Περιοχή: Γερμανία

Würdevolles Sterben: Für das Recht auf aktive Sterbehilfe

Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Ξεκίνησε Ιουνίου 2025
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  3. Προετοιμασία υποβολής
  4. Διαλόγο με τον παραλήπτη
  5. Απόφαση

Αίτηση προς: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

  1. Selbstbestimmung: Menschen sollten das Recht haben, über ihr eigenes Leben und Sterben zu entscheiden, insbesondere wenn sie unheilbar krank sind und leiden.
  2. Leidensminderung: Aktive Sterbehilfe kann helfen, unnötiges und unerträgliches Leiden zu vermeiden, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht.
  3. Würde: Viele Menschen möchten in Würde sterben und nicht durch langes Leiden entwürdigt werden.
  4. Entlastung für Angehörige: Es kann ebenfalls eine Entlastung für die Familie und Freunde sein, die oft mit dem Leiden des geliebten Menschen verzweifelt kämpfen.
  5. Medizinische Kontrolle: Durch gesetzliche Regelungen kann sichergestellt werden, dass aktive Sterbehilfe unter strengen medizinischen und ethischen Standards durchgeführt wird.

Αιτιολόγηση

Aktive Sterbehilfe darf nicht strafbar sein, wie z.B. Belgien, Holland, Luxemburg, Schweiz und Spanien dies bereits geregelt haben.

  1. Belgien: Aktive Sterbehilfe ist seit 2002 legal. Patienten müssen unheilbar krank sein und unerträgliches Leiden erfahren.
  2. Niederlande: Seit 2002 ist aktive Sterbehilfe erlaubt, unter strengen Bedingungen wie der Zustimmung des Patienten und der Einschätzung eines zweiten Arztes.
  3. Luxemburg: Aktive Sterbehilfe ist seit 2009 legal, ähnlich wie in Belgien und den Niederlanden.
  4. Schweiz: Aktive Sterbehilfe ist verboten, aber assistierter Suizid ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
  5. Spanien: Seit 2020 ist aktive Sterbehilfe für Ärzte legal, wenn sie medizinisch korrekt durchgeführt wird

Σας ευχαριστώ πολύ για την υποστήριξή σας, Birgit Kunert, Wiernsheim
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Στοιχεία για το ψήφισμα

Ξεκίνησε η υποβολή αίτησης: 05/06/2025
Λήξη συλλογής: 04/12/2025
Περιοχή: Γερμανία
Κατηγορία: Κοινωνική πολιτική

Συζήτηση

Gott hat uns aber auch den freien Willen gegeben. Unser ganzes Leben müssen und dürfen wir entscheiden. Also auch über unseren eigenen Tod. Wer dagegen ist, muss die Sterbehilfe ja nicht annehmen. Für viele wird es aber eine würdevolle Möglichkeit sein, diese Entscheidung selber treffen zu können. Sehr belastend ist es z.B. für Angehörige, wenn diese die Entscheidung treffen müssen, ob z.B. lebenserhaltende Maschinen abgestellt werden sollen

Auf keinen Fall aktive Sterbehilfe, denn Herr über Leben und Tod ist einzig und alleine Gott! Palliantivmedizin, also keine künstliche Lebensverlängerung um jeden Preis, ja. Aber wie das jeder will, sollte in einer Patientenverfügung niedergelegt sein, solange man nicht mehr Herr seiner selbst ist So bleibt immer noch ein würdiges Sterben ohne Schmerzen und Angst möglich, ohne aktiven Eingriff von außen.

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