3 Unterschriften
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag
Wir fordern den Deutschen Bundestag und die Landesgesetzgeber auf:
1. Gesetzliche Begrenzung anlassloser Polizeikontrollen und Durchsuchungen ohne konkreten Tatverdacht.
2. Überprüfung der Eingriffsnormen im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und in den Landespolizeigesetzen (z.B. BayPAG) auf die strikte Einhaltung des Zitiergebots (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG).
3. Konsequenter Schutz der informationellen Selbstbestimmung und der bürgerlichen Freiheitsrechte (Art. 2 Abs. 1 GG).
Begründung
Niemand sollte ohne konkreten Tatverdacht oder tatsächliche Gefahrenlage willkürlichen Kontrollen, Durchsuchungen oder behördlichen Sanktionen ausgesetzt sein. Der Rechtsstaat lebt vom Vertrauen seiner Bürger und der strikten Bindung der Exekutive an die Verfassung (Art. 20 Abs. 3 GG). Anlasslose Kontrollbefugnisse verkehren die Unschuldsvermutung ins Gegenteil.
Ausführliche verfassungsrechtliche Expertise: https://menschenrechtverteidiger.com/
Petition teilen
Angaben zur Petition
Petition gestartet:
30.08.2026
Sammlung endet:
01.03.2027
Region:
Deutschland (Bundesweit)
Kategorie:
Bürgerrechte
Übersetzen Sie jetzt diese Petition
Neue SprachversionWerkzeuge für die Verbreitung der Petition.
Sie haben eine eigene Webseite, einen Blog oder ein ganzes Webportal? Werden Sie zum Fürsprecher und Multiplikator für diese Petition. Wir haben die Banner, Widgets und API (Schnittstelle) zum Einbinden auf Ihren Seiten. Zu den Werkzeugen
Weil anlasslose Kontrollen und unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe das Vertrauen in den Rechtsstaat zerstören. Die Polizei ist an Recht und Gesetz gebunden (Art. 20 Abs. 3 GG)!