von Herrn Prof. Schmiedeck als „Zone 1 (ungeeignet für Bebauung)“ festgelegten Bereich ab. Wie dem untenstehenden Auszug aus der Karte zu entnehmen ist, befindet sich das Baugrundstück ganz überwiegend außerhalb des für eine Bebauung als „ungeeignet“ eingestuften Bereichs.
- Herr Prof. Sirocko und Herr Trapp sind sich im Übrigen darin einig, dass die Senkungser-scheinungen nicht vorhersehbar sind. In seiner oben bereits angesprochenen Abhandlung „Lüneburg und das Salz“ führt Herr Prof. Sirocko aus: „Im 21. Jahrhundert sollte es an der Zeit sein, die „Senkungskobolde“ zu begraben, und sich einer naturwissenschaftlichen Erforschung des Themenfeldes Salzaufstieg, Anhydritquellung, Pressung, Druckschattenbildung, Schichtung des Salzes, Niederschlag, Grundwasser, Salzlösung, Solentnahme, Senkung zu zuwenden.“ Diese Ausführungen lassen sich nur so verstehen, dass er diese geologischen Faktoren als Ursache für die Senkungserscheinungen ansieht. Und gerade nicht Bauvorhaben auf der Erdoberfläche.
Vor den geschilderten Hintergründen wäre ein Widerruf der Baugenehmigung nicht rechtssicher möglich. Nach § 49 Abs. 2 Nr. 5 VwVfG darf ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur widerrufen werden, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen. Erforderlich für die Anwendung dieser Vorschrift ist das Vorliegen einer außergewöhnlichen Situation im Sinne einer Katastrophensituation oder ver-gleichbarer außergewöhnlicher Umstände. Drohende Beeinträchtigungen des Eigentums Einzelner werden von der Rechtsprechung nicht als „schwere Nachteile für das Gemeinwohl“ anerkannt. Einen nachgewiesenen Ursachenzusammenhang zwischen den geologischen Prozessen im Untergrund und Baumaßnahmen an der Erdoberfläche gibt es nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass § 49 Abs. 1 VwVfG einen Widerruf ausschließt, wenn ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste. Nach rechtlicher Prüfung sieht die Bauverwaltung einen Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung. Dies wird durch oben angesprochene Entscheidung des Lüneburger Verwaltungsgerichts bestärkt.
2. Schreiben an die Eigentümer und Anwohnenden des Schanzenweges:
"Sehr geehrte Eigentümer // Sehr geehrte Anwohnerinnen und Anwohner des Schanzenweges,
das Bauvorhaben der Immowerk GmbH in Ihrer Straße bewegt viele von Ihnen und führt zu Verunsicherung und Sorgen. Gerade angesichts der besonderen Lage im Senkungsgebiet kann ich diese Bedenken sehr gut nachvollziehen. Als Ihre Oberbürgermeisterin ist es mir wichtig, Ihnen nicht nur die Sicht der Verwaltung darzulegen, sondern auch zu zeigen, dass wir Ihre Anliegen ernst nehmen und Sie transparent über den aktuellen Stand informieren.
Dabei gilt: Alle Bauvorhaben in der Hansestadt Lüneburg werden stets im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren nach dem Baugesetzbuch und der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) geprüft. Dieses Verfahren schützt sowohl die Rechte der Anwohnenden als auch die der Bauvorhabensträger. Es sorgt dafür, dass Entscheidungen nachvollziehbar und rechtssicher getroffen werden.
Im Folgenden möchte ich Ihnen die häufigsten Fragen beantworten, die in den vergangenen Wochen und Monaten bei uns eingegangen sind:
Warum stoppt die Hansestadt das Projekt nicht?
Die Verwaltung hat nach Recht und Gesetz zu prüfen und zu entscheiden. Deshalb musste sie die Baugenehmigung nach § 70 NBauO erteilen. Der Investor hatte einen Rechtsanspruch darauf. Wichtig für Sie: Die Genehmigung bedeutet noch keine Baufreigabe! Vor Beginn der Bauarbeiten muss die Bauherrin nachweisen, dass die Standsicherheit der umliegenden Gebäude gewährleistet ist. Deshalb fordert die erteilte Genehmigung ein, dass diese Standsicherheit zunächst nachgewiesen wird. Das hat der Investor nun in einem geotechnischen Bericht gemäß der höchsten Kategorie bei komplexen und risikoreichen Bauvorhaben darzulegen (GK3). Dieser Bericht bildet die Grundlage für die statischen Berechnungen, die wiederum von einem unabhängigen Prüfingenieur kontrolliert werden.
Sollte es Zweifel an der Sicherheit geben, wird die Bauherrin keine Baufreigabe erhalten. Das ist ein rechtsstaatlich gesicherter Prozess, auf den Sie sich verlassen können.
Warum darf überhaupt im Senkungsgebiet gebaut werden?
Rechtsgrundlage für die Erteilung der Baugenehmigung ist § 70 Abs. 1 NBauO. Für das Vorhaben im Schanzenweg waren die Voraussetzungen des öffentlichen Baurechts erfüllt. Die Bauordnung verpflichtet die Verwaltung, eine Genehmigung zu erteilen, wenn die Voraussetzungen des öffentlichen Baurechts erfüllt sind. Ein Ermessen besteht hier nicht. Auch ein Bebauungsplan hätte die geologischen Herausforderungen nicht gelöst, sondern lediglich dokumentiert und damit für Sie als Betroffene nichts verändert.
So sind bereits in den vergangenen 20 Jahren mehr als ein Dutzend Bauvorhaben im Senkungsgebiet umgesetzt worden, wie auch der Neubau des Wohnparks „An der alten Saline“, des Familienzentrums Plus, der Um- und Anbau der Kita Stadtmitte oder der Neubau der Kita Beim Benedikt, um nur wenige Beispiele zu nennen. Die Liste ist durchaus länger. Alle diese Vorhaben wurden nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen genehmigt.
Wird der Schanzenweg künftig im Verkehr ersticken?
Auch diese Sorge ist nachvollziehbar. Deshalb werden wir die verkehrlichen Auswirkungen des Bauvorhabens von einem unabhängigen Gutachter untersuchen lassen. Die Ergebnisse werden wir veröffentlichen und bei der weiteren Entwicklung des Quartiers einbeziehen. Sollten sich weitere negative Auswirkungen ergeben, werden wir gemeinsam geeignete Lösungen finden und auch die Situation an der REWE-Kreuzung erneut prüfen.
Wann gibt es eine Anwohnenden-Versammlung?
Sobald die Bauherrin alle geforderten Gutachten beigebracht hat und diese von uns geprüft worden sind, lade ich Sie zu einer Versammlung ein. Dort werden wir den aktuellen Stand vorstellen, und die Gutachter werden Ihre Fragen direkt beantworten.
Abschließend möchte ich betonen: Wir nehmen Ihre Sorgen sehr ernst und die Gutachten werden vor diesem Hintergrund genau geprüft! Auch auf die Einrichtung weiterer Messstellen zur Kontrolle der Senkungserscheinungen möchte ich nochmals hinweisen. Hierzu wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer bereits im November kontaktiert.
Wir stehen noch am Anfang eines Verfahrens. Im kommenden Jahr freue ich mich auf einen persönlichen Austausch mit Ihnen bei der Bürgerversammlung.
Bis dahin wünsche ich Ihnen zunächst eine besinnliche Weihnachtszeit und alles Gute für 2026!
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Kalisch
Oberbürgermeisterin"
Thomas Dißelmeyer
is a member of parliament Rat der Stadt
SPD, last edited on 12/31/2025
Group resolution published by Thomas Dißelmeyer.
The basis of decision was a resolution of the faction SPD
I agree / agree mostly.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Fraktion im Rat der Hansestadt Lüneburg hat im September 2025 einen Antrag auf ein Moratorium für das Bauprojekt Schanzenweg in den Stadtrat und Bauausschuss eingebracht.
Wir fordern, die Genehmigung für das geplante Wohnprojekt eines Investors am Schanzenweg vorerst auszusetzen.
Ziel des Antrags ist der Schutz der umliegenden Bewohner vor möglichen Folgeschäden durch Bodenbewegungen, die durch das neue Bauvorhaben in diesem sensiblen Bereich ausgelöst werden könnten.
Wir kritisieren, dass die Stadtverwaltung das Projekt bereits genehmigt hatte, obwohl die geologischen Risiken im Senkungsgebiet seit Langem bekannt sind.
Wir fordern, dass zunächst weitere Gutachten und Sicherheitsnachweise erbracht werden müssen, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Thomas Dißelmeyer
-SPD-Fraktionsvorsitzender-
Hiltrud Lotze
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SPD, last edited on 12/31/2025
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The basis of decision was a resolution of the faction SPD
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Fraktion im Rat der Hansestadt Lüneburg hat im September 2025 einen Antrag auf ein Moratorium für das Bauprojekt Schanzenweg in den Stadtrat und Bauausschuss eingebracht.
Wir fordern, die Genehmigung für das geplante Wohnprojekt eines Investors am Schanzenweg vorerst auszusetzen.
Ziel des Antrags ist der Schutz der umliegenden Bewohner vor möglichen Folgeschäden durch Bodenbewegungen, die durch das neue Bauvorhaben in diesem sensiblen Bereich ausgelöst werden könnten.
Wir kritisieren, dass die Stadtverwaltung das Projekt bereits genehmigt hatte, obwohl die geologischen Risiken im Senkungsgebiet seit Langem bekannt sind.
Wir fordern, dass zunächst weitere Gutachten und Sicherheitsnachweise erbracht werden müssen, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Thomas Dißelmeyer
-SPD-Fraktionsvorsitzender-
Andreas Neubert
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SPD, last edited on 12/31/2025
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Fraktion im Rat der Hansestadt Lüneburg hat im September 2025 einen Antrag auf ein Moratorium für das Bauprojekt Schanzenweg in den Stadtrat und Bauausschuss eingebracht.
Wir fordern, die Genehmigung für das geplante Wohnprojekt eines Investors am Schanzenweg vorerst auszusetzen.
Ziel des Antrags ist der Schutz der umliegenden Bewohner vor möglichen Folgeschäden durch Bodenbewegungen, die durch das neue Bauvorhaben in diesem sensiblen Bereich ausgelöst werden könnten.
Wir kritisieren, dass die Stadtverwaltung das Projekt bereits genehmigt hatte, obwohl die geologischen Risiken im Senkungsgebiet seit Langem bekannt sind.
Wir fordern, dass zunächst weitere Gutachten und Sicherheitsnachweise erbracht werden müssen, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Thomas Dißelmeyer
-SPD-Fraktionsvorsitzender-
Holger Nowak
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SPD, last edited on 12/31/2025
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Fraktion im Rat der Hansestadt Lüneburg hat im September 2025 einen Antrag auf ein Moratorium für das Bauprojekt Schanzenweg in den Stadtrat und Bauausschuss eingebracht.
Wir fordern, die Genehmigung für das geplante Wohnprojekt eines Investors am Schanzenweg vorerst auszusetzen.
Ziel des Antrags ist der Schutz der umliegenden Bewohner vor möglichen Folgeschäden durch Bodenbewegungen, die durch das neue Bauvorhaben in diesem sensiblen Bereich ausgelöst werden könnten.
Wir kritisieren, dass die Stadtverwaltung das Projekt bereits genehmigt hatte, obwohl die geologischen Risiken im Senkungsgebiet seit Langem bekannt sind.
Wir fordern, dass zunächst weitere Gutachten und Sicherheitsnachweise erbracht werden müssen, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Thomas Dißelmeyer
-SPD-Fraktionsvorsitzender-
Andrea Schröder-Ehlers
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SPD, last edited on 12/31/2025
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Fraktion im Rat der Hansestadt Lüneburg hat im September 2025 einen Antrag auf ein Moratorium für das Bauprojekt Schanzenweg in den Stadtrat und Bauausschuss eingebracht.
Wir fordern, die Genehmigung für das geplante Wohnprojekt eines Investors am Schanzenweg vorerst auszusetzen.
Ziel des Antrags ist der Schutz der umliegenden Bewohner vor möglichen Folgeschäden durch Bodenbewegungen, die durch das neue Bauvorhaben in diesem sensiblen Bereich ausgelöst werden könnten.
Wir kritisieren, dass die Stadtverwaltung das Projekt bereits genehmigt hatte, obwohl die geologischen Risiken im Senkungsgebiet seit Langem bekannt sind.
Wir fordern, dass zunächst weitere Gutachten und Sicherheitsnachweise erbracht werden müssen, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Thomas Dißelmeyer
-SPD-Fraktionsvorsitzender-
jens-Peter Schultz
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SPD, last edited on 12/31/2025
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Fraktion im Rat der Hansestadt Lüneburg hat im September 2025 einen Antrag auf ein Moratorium für das Bauprojekt Schanzenweg in den Stadtrat und Bauausschuss eingebracht.
Wir fordern, die Genehmigung für das geplante Wohnprojekt eines Investors am Schanzenweg vorerst auszusetzen.
Ziel des Antrags ist der Schutz der umliegenden Bewohner vor möglichen Folgeschäden durch Bodenbewegungen, die durch das neue Bauvorhaben in diesem sensiblen Bereich ausgelöst werden könnten.
Wir kritisieren, dass die Stadtverwaltung das Projekt bereits genehmigt hatte, obwohl die geologischen Risiken im Senkungsgebiet seit Langem bekannt sind.
Wir fordern, dass zunächst weitere Gutachten und Sicherheitsnachweise erbracht werden müssen, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Thomas Dißelmeyer
-SPD-Fraktionsvorsitzender-
Patrick Schulze
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SPD, last edited on 12/31/2025
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Fraktion im Rat der Hansestadt Lüneburg hat im September 2025 einen Antrag auf ein Moratorium für das Bauprojekt Schanzenweg in den Stadtrat und Bauausschuss eingebracht.
Wir fordern, die Genehmigung für das geplante Wohnprojekt eines Investors am Schanzenweg vorerst auszusetzen.
Ziel des Antrags ist der Schutz der umliegenden Bewohner vor möglichen Folgeschäden durch Bodenbewegungen, die durch das neue Bauvorhaben in diesem sensiblen Bereich ausgelöst werden könnten.
Wir kritisieren, dass die Stadtverwaltung das Projekt bereits genehmigt hatte, obwohl die geologischen Risiken im Senkungsgebiet seit Langem bekannt sind.
Wir fordern, dass zunächst weitere Gutachten und Sicherheitsnachweise erbracht werden müssen, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Thomas Dißelmeyer
-SPD-Fraktionsvorsitzender-
Stefanie Filohn
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SPD, last edited on 12/31/2025
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Fraktion im Rat der Hansestadt Lüneburg hat im September 2025 einen Antrag auf ein Moratorium für das Bauprojekt Schanzenweg in den Stadtrat und Bauausschuss eingebracht.
Wir fordern, die Genehmigung für das geplante Wohnprojekt eines Investors am Schanzenweg vorerst auszusetzen.
Ziel des Antrags ist der Schutz der umliegenden Bewohner vor möglichen Folgeschäden durch Bodenbewegungen, die durch das neue Bauvorhaben in diesem sensiblen Bereich ausgelöst werden könnten.
Wir kritisieren, dass die Stadtverwaltung das Projekt bereits genehmigt hatte, obwohl die geologischen Risiken im Senkungsgebiet seit Langem bekannt sind.
Wir fordern, dass zunächst weitere Gutachten und Sicherheitsnachweise erbracht werden müssen, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Thomas Dißelmeyer
-SPD-Fraktionsvorsitzender-
Antje Henze
is a member of parliament Rat der Stadt
SPD, last edited on 12/31/2025
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Fraktion im Rat der Hansestadt Lüneburg hat im September 2025 einen Antrag auf ein Moratorium für das Bauprojekt Schanzenweg in den Stadtrat und Bauausschuss eingebracht.
Wir fordern, die Genehmigung für das geplante Wohnprojekt eines Investors am Schanzenweg vorerst auszusetzen.
Ziel des Antrags ist der Schutz der umliegenden Bewohner vor möglichen Folgeschäden durch Bodenbewegungen, die durch das neue Bauvorhaben in diesem sensiblen Bereich ausgelöst werden könnten.
Wir kritisieren, dass die Stadtverwaltung das Projekt bereits genehmigt hatte, obwohl die geologischen Risiken im Senkungsgebiet seit Langem bekannt sind.
Wir fordern, dass zunächst weitere Gutachten und Sicherheitsnachweise erbracht werden müssen, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Thomas Dißelmeyer
-SPD-Fraktionsvorsitzender-
Jens-Peter Schultz
is a member of parliament Rat der Stadt
SPD, last edited on 12/31/2025
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I agree / agree mostly.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Fraktion im Rat der Hansestadt Lüneburg hat im September 2025 einen Antrag auf ein Moratorium für das Bauprojekt Schanzenweg in den Stadtrat und Bauausschuss eingebracht.
Wir fordern, die Genehmigung für das geplante Wohnprojekt eines Investors am Schanzenweg vorerst auszusetzen.
Ziel des Antrags ist der Schutz der umliegenden Bewohner vor möglichen Folgeschäden durch Bodenbewegungen, die durch das neue Bauvorhaben in diesem sensiblen Bereich ausgelöst werden könnten.
Wir kritisieren, dass die Stadtverwaltung das Projekt bereits genehmigt hatte, obwohl die geologischen Risiken im Senkungsgebiet seit Langem bekannt sind.
Wir fordern, dass zunächst weitere Gutachten und Sicherheitsnachweise erbracht werden müssen, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Thomas Dißelmeyer
-SPD-Fraktionsvorsitzender-
Jörg Kohlstedt
is a member of parliament Rat der Stadt
SPD, last edited on 12/31/2025
Group resolution published by Thomas Dißelmeyer.
The basis of decision was a resolution of the faction SPD
I agree / agree mostly.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Fraktion im Rat der Hansestadt Lüneburg hat im September 2025 einen Antrag auf ein Moratorium für das Bauprojekt Schanzenweg in den Stadtrat und Bauausschuss eingebracht.
Wir fordern, die Genehmigung für das geplante Wohnprojekt eines Investors am Schanzenweg vorerst auszusetzen.
Ziel des Antrags ist der Schutz der umliegenden Bewohner vor möglichen Folgeschäden durch Bodenbewegungen, die durch das neue Bauvorhaben in diesem sensiblen Bereich ausgelöst werden könnten.
Wir kritisieren, dass die Stadtverwaltung das Projekt bereits genehmigt hatte, obwohl die geologischen Risiken im Senkungsgebiet seit Langem bekannt sind.
Wir fordern, dass zunächst weitere Gutachten und Sicherheitsnachweise erbracht werden müssen, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Thomas Dißelmeyer
-SPD-Fraktionsvorsitzender-
Carmen Maria Bendorf
is a member of parliament Rat der Stadt
SPD, last edited on 12/31/2025
Group resolution published by Thomas Dißelmeyer.
The basis of decision was a resolution of the faction SPD
I agree / agree mostly.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die SPD-Fraktion im Rat der Hansestadt Lüneburg hat im September 2025 einen Antrag auf ein Moratorium für das Bauprojekt Schanzenweg in den Stadtrat und Bauausschuss eingebracht.
Wir fordern, die Genehmigung für das geplante Wohnprojekt eines Investors am Schanzenweg vorerst auszusetzen.
Ziel des Antrags ist der Schutz der umliegenden Bewohner vor möglichen Folgeschäden durch Bodenbewegungen, die durch das neue Bauvorhaben in diesem sensiblen Bereich ausgelöst werden könnten.
Wir kritisieren, dass die Stadtverwaltung das Projekt bereits genehmigt hatte, obwohl die geologischen Risiken im Senkungsgebiet seit Langem bekannt sind.
Wir fordern, dass zunächst weitere Gutachten und Sicherheitsnachweise erbracht werden müssen, bevor mit den Bauarbeiten begonnen werden darf.
Thomas Dißelmeyer
-SPD-Fraktionsvorsitzender-
Marianne Esders
is a member of parliament Rat der Stadt
DIE PARTEI/Die LINKE, last edited on 12/29/2025
I agree / agree mostly.
I support a public hearing in the technical committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Die Wohnungsnot in Lüneburg ist weiterhin dramatisch. Was fehlt, sind bezahlbare, dauerhaft sozial gebundene Wohnungen für Familien mit Kindern, Alleinerziehende sowie Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen. Die am Schanzenweg geplanten hochpreisigen Mikrowohnungen tragen nicht zur Entspannung des Lüneburger Wohnungsmarktes bei.
Besonders problematisch ist, dass der Investor in einer Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung deutlich gemacht hat, dass für das Bauvorhaben am Schanzenweg kein sozial gebundener Wohnraum vorgesehen ist. Gleichzeitig existiert bislang kein Alternativprojekt, mit dem dieser vollständige Verzicht auf sozialen Wohnungsbau ausgeglichen würde. Damit bleibt ein zentrales wohnungspolitisches Ziel der Stadt unberücksichtigt – trotz bereits erteilter Baugenehmigung.
Hinzu kommen die berechtigten Sorgen der Anwohner*innen, die sich mit dieser Petition gegen das Bauvorhaben wenden. Im bekannten Senkungsgebiet befürchten sie Schäden an ihren Häusern. Auch wenn die Baugenehmigung bereits erteilt wurde, ist es erforderlich, dass alle relevanten Gutachten – insbesondere zur Geotechnik und Gebäudestatik – vollständig vorliegen, transparent gemacht und fortlaufend berücksichtigt werden, bevor mit dem Bau begonnen wird.
Stadtentwicklung darf nicht allein formalrechtlich betrachtet werden. Sie muss sozial verantwortlich, sicher und im Interesse der Menschen vor Ort gestaltet werden. Bezahlbarer Wohnraum, der Schutz bestehender Wohnbebauung und Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit müssen Vorrang vor Renditeinteressen haben.
Martin Lühmann
is a member of parliament Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, last edited on 12/03/2025
I abstain.
I support a public hearing in the technical committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Das dass Bauvorhaben gebaut wird ist gesetzlich nach Paragraph 34 gegeben. Mir geht es nur darum, wie gebaut wird, in welcher Höhe und Breite. Deshalb habe ich ja im Fachaussschuss gesagt, der Bauherr soll zu erst einmal das Krautwald Gelände ausbauen, weil dieses wird er ja sanieren. Und über den REst müßen wir noch einmal reden.
Ulrich Blanck
is a member of parliament Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, last edited on 12/10/2025
Group resolution published by Ulrich Blanck.
The basis of decision was a resolution of the faction Bündnis 90/Die Grünen
I decline.
I support a public hearing in the technical committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Robin Gaberle
is a member of parliament Rat der Stadt
AfD, last edited on 12/04/2025
Group resolution published by Robin Gaberle.
The basis of decision was a resolution of the faction AfD
I decline.
I support a public hearing in the technical committee.
Laut den Einschätzungen der Verwaltung und hinzugezogenen Experten gibt es keinen Anlass, dass die Baubemühungen im Senkungsgebiet Auswirkungen auf die umliegenden Gebäude haben könnten. Diesen Einschätzungen schließen wir uns an, zumal wir dringend Wohnraum benötigen. Des Weiteren würde sich die Stadt Regressforderungen des Investors aussetzen, sollte sich das Vorhaben unnötig verzögern. Sie, als Unterstützer der Petition, sollten dennoch im Rahmen des Fachausschusses Ihre Bedenken vortragen dürfen.
Kai Herzog
is a member of parliament Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, last edited on 11/29/2025
Group resolution published by Ulrich Blanck.
The basis of decision was a resolution of the faction Bündnis 90/Die Grünen
I decline.
I support a public hearing in the technical committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Andrea Kabasci
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Bündnis 90/Die Grünen, last edited on 11/29/2025
Group resolution published by Ulrich Blanck.
The basis of decision was a resolution of the faction Bündnis 90/Die Grünen
I decline.
I support a public hearing in the technical committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Kalina Magdzinska
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Bündnis 90/Die Grünen, last edited on 11/29/2025
Group resolution published by Ulrich Blanck.
The basis of decision was a resolution of the faction Bündnis 90/Die Grünen
I decline.
I support a public hearing in the technical committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Jörn-Christian Manzke
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Bündnis 90/Die Grünen, last edited on 11/29/2025
Group resolution published by Ulrich Blanck.
The basis of decision was a resolution of the faction Bündnis 90/Die Grünen
I decline.
I support a public hearing in the technical committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Pascal Mennen
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Bündnis 90/Die Grünen, last edited on 11/29/2025
Group resolution published by Ulrich Blanck.
The basis of decision was a resolution of the faction Bündnis 90/Die Grünen
I decline.
I support a public hearing in the technical committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Dr. med. Michael Perschmann
is a member of parliament Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, last edited on 11/29/2025
Group resolution published by Ulrich Blanck.
The basis of decision was a resolution of the faction Bündnis 90/Die Grünen
I decline.
I support a public hearing in the technical committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Pia Redenius
is a member of parliament Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, last edited on 11/29/2025
Group resolution published by Ulrich Blanck.
The basis of decision was a resolution of the faction Bündnis 90/Die Grünen
I decline.
I support a public hearing in the technical committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Dr. Julia Verlinden
is a member of parliament Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, last edited on 11/29/2025
Group resolution published by Ulrich Blanck.
The basis of decision was a resolution of the faction Bündnis 90/Die Grünen
I decline.
I support a public hearing in the technical committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Dr. Corinna Maria Dartenne
is a member of parliament Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, last edited on 11/29/2025
Group resolution published by Ulrich Blanck.
The basis of decision was a resolution of the faction Bündnis 90/Die Grünen
I decline.
I support a public hearing in the technical committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Friedhelm Feldhaus
is a member of parliament Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, last edited on 11/29/2025
Group resolution published by Ulrich Blanck.
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I support a public hearing in the technical committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Ralf Gros
is a member of parliament Rat der Stadt
Bündnis 90/Die Grünen, last edited on 11/29/2025
Group resolution published by Ulrich Blanck.
The basis of decision was a resolution of the faction Bündnis 90/Die Grünen
I decline.
I support a public hearing in the technical committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Dirk Neumann
is a member of parliament Rat der Stadt
AfD, last edited on 11/29/2025
Group resolution published by Robin Gaberle.
The basis of decision was a resolution of the faction AfD
I decline.
I support a public hearing in the technical committee.
Laut den Einschätzungen der Verwaltung und hinzugezogenen Experten gibt es keinen Anlass, dass die Baubemühungen im Senkungsgebiet Auswirkungen auf die umliegenden Gebäude haben könnten. Diesen Einschätzungen schließen wir uns an, zumal wir dringend Wohnraum benötigen. Des Weiteren würde sich die Stadt Regressforderungen des Investors aussetzen, sollte sich das Vorhaben unnötig verzögern. Sie, als Unterstützer der Petition, sollten dennoch im Rahmen des Fachausschusses Ihre Bedenken vortragen dürfen.
Jule Grunau
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Bündnis 90/Die Grünen, last edited on 11/29/2025
Group resolution published by Ulrich Blanck.
The basis of decision was a resolution of the faction Bündnis 90/Die Grünen
I decline.
I support a public hearing in the technical committee.
I support a public hearing in the parliament/plenum.
Sehr geehrte Petent*innen,
es ist für uns sehr gut nachvollziehbar, dass Menschen, die im Lüneburger Senkungsgebiet wohnen oder dort Eigentum haben, sich Sorgen um mögliche zukünftige Schäden machen. Bei geplanten Bauvorhaben im Bereich des Senkungsgebietes sind daher mögliche negative Auswirkungen auf die Häuser und Wohnungen der Anlieger*innen besonders sorgfältig zu prüfen. Unsere Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte deshalb erstmals bereits im Juni 2023 mehrere Anwohnende für ein längeres Gespräch zu Gast, um sich über die Bedenken in Bezug auf das in Rede stehende Bauvorhaben im Schanzenweg auszutauschen.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurden nach entsprechenden Prüfungen zahlreiche kleinere und größere Bauvorhaben im Senkungsgebiet genehmigt. Das ist im Petitionstext anders dargestellt.
Im Hinblick auf den angespannten Wohnungsmarkt in Lüneburg befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich Projekte der Nachverdichtung, welche für uns nicht zuletzt aus ökologischen Gründen Vorrang vor der Ausweisung neuer Baugebiete "auf der grünen Wiese" haben sollten. Dabei ist es uns insbesondere wichtig, dass Wohnraum im bezahlbaren Segment geschaffen wird. Bei Bauvorhaben wie diesem Vorhaben im Lüneburger Senkungsgebiet, welche nach § 34 BauGB erfolgen, gibt es leider wenig Einflussmöglichkeiten für Politiker*innen, bezahlbaren Wohnraum durchzusetzen.
Nach unserer Information hat im vorliegenden Fall die Lüneburger Stadtverwaltung den entsprechenden Bauantrag sehr gründlich geprüft - vom Antrag bis zur Genehmigung vergingen mehrere Jahre. Die Genehmigung erging nach § 34 BauGB, d.h. ohne dass die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes durch die politischen Gremien erforderlich war. Der von der Stadt beauftragte Geologe, Herr Trapp, kam zu dem Ergebnis, dass Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Senkungsgeschehen ausgeschlossen seien. Das Senkungsgeschehen werde durch Prozesse in sehr großer Tiefe (mehr als 100 Metern) bestimmt.
Anders als teilweise behauptet wurde, ist keine mehrstöckige Tiefgarage geplant, sondern ein Untergeschoss bis maximal 4 Metern Tiefe. Ein Bereich mit dieser Tiefe müsste - so unsere Information - eh ausgehoben werden. Mit der Baugenehmigung wurden weitere geologische Untersuchungen während der Ausführungsplanung zur Auflage gemacht (sog. Gutachten der Geotechnischen Kategorie 3).
Dem Bauherrn wurde empfohlen, ein Beweissicherungsverfahren durchzuführen, welches Grundlage möglicher zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche von Anlieger*innen sein kann. Die Durchführung eines solchen Verfahrens wurde vom Bauherrn zugesichert.
Allgemein wird das Geschehen im Senkungsgebiet von der Stadt mit verschiedenen Messstellen regelmäßig überwacht. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.9.2025 trug die Verwaltung hierzu ausführlich vor. Eine Klage gegen den Bauvorbescheid vor dem VG Lüneburg wurde abgewiesen. Die Verwaltung hat angekündigt, eine weitere Informationsveranstaltung für Anlieger*innen zu dem Bauvorhaben durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass die strengen Voraussetzungen des § 49 (2) VwVfG für den durch die Petition geforderten Widerruf der Baugenehmigung nicht vorliegen. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so würden hierdurch wahrscheinlich Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegenüber der Stadt ausgelöst (§ 49 (6) VwVfG) werden.
Das Ziel der Petition ist vor diesem Hintergrund unserer Einschätzung nach nicht zu erreichen. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Verwaltung die Anwohnenden des Senkungsgebietes weiterhin dabei unterstützt, ihre Rechte geltend zu machen, sowohl im Hinblick auf das hier konkret in Rede stehende Bauvorhaben als auch generell im Bezug auf die Auswirkungen des historischen Senkungsgeschehens. Eine Steigerung des Verkehrsaufkommens wird es im Umfeld des Schanzenwegs in Zukunft insbesondere auch durch das Neubaugebiet am Wienebütteler Weg sowie die weiteren Entwicklungen in Vögelsen geben. Aus Sicht unserer Fraktion sollte deshalb insbesondere die "REWE-Kreuzung" möglichst zeitnah grundlegend umgestaltet und dabei die Verkehrsführung in den umliegenden Straßen mit betrachtet werden.
Sören Köppen
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Michael Bugenhagen
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Jana Mederike Warnck
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DIE PARTEI/Die LINKE
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Hiltrud Lotze
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Christel John
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Cornelius Grim
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Burghard Heerbeck
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