Petition richtet sich an:
An die Bundesregierung
Junge Menschen dürfen laut deutscher Gesetzgebung mit 18 Jahren Verträge für Handy´s, Autos, Wohnungen, und Arbeit abschließen, da sie damit als volljährig und somit gemäß § 104 ff. BGB als voll geschäftsfähig gelten. Diese uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit bleibt in der Regel bis zum Lebensende erhalten. Ausnahmen bilden hierbei Menschen, welche beispielsweise in einem Betreuungsverhältnis nach §$ 1896 ff. BGB stehen.
Die deutsche Justiz urteilt bis zum 21 Lebensalter in der Regel nach Jugendstrafrecht, obwohl mit Eintritt des 18 Lebensjahres das Erwachsenenstrafrecht in Betracht gezogen werden kann. Welches Recht zur Anwendung kommt, ist zum einen abhängig von der “Reife” des Jugendlichen bzw. des Heranwachsenden. Zum Anderen wird bei Tätern in diesem Alter eine Jugendgerichtshilfe herangezogen, um ein abschließendes Bild von der geistigen Entwicklung des Täters zu bekommen.
Begründung
Allerdings wächst der Unmut in der Bevölkerung aufgrund der oftmals als zu milde angesehenen Urteile gegen jugendliche bzw. heranwachsende Intensivtäter.
Aufgrund der Tatsache, dass in der Bundesrepublik Deutschland die volle Geschäftsfähigkeit bereits mit 18 Jahren erlangt werden kann und man vor dem Gesetzt als Erwachsener gilt, wird gefordert, dass vor allem volljährige Intensivtäter, nicht nur die Privilegien des Erwachsenenlebens genießen dürfen, sondern alle Konsequenzen ihres Handelns tragen müssen. Dies sollte insbesondere zur Folge haben, dass die Taten der Heranwachsenden nicht weiterhin durch das Jugendstrafrecht bestraft werden, sondern bereits mit 18 Jahren und bei anhaltender Strafauffälligkeit durch das Allgemeine Strafrecht geahndet werden.