Jegliches Wasser - speziell mit Trinkwasserqualität - ist Allgemeingut und darf nicht kommerziell ausgebeutet werden. Darunter fällt insbesondere das vom Handel gegen billiges Geld beziehbare Tiefengrundwasser, das in Glas- oder (noch schlimmer) in Plastikflaschen abgefüllt, mit hohen Gewinnmargen in den Verkauf gelangt.
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