Berufsgenossenschaft verheimlicht seit 9 Jahren Befunde. Unfallopfer steht allein gegen Alle!

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

52 Unterschriften

Sammlung beendet

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  1. Gestartet August 2024
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss, Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

1.) Forderung
Alle Handlungen im D-Arzt und Berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren sind als „einheitlicher Lebensvorgang“ der öffentlich-rechtlichen Aufgabe zu betrachten.
 
Ein Behandlungsfehler, wie das Unterlassen eines medizinisch gebotenen Befundes bei der Erstversorgung im D-Arzt- und BG-Heilverfahren, ob fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich, muss transparent überprüfbar und unabhängig kontrolliert werden können.
 
Es ist lebensnotwendig, die Benachteiligung von Unfallopfern zu minimieren und ihre Grundrechte zu sichern.
 
Unfallopfer, die durch Arbeits- oder Wegeunfälle verletzt, geschädigt und mit physischen sowie psychischen Problemen belastet sind, werden durch Behandlungsfehler und Pflichtverletzungen zusätzlich weiter benachteiligt und in ihren Grundrechten verletzt.
 
Es ist eine Reorganisation und Reform notwendig.
 
 
Bundesrepublik Deutschland (Staat Deutschland), Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
 
Die BGETEM und deren Diensthelfer verheimlichen seit 9 Jahren Gesundheitszeugnisse. Für unfallabhängige Gesundheitsstörungen und Verletzungen wurden weder Befunde erhoben, noch Diagnosen gestellt, noch Dokumentationen erstellt, noch Aufklärungen durchgeführt, noch Behandlungsmaßnahmen eingeleitet.
 
Unfallabhängige Gesundheitsstörungen infolge eines Wegeunfalls warten seit 2015 auf Anerkennung.
 
Eine Wiedergutmachung für Schmerzen, Leiden, die Zerstörung der Berufskarriere und des Familienfriedens ist nicht möglich und kann niemals materiell ersetzt werden.
 
Wenn Ämter, Beamte und Diensthelfer Gesetze, Vorschriften und Pflichten nicht achten, sie verletzen und andere Aufsichts- und Kontrollfunktionen nicht erfüllen, wie soll dann ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat funktionieren?
 
Beenden Sie bitte die Peinigung, die von staatlichen Stellen, ihren Amtsträgern und Beamten ausgeübt und von Sozialgerichten unterstützt wird.
 
Hochachtungsvoll.

Begründung

2.) Fallbeispiel
 
Erst nach 9 Jahren tauchte am 23.07.2024 ein bisher verheimlichtes Dokument als Radiologiebefund in Form eines Diktats auf, ohne Bezug auf das Untersuchungsdatum, den Gegenstand oder den Namen des Radiologen.
 
In dem Dokument, das 9 Jahre nach der Röntgenuntersuchung als Röntgenbefund gesendet wurde, fehlen erneut reale Befunde aus den Röntgenbildern. Im Hintergrundbild können Sie den Vergleich zwischen dem rechten (roter Pfeil) und dem linken Zwerchfell (grüner Pfeil) erkennen. Für diesen Befund wurde von der BGETEM, dem D-Arzt, der BGU Murnau und den Gutachtern kein Befund erhoben – auch nach 9 Jahren nicht.
 
Aus denselben Röntgenbildern, die von der BGETEM, dem D-Arzt, der BGU Murnau, einer Radiologie-Praxis (2 MRT-Untersuchungen) sowie SG- und LSG-Gutachtern (5 Gutachtern) bis zum 23.07.2024 nicht bewertet wurden, stellten behandelnde Schmerzspezialisten nach einer 4-wöchigen stationären Schmerzbehandlung am 31.07.2024 die folgenden Befunde und Diagnosen im endgültigen Entlassungsbericht:
 
„Internistisch: Zwerchfellhochstand rechts seit o.g. Unfall.“ (Seite 2) 
„Red Flags WS: Trauma, Unfall.“ (Seite 4)
 
3467 Tage nach dem Unfallgeschehen und der radiologischen Diagnostik wurde die Unfallabhängigkeit erstmals im April 2024 vom Kläger als radiologischer Laie erkannt. Das LSG München wurde informiert, aber bis heute hat sich in Richtung Aufklärung und Anerkennung der Unfallfolgen nichts getan.
 
Professionelle D-Ärzte (Unfallchirurgie), die BGU Murnau (Neurochirurgie, Neurorehabilitation), Gutachter (Neurologie, Orthopädie und HNO gemäß §106 und §109 SGG) und Radiologen mit jahrzehntelanger Berufserfahrung konnten aus zwei Röntgenbildern eine einfache Gesundheitsstörung nicht erkennen?
 
a.) Gutachter vom 24.02.2024 an das LSG München über die Stellungnahme des Klägers: 
„daraus irgendwelche Schlüsse aus Laiensicht gezogen wurden“
 
b.) LSG München am 11.03.2024 an den Kläger: 
„Weitere Amtsermittlungen auf orthopädischem Fachgebiet sind nicht vorgesehen.“
 
c.) Kläger am 02.04.2024 in einer weiteren Stellungnahme an das LSG München: 
„Zwerchfellhochstand rechte Seite ist in CR deutlich, sogar als Laia, erkennbar.“
 
Das Gutachten wurde vom LSG ohne Diskussion und kritische Auseinandersetzung akzeptiert.
 
 
3.) Philosophie der Dokumentationen einschließlich Gutachten
 
Seit 9 Jahren muss der Kläger mit Qual, Mühe, Kraft, Geduld, Schwerbehinderung und psychischen sowie physischen Erkrankungen seine Rechte verteidigen und sich von Gutachtern durch falsche Gutachtenberichte und Stellungnahmen schikanieren, demütigen und erniedrigen lassen, weil die Herrschaften selbst Beweismittel für den Vollbeweis verheimlichen und für unfallabhängige Gesundheitsstörungen keinen Befund erhoben, keine Diagnose gestellt und keine Aufklärung eingeleitet haben.
 
Der wahre Grund für die Verheimlichung wird durch die rhetorische Kontraposition eines LSG-Gutachters erklärt:
 
„Wenn keine Diagnose... keinen Krankheitswert... und ist demnach folgenlos verheilt.“
 
Das ist nicht menschlich, nicht lebenswürdig, nicht ethisch korrekt und widerspricht dem ärztlichen Ethos nach dem Hippokratischen Eid und dem Genfer Ärztegelöbnis.
 
Im 21. Jahrhundert verdienen Menschen in Deutschland einen besseren, menschlicheren, fürsorglicheren Umgang und eine angemessenere Philosophie.
 
 
4.) Bitte um Unterstützung der Petition: Unterschreiben, Verteilen und Solidarisieren
 
Denn ich erkenne in diesem Fall und Verfahren ein großes Interesse für die Allgemeinheit.
 
Ein Unfall kann jeden treffen. In einem ordnungsgemäß funktionierenden System erfahren die Unfallopfer und ihre Familien eine schnelle Heilung, Genesung und gegebenenfalls Wiedereingliederung ins Berufsleben sowie eine gerechte Wiedergutmachung und Sicherung der Grundrechte gemäß Grundgesetz.
 
Schnelle, objektive und gegenstandsbezogene Befunde, Diagnosen, Dokumentationen, Aufklärungen und Behandlungsmaßnahmen ersparen Kosten, Zeit und Kapazität für die GUV und das Gesundheitssystem unseres Landes. Der Fokus darf keinesfalls auf kurzfristige Ersparnisse der BG-Kasse sein.
 
Noch wichtiger ist, dass wir diese ethischen und geschichtlichen Verpflichtungen verbessern und praktizieren müssen.
 
Jahr 1881 Kaiserliche Botschaft mit dem sozialpolitischen Programm für den Aufbau einer Sozialversicherung wurde von Bismarck verlesen. Damit sollte die „soziale Frage“ gelöst werden.
 
Das ist auch eine wichtige Bürgerpflicht gegenüber unserer Gesellschaft, den Unfallopfern und ihren Familien, dem Grundgesetz und der Geschichte.
 
Ich wünsche uns allen eine gesunde, glückliche, schöne und hoffnungsvolle Zukunft.
 
„Liebe und tu, was du willst. Schweigst du, so schweige aus Liebe. Redest du, so rede aus Liebe. Kritisierst du, so kritisiere aus Liebe, Verzeihst du, so verzeih in Liebe. Lass all den Handeln in der Liebe wurzeln, denn aus dieser Wurzel erwächst nur Gutes.“ [Augustinus, In epistulam lohannis ad Parthos tractatus 7/8.]

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Ugur Yilmaz, Kösching
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.08.2024
Sammlung endet: 13.02.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Soziales

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