Region: Zellingen

Ja zu Wohnraum – aber nicht zulasten der Anwohner! Geltende Gestaltungssatzung konsequent anwenden!

Petition richtet sich an:
Gemeinderat des Marktes Zellingen

80 Unterschriften

19 %
41 von 220 für Quorum in Zellingen Zellingen

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41 von 220 für Quorum in Zellingen Zellingen
  1. Gestartet März 2026
  2. Sammlung noch > 5 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Petition richtet sich an: Gemeinderat des Marktes Zellingen

Retzbacher Altort schützen – Gestaltungssatzung vollständig und nachvollziehbar anwenden
In der Gestaltungssatzung von Retzbach heißt es:
„Der historische Ortskern soll geschützt werden. Seine Erhaltung ist eine besondere Verpflichtung für Gemeinde und Bürger.“
Wir unterstützen die Schaffung neuen Wohnraums. Es geht uns nicht darum, Neubauten zu verhindern. Wir erwarten jedoch, dass Entscheidungen auf vollständigen und korrekten Planunterlagen beruhen und die geltenden Regeln für alle Bauvorhaben gleichermaßen angewendet werden.
Für das Bauprojekt Bergstraße 38 wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt. Nach den vorliegenden Unterlagen bestehen jedoch erhebliche Zweifel, ob der Gemeinderat beziehungsweise der zuständige Bau- und Umweltausschuss über sämtliche Abweichungen von der Gestaltungssatzung vollständig informiert wurde und sein Einvernehmen hierzu auf einer korrekten Entscheidungsgrundlage erteilen konnte.
Wir fordern den Gemeinderat des Marktes Zellingen deshalb auf,

  • das Bauprojekt Bergstraße 38 erneut öffentlich zu beraten,
  • dabei vollständige und korrekt dargestellte Planunterlagen zugrunde zu legen,
  • sämtliche Abweichungen von der Gestaltungssatzung Retzbach einzeln festzustellen und nachvollziehbar zu bewerten,
  • zu klären, zu welchen konkreten Abweichungen das erforderliche gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde,
  • die im Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 13.07.2021 verlangte Prüfung der Nachbarunterschriften nachvollziehbar aufzuklären,
  • und auf dieser vollständigen Grundlage erneut über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden.

Warum ist eine erneute Beratung erforderlich?
Nach den vorliegenden Bauplänen unterscheidet sich der geplante Neubau erheblich von der unmittelbar benachbarten Altortbebauung. Vorgesehen sind unter anderem:

  • eine um etwa 2,2 m größere Gebäudehöhe,
  • eine um etwa 2 m größere Gebäudetiefe,
  • eine um etwa 7 m größere Gebäudelänge,
  • ein insgesamt deutlich größeres Bauvolumen,
  • vier Wohneinheiten,
  • und ein Abstand von nur etwa einem Meter zu einer seit Jahrzehnten bestehenden Wohnbebauung.

Damit stellt sich die Frage, ob sich das Vorhaben – wie es die Gestaltungssatzung verlangt – „in Maßstab, Baukörper und Baumasse in die gewachsene Bebauung des Altorts einfügt“.
In den dem Gemeinderat vorgelegten Plänen wurden benachbarte Gebäude teilweise ohne Höhenangaben beziehungsweise annähernd in gleicher Höhe wie der Neubau dargestellt, obwohl der geplante Neubau tatsächlich etwa 2,2 m höher wäre. Dadurch konnte ein unzutreffender Eindruck über die Einfügung des Vorhabens in die vorhandene Bebauung entstehen.
Der Bau- und Umweltausschuss erteilte am 13.07.2021 sein Einvernehmen und verband seinen Beschluss mit dem Auftrag, die Nachbarunterschriften prüfen zu lassen. Bereits der Ortsplaner hatte in seiner Stellungnahme vom 19.12.2018 darauf hingewiesen, dass reduzierte Abstandsflächen nur mit Zustimmung der betroffenen Nachbarn möglich seien. Eine entsprechende Zustimmung des unmittelbar betroffenen Nachbarn lag nicht vor. Trotzdem wurde das Vorhaben nach unserem Kenntnisstand mit diesem Ergebnis nicht erneut dem Ausschuss vorgelegt.
Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben kann die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften nach Art. 63 Abs. 3 Satz 2 BayBO nur im Einvernehmen mit der Gemeinde zulassen. Deshalb muss nachvollziehbar geklärt werden, welche Abweichungen dem Gemeinderat bekannt waren und wozu er sein Einvernehmen tatsächlich erteilt hat.
Die Petition richtet sich nicht gegen neuen Wohnraum. Sie fordert eine transparente, öffentliche und rechtlich nachvollziehbare Entscheidung über ein Bauvorhaben im historischen Retzbacher Altort.
Der Schutz des Retzbacher Altorts beginnt mit der konsequenten Anwendung seiner Gestaltungssatzung.

Begründung

1. Unvollständige Entscheidungsgrundlage
Der Gemeinderat kann die Gestaltungssatzung nur verantwortungsvoll anwenden, wenn ihm vollständige und korrekt dargestellte Bauunterlagen vorliegen.
In den vorgelegten Plänen wurden benachbarte Gebäude teilweise ohne Höhenangaben und teilweise annähernd in gleicher Höhe wie der geplante Neubau dargestellt. Tatsächlich wäre der Neubau nach den vorliegenden Unterlagen etwa 2,2 m höher als die unmittelbar benachbarte Bebauung.
Dadurch konnte der Eindruck entstehen, das Vorhaben füge sich besser in die vorhandene Bebauung ein, als es bei einer Darstellung der tatsächlichen Höhenverhältnisse erkennbar gewesen wäre. Für die Beurteilung der Einfügung in „Maßstab, Baukörper und Baumasse“ sind korrekte Höhen- und Größenangaben unverzichtbar.
2. Nicht alle Abweichungen wurden erkennbar behandelt
Die Gestaltungssatzung Retzbach ist verbindliches Ortsrecht nach Art. 81 BayBO.
Im Genehmigungsverfahren wurden Abweichungen unter anderem bei Dachneigung, Fensterformaten, Kniestockhöhe und Stauraum vor den Garagen zugelassen. Die deutlich größere Gebäudehöhe, Gebäudetiefe, Gebäudelänge und Baumasse wurden dagegen nach den vorliegenden Unterlagen nicht ausdrücklich als Abweichungen von den Anforderungen an die Einfügung behandelt.
Nach Art. 63 Abs. 3 Satz 2 BayBO kann die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften bei genehmigungspflichtigen Vorhaben nur im Einvernehmen mit der Gemeinde zulassen. Deshalb muss geklärt werden, welche Abweichungen dem Gemeinderat bekannt waren und wozu er sein Einvernehmen tatsächlich erteilt hat.
3. Der Prüfauftrag zu den Nachbarunterschriften
Der Bau- und Umweltausschuss erteilte am 13.07.2021 sein Einvernehmen mit dem ausdrücklichen Auftrag, die Nachbarunterschriften prüfen zu lassen.
Bereits der Ortsplaner hatte am 19.12.2018 darauf hingewiesen, dass reduzierte Abstandsflächen nur mit Zustimmung der betroffenen Nachbarn möglich seien. Die Zustimmung des unmittelbar betroffenen Nachbarn lag nicht vor.
Nach unserem Kenntnisstand wurde der Ausschuss mit diesem Ergebnis nicht erneut befasst. Deshalb muss nachvollziehbar geklärt werden, wie der Prüfauftrag ausgeführt wurde und ob das Einvernehmen auch ohne die erwartete Nachbarzustimmung fortgelten sollte.
4. Grundlegend veränderte Grenzsituation
An der betroffenen Grundstücksgrenze befindet sich bisher lediglich eine Nebenanlage mit geringer Bauhöhe, kein mehrgeschossiges Wohngebäude.
Das genehmigte Vorhaben mit vier Wohneinheiten schafft dagegen einen wesentlich höheren, längeren und massiveren Baukörper. Die Auswirkungen eines solchen Wohngebäudes sind nicht mit denen der bisherigen Nebenanlage vergleichbar.
5. Erhebliche Auswirkungen auf die bestehende Wohnnutzung
Ich wohne unmittelbar neben dem Baugrundstück. In der betroffenen Hauswand befindet sich ein seit 1957 genehmigtes Wohnraumfenster.
Zwischen diesem Fenster und dem Neubau bliebe nur ein Abstand von etwa einem Meter. Dadurch würden die natürliche Belichtung und Belüftung des Raumes erheblich eingeschränkt.
Das rechtmäßig bestehende Fenster schließt eine spätere Bebauung nicht automatisch aus. Seine Bedeutung für die bestehende Wohnnutzung und die außergewöhnlich starke Verschattung müssen jedoch bei der Prüfung der Abweichungen, Abstände und nachbarlichen Rücksichtnahme nachvollziehbar berücksichtigt werden.
6. Politische Prüfung trotz abgeschlossener Gerichtsverfahren
Für das Vorhaben wurde bereits eine Baugenehmigung erteilt. Auch die gerichtlichen Verfahren sind abgeschlossen. Dort stand jedoch vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob unmittelbar nachbarschützende Rechte verletzt wurden.
Die Petition stellt eine andere Frage: Hat die Gemeinde ihr eigenes Ortsrecht auf der Grundlage vollständiger und korrekt dargestellter Planunterlagen angewendet und zu sämtlichen Abweichungen eine informierte Entscheidung getroffen?
Die Petition verlangt keine Wiederholung des Gerichtsverfahrens. Sie fordert den Gemeinderat auf, seine politische Verantwortung für die Gestaltungssatzung und den Schutz des historischen Altorts wahrzunehmen.
7. Bedeutung für den gesamten Altort
Der Fall betrifft nicht nur ein einzelnes Grundstück. Die Entscheidung zeigt, welcher Maßstab künftig bei Neubauten im historischen Ortskern angewendet wird.
Es geht nicht darum, Neubauten zu verhindern, sondern darum, dass Entscheidungen auf einer vollständigen, korrekten und rechtskonformen Grundlage getroffen werden.
Jede Unterschrift stärkt die Forderung nach einer transparenten und fairen Entscheidung. Der Gemeinderat soll das Projekt erneut öffentlich beraten und auf vollständiger Grundlage neu entscheiden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Edward Bostan, Zellingen
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.03.2026
Sammlung endet: 02.12.2026
Region: Zellingen
Kategorie: Bauen

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Petition,

    vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihre Kommentare zur Petition „Ja zu Wohnraum – aber nicht zulasten der Anwohner!“.

    Am Donnerstag, den 15. Oktober 2026, um 19 Uhr findet die Bürgerversammlung im Monsignore-Postler-Haus, Bergstraße 42, 97225 Zellingen–Retzbach, statt.

    Ich möchte Sie herzlich einladen, daran teilzunehmen und unser Anliegen gemeinsam zur Sprache zu bringen.

    Ich habe darum gebeten, das Bauvorhaben Bergstraße 38 und die Anliegen unserer Petition auf die Tagesordnung zu setzen. Eine Bestätigung liegt bislang nicht vor. Sollte das Thema nicht aufgenommen werden, möchten wir es unter „Weitere Anregungen und Fragen“ ansprechen.

    Unser Ziel bleibt eine erneute öffentliche Beratung des Bauvorhabens auf einer vollständigen und korrekten Entscheidungsgrundlage. Dabei sollen die Vorgaben der Gestaltungssatzung und die Auswirkungen auf die Anwohner nachvollziehbar berücksichtigt werden.

    Dass diese Fragen über unseren Einzelfall hinausgehen, zeigt auch die geplante Seniorenwohnanlage in der Brückenstraße 42 in Zellingen mit 33 Wohnungen und Appartements. Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben werden die Anwendung des „Bauturbos“ und Abweichungen von der Gestaltungssatzung diskutiert. Auch hier stellt sich die Frage, wie zusätzlicher Wohnraum, Ortsbildschutz und die Interessen der Nachbarschaft miteinander vereinbart werden.

    Die Main-Post berichtete darüber am 21. August 2026:
    Bauturbo in Zellingen ermöglicht Seniorenwohnanlage mit 33 Wohnungen und Appartements

    Zur Einordnung: Das Bauvorhaben Bergstraße 38 stammt aus der Zeit vor Einführung des „Bauturbos“. Die beiden Vorhaben haben daher unterschiedliche rechtliche Ausgangslagen. Die Frage nach transparenten Entscheidungen und der Berücksichtigung der Anwohner betrifft jedoch beide.

    Wenn Sie Zeit haben, kommen Sie gerne zur Bürgerversammlung. Ihre Anwesenheit und Ihre sachlichen Fragen können dazu beitragen, dass diese Anliegen öffentlich gehört und diskutiert werden.

    Zur Petition

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Edward Bostan

Warum Menschen unterschreiben

Mir sind schon mehrere solche Fälle bekannt und da immer mit zweierlei Maß gemessen wird.

Man könnte dann gleichzeitig das historische Rathaus auch mit abreißen, sollte so ein gravierender Baufehler begangen werden.

Fachliche und transparente Aufklärung sollte selbstverständlich sein. Ich habe in Mülheim ein ähnliches Anliegen - falls jemand auch uns unterstützen möchte: Es geht um die Siedlung Lerchenstraße/Boverstraße.

Ich will alte Anwesen im Ortskern schützen

Der Altort in Retzbach ist eine Schande, runtergekommen und optisch erbärmlich. Hier wird mit sinnfreien Auflagen (ISEK) und auch dem Denkmalschutz eigentlich alles verhindert. Generell wird lieber gewartet bis ein Haus einfällt, damit man dann neu bauen kann. Hier hat man auch nur mit Lobby und Vetternwirtschaft die Möglichkeit etwas zu erreichen. Als nicht Ur-Retzbacher bekommt man Steine in den Weg gelegt und ist eher unerwünscht. Man bleibt hier leider lieber „unter sich“!
Da braucht man von Nachbarschaft gar nicht erst reden und sich wundern, warum andere im Dunkeln sitzen sollen… (siehe Grund der Petition)

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