Die Petentinnen und Petenten bitten den Bayerischen Landtag, eine Ergänzung der Bayerischen Verfassung (evtl. als neuer Absatz von Artikel 141) auf den Weg zu bringen, um den Trinkwasserschutz als Staatsziel zu verankern und zu bekräftigen. Dem Gesetzgeber im Freistaat Bayern soll insbesondere aufgetragen werden, das Trinkwasser als öffentliches Gut in der Gesetzgebung und in der Landesplanung zu definieren und als solches in besonderer Weise zu schützen.
Die Petentinnen und Petenten schlagen den folgenden Text für eine solche Verfassungsergänzung vor:
Trinkwasserquellen, Trinkwasserbrunnen und Trinkwasserspeicher stehen als öffentliche Güter unter dem besonderen Schutz von Staat und Kommunen. Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung hat Vorrang vor der kommerziellen Nutzung von Quellen, Brunnen und Grundwasser. Die Landesplanung und alle Gesetze zum Trinkwasserschutz sind an diesen Zielen auszurichten.
Reason
Angesichts der sich verschärfenden Klimaänderungen und der damit zusammenhängenden Dürreperioden und Veränderungen der Vegetation besteht Handlungsbedarf. In vielen Landesteilen sinkt der Grundwasserstand bereits bedrohlich. Gleichzeitig wird der Zugriff auf das Wasser für kommerzielle Akteure immer attraktiver. Die Trinkwasservorräte dürfen nicht als handelbare Güter privaten Interessen ausgeliefert werden. Deshalb sollte jetzt unmissverständlich festgelegt werden, dass die Versorgung der Bevölkerung mit dem öffentlichen Gut Trinkwasser Vorrang vor allen anderen Interessen rund um die Wasservorräte im Freistaat hat. Die Formulierung eines diesbezüglichen Staatszieles würde die künftige Gesetzgebung und die Landesplanung dazu anhalten, den Trinkwasserschutz an den genannten Grundsätzen auszurichten.
die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser muss Vorrang haben vor sämtlichen anderen Interessen: Dafür haben sich mehr als 10.000 Menschen mit ihrer Unterschrift - online und auf Papier - ausgesprochen.
Die Bürgerinnen und Bürger fordern die Landesregierung auf, eine Ergänzung der Bayerischen Verfassung auf den Weg zu bringen, um den Trinkwasserschutz als Staatsziel zu verankern und zu bekräftigen. Dem Gesetzgeber im Freistaat Bayern soll insbesondere aufgetragen werden, das Trinkwasser als öffentliches Gut in Gesetzgebung und in Landesplanung zu definieren und als solches in besonderer Weise zu schützen.
„Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel“, betont Tobias Ruff, Gewässerökologe und Co-Landesvorsitzender der ÖDP Bayern. „Doch bei der Einführung des Wassercents wurden alarmierende Zeichen gesetzt: Bürgerinnen und Bürger werden zur Kasse gebeten, während Großentnehmer sich in weiten Teilen gratis vom gemeinsamen Gut Wasser bedienen dürfen. Trinkwasservorräte dürfen auf keinen Fall als handelbare Güter privaten Interessen ausgeliefert werden.“ Daher fordert die bayerische ÖDP mit der Petition, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Trinkwasser zu stärken.
Klimaveränderungen, Dürreperioden und ein sinkender Grundwasserstand in vielen Teilen des Landes machen Trinkwasser zu einem bedrohten Gut. Gleichzeitig wird der Zugriff auf das Wasser für kommerzielle Akteure immer attraktiver. „Wir fordern daher die bayerische Staatsregierung dringend auf, sich schützend vor die Bevölkerung zu stellen und unmissverständlich festzulegen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit dem öffentlichen Gut Trinkwasser absolute Priorität im Freistaat hat. An diesem Staatsziel muss sich die künftige Landesplanung und Gesetzgebung fortan ausrichten“, sagt Tobias Ruff.
Wir danken allen Unterstützerinnen und Unterstützern der Petition. „Diese 10.000 Menschen fordern den Landtag auf, tätig zu werden. Jetzt sind die Abgeordneten am Zug, den Schutz unseres Trinkwassers verbindlich zu stärken“, so Tobias Ruff.
Jegliches Wasser - speziell mit Trinkwasserqualität - ist Allgemeingut und darf nicht kommerziell ausgebeutet werden. Darunter fällt insbesondere das vom Handel gegen billiges Geld beziehbare Tiefengrundwasser, das in Glas- oder (noch schlimmer) in Plastikflaschen abgefüllt, mit hohen Gewinnmargen in den Verkauf gelangt.
Im Islamischen Wirtschaftsystem (das seit mindestens 100 Jahren seit der entstehung der Kolonialen Ordnung im Nahen Osten nirgends mehr angewendet wird) ist Wasser, Weideland und Energie und andere recourcen von denen die Gemeinschaft abhängig ist öffentliches eigentum das weder eine Privatperson noch der Staat besitzen darf. Sollten beim Außenhandel oder ähnliches gewinne mit zum Beispiel erdöl erzählt werden muss dieser Gewinn auf alle Bürger ausgeschüttet werden.
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