Soziales

Beitrags-Gerechtigkeit in der Gesetzlichen Krankenkasse

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
29 Unterstützende 29 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet August 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Mit der Petition wird gefordert, für (nicht selbststaendige) Arbeitslose ohne Leistungsbezug in der Gesetzlichen Krankenversicherung einen neuen Versicherungsstatus/Versichertenstatus "pflichtversichert_oA" ( = pflichtversichert ohne Arbeitgeber) rückwirkend ab dem 01.04.2007 zu schaffen und diese dort auch einzuordnen anstatt diese einzuordnen als versichert als freiwillig Versicherte.

Begründung

Warum ist das wichtig?

Begründung

Wer heutzutage als zuvor Pflichtversicherter als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug (i.F. abg. mit AoL) aus der GKV herausfaellt, wird in jedem Fall obligatorisch (= pflicht- bzw. zwangsversichert) per Gesetz seit dem 01. August 2013 weiterversichert gemaess SGB V §188 Absatz 4. Trotz Pflichtversicherung wird der AoL bei seiner Krankenversicherung geführt als versichert als freiwillig Versicherter.

Zwischen dem 1.04.2007 und dem 01.08.2013 war ein AoL versicherungspflichtig gemaeß SGB V §5 Absatz 1 Nummer 13.

Vom 1.04.2007 bis heute konnte und kann sich der AoL auch gemäß SGB V §9 Absatz 1 Nr. 1 freiwillig bei der Krankenkasse versichern. Tut/tat er es nicht, wird/wurde er pflichtversichert.

Im Gegensatz zu vor dem 01.04.2007 kann ein AoL heute nur aus der Versicherung austreten, wenn er anderweitig versichert wird. Versicherte man sich vor dem 01.04.2007 nicht freiwillig selbst, so war und blieb man auch weiterhin unversichert. Ein fundamentaler Unterschied zu heute.

Jemand, der heutzutage (seit dem 01.04.2007) ein AoL ist, ist plichtversichert (= zwangsversichert) und nicht etwa, wie es tatsaechlich gehandhabt wird, versichert als freiwillig Versicherter.

Diese Einordnung bzw. dieser Status ist schlichtweg eher nicht der Situation des AoL entsprechend. Ein Pflichtversicherter kann nicht gleichzeitig freiwillig versichert sein. Das widerspricht sich in sich.

Aber es gibt auch einen Unterschied zu dem "normalen" Pflichtversicherten, dieser pflichtversicherte AoL hat keinen Arbeitgeber und ist trotzdem nicht selbststaendig.

Man sollte einen neuen Status rueckwirkend ab dem 01.04.2007 schaffen: pflichtversichert_oA (= pflichtversichert ohne Arbeitgeber).

Diese andere Klassifizierung muss auch Folgen fuer den Beitrag haben. Dies ist aber nicht Gegenstand dieser Petition sondern ergibt sich zwangslaeufig aus der Neueinordnung.

Was ergibt sich zwangslaeufig aus der Neueinordnung?

Wie bei jedem anderen Pflichtversicherten koennen und duerfen andere Einkommen als Arbeitseinkommen nicht(!) beruecksichtigt werden.

Allerdings muss der Pflichtversicherte_oA auch den Arbeitgeberbeitrag zahlen, er hat schliesslich keinen Arbeitgeber.

Ein Pflichtversicherter_oA hat entweder keinen Job und somit kein Arbeitseinkommen oder einen Minijob. Strenggenommen ist nur jemand gaenzlich ohne Arbeitseinkommen ein AoL.

Minijobber ohne anderweitige Versicherung z.B. Familienmitversicherung sollen eben wegen dieses Mangels trotzdem auch zu den Pflichversicherten_oA gehören,

Ein Midijobber [Einkommen ab 450,01 (ab 1.10.2022 520,01) Euro] ist kein AoL; er ist ein sozialversicherungspflichtiger (AV+RV+KV+PV) Pflichtversicherter.

Der Festbeitrag für einen Pflichtversicherten_oA (Einkommen zwischen 0 und 520,01 Euro) sollte der Höhe des AG- und AN-Anteil eines Midijobbers mit 520,01 Euro entsprechen.

Weitere Überlegungen:

Ein nicht selbsstaendiger AoL mit ohne oder nur einem geringen Einkommen (0-450,-Euro,...danach ist er kein AoL mehr sondern ein Midijobber) ist seit dem 01.04.2007 ein Pflichtversicherter (!) in der GKV und wird dort sowohl status- als auch beitragstechnisch gefuehrt als freiwillig Versicherter mit einen monatlichen (Mindest-) Beitrag (KV + PV + ZB) von ca.207 Euro.

Zum Vergleich bezahlt ab dem 01.10.2022 ein Midijobber mit einem Bruttoeinkommen von 520,01 Euro der AN 0 Euro und der AG ca 160 Euro an Gesamtsozialabgaben (KV + PV + ZB + AV + RV). Andere Einkommen als Arbeitseinkommen spielen in der Berechnung keine Rolle. Dies gilt auch für jemand mit einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro durch Verpachtung von Land an einen Windkraftanlagenbetreiber.

Diese massive Ungleichbehandlung Pflichtversicherter ist abzustellen durch den veraenderten Versichertenstatus.

https://www.arbeitslosohneleistungsbezug.de

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

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