17 Unterschriften
Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag
Wir fordern den Bayerischen Landtag auf, das gesetzliche Verbot kommunaler Übernachtungssteuern in Bayern aufzuheben.
Bayerische Städte und Gemeinden sollen selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Übernachtungssteuer einführen möchten – so wie es in zahlreichen anderen deutschen Städten bereits möglich ist.
Dabei sollen grundsätzlich auch Ferienwohnungen und kurzfristige Vermietungen über Plattformen wie Airbnb einbezogen werden können.
Wir fordern keine verpflichtende neue Steuer für ganz Bayern, sondern Entscheidungsfreiheit für unsere Kommunen.
Begründung
Tourismus bringt Einnahmen – verursacht aber auch Kosten
Bayern profitiert vom Tourismus. Hotels, Gastronomie, Handel und viele weitere Branchen schaffen Arbeitsplätze und erwirtschaften Einnahmen.
Gleichzeitig entstehen den Städten und Gemeinden Kosten für Straßenreinigung, Abfallentsorgung, öffentliche Infrastruktur, Sicherheit und die Pflege öffentlicher Plätze und Grünanlagen.
Diese Leistungen werden zu einem erheblichen Teil aus kommunalen Haushaltsmitteln finanziert. Damit tragen auch die Bürgerinnen und Bürger vor Ort über Steuern und Gebühren zur Finanzierung bei.
Besonders deutlich wird dies in stark frequentierten Münchner Innenstadtbezirken, in denen Tourismus, Gastronomie, Nachtleben und Wohnnutzung auf engem Raum zusammentreffen. Dort erleben Anwohnerinnen und Anwohner zusätzlich Lärm, Verschmutzung und die intensive Nutzung öffentlicher Räume.
Ähnliche Herausforderungen gibt es in vielen anderen bayerischen Städten und Tourismusgemeinden.
Warum dürfen andere Städte eine Übernachtungssteuer erheben – bayerische Kommunen aber nicht?
In Städten wie Berlin, Hamburg, Köln und Dresden gibt es bereits Übernachtungssteuern.
Auch München wollte eine solche Steuer einführen. Im März 2023 wurde jedoch durch eine Änderung des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes die Erhebung einer Übernachtungssteuer ausdrücklich verboten.
Damit fehlt den bayerischen Kommunen eine Einnahmemöglichkeit, die andernorts bereits genutzt wird.
Nach Schätzungen der Münchner Stadtkämmerei könnte eine Übernachtungssteuer in München jährliche Einnahmen von bis zu 100 Millionen Euro ermöglichen.
Diese Einnahmen könnten den kommunalen Haushalt stärken und damit zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen.
München setzt sich gerichtlich zur Wehr – auch das kostet öffentliche Mittel
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Verbot im November 2025 für verfassungsgemäß erklärt.
Die Landeshauptstadt München verfolgt das Anliegen dennoch weiter. Der Münchner Stadtrat beschloss am 4. März 2026, eine Kommunalverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.
Wir unterstützen das Anliegen der Stadt, mehr kommunale Entscheidungsfreiheit zu erhalten.
Gleichzeitig beanspruchen solche Gerichtsverfahren Verwaltungsressourcen und können zusätzliche Kosten verursachen, die wiederum aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Der Bayerische Landtag könnte den Konflikt durch eine Gesetzesänderung selbst lösen, ohne den Ausgang eines weiteren Gerichtsverfahrens abzuwarten.
Unsere Forderung: Faire Beteiligung statt gesetzlichem Verbot
Wir fordern den Bayerischen Landtag auf, das Verbot der Übernachtungsteuer in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes zu streichen.
Ob eine Übernachtungssteuer tatsächlich eingeführt wird und wie sie ausgestaltet ist, sollen die demokratisch gewählten Stadt- und Gemeinderäte entscheiden.
Wer als Gast die Infrastruktur einer Stadt mitnutzt, kann über eine angemessene Übernachtungssteuer auch einen Beitrag zu ihren kommunalen Einnahmen leisten.
Es geht um eine ausgewogenere Finanzierung kommunaler Aufgaben, die Entlastung örtlicher Haushalte und mehr kommunale Selbstbestimmung.
Bitte unterstützen Sie diese Petition, damit bayerische Städte und Gemeinden künftig selbst entscheiden können!
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Angaben zur Petition
Petition gestartet:
23.10.2026
Sammlung endet:
22.04.2027
Region:
Bayern
Kategorie:
Steuern
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Neue SprachversionWarum Menschen unterschreiben
Ene Übernachtungssteuer beteiligt Besucher angemessen an den Kosten der städtischen Infrastruktur, etwa für Straßen, öffentliche Plätze, Grünanlagen, Straßenreinigung und Müllentsorgung. Was in vielen anderen Städten und Ländern längst praktiziert wird, sollte auch unseren Städten und Gemeinden in Bayern ermöglicht werden.
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