Representante de la gente Karl-Josef Heinrichs.

Opinión sobre la petición. Gegen die Erhöhung der Grundsteuer um 45%

FWG, editado por última vez el 28/06/2021

No estoy de acuerdo..

Stellungnahme zur Erhöhung der Grundsteuer B

Wir, die Kolleginnen und Kollegen der Ratsfraktionen von CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FWG, haben großes Verständnis dafür, dass für jeden Bürger eine Erhöhung von Abgaben und Steuern eine persönliche Belastung bedeutet.

Wir verstehen, dass die von uns gemeinsam ergriffene Initiative zur Erhöhung der Grundsteuer B in unserer Stadt zu Diskussionen führt und auf Widerstand stößt.

Uns ist die Entscheidung nicht leichtgefallen. Wir haben sie getroffen im Sinne des Gemeinwesens unserer Stadt. Politisch gab und gibt es Widerstand zu unserem Vorgehen, Alternativvorschläge gibt es bis heute aber leider nicht. Wir sind in 2019 angetreten, um Verantwortung zu übernehmen und wollen dieser Verantwortung gerecht werden, auch wenn unsere Entscheidungen manchmal unpopulär sein mögen. Wir halten die Erhöhung der Grundsteuer B aus folgenden Gründen für notwendig:

Zwänge zum Handeln
Der städtische Haushalt ist seit Jahren in einem desolaten Zustand – insbesondere wegen zusätzlicher Aufgaben, die den Städten und Gemeinden von Land und Bund aufgebürdet werden. Zudem ist die Finanzausstattung der Kommunen in Land Rheinland-Pfalz nachweislich verfassungswidrig. Das hat das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht festgestellt. Würde das Land seiner Verantwortung gerecht, könnten auch die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirekten (ADD) hat immer wieder damit gedroht, den Haushalt nicht zu genehmigen. Diese Genehmigung ist aber zwingend erforderlich, um als Stadt arbeiten zu können.

Bereits in den letzten Jahren haben wir über alle Fraktionsgrenzen hinweg Sparanstrengungen unternommen und gemeinsam umgesetzt. Auch sie wurden immer wieder kritisiert, waren aber mit Blick auf die Drohung eines nicht genehmigten Haushalts notwendig. Nur unter großen und einschneidenden Auflagen haben wir diese Genehmigung der Aufsichtsbehörde erhalten.

Im Jahr 2020 haben wir aufgrund der Corona-Pandemie – trotz massivem Druck der Aufsichtsbehörde und des Landesrechnungshofes – auf eine Erhöhung der Grundsteuer verzichtet. Bis September 2020 hatten wir dadurch keinen genehmigten Haushalt und waren nahezu handlungsunfähig.

Wichtige Investitionsprojekte müssen seit Jahren durch die Verzögerungen in der Haushaltsgenehmigung und drastische Auflagen der Aufsichtsbehörde immer wieder verschoben werden. Wir sahen uns zum Handeln gezwungen.

Ohne die beschlossene Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B hätten wir für 2021 keine Genehmigung der ADD für unseren Haushalt mit einem geplanten Defizit von 13 Mio. Euro erhalten. Bis zum Jahr 2030 würde der Schuldenstand unserer Stadt auf 180 bis 200 Mio. Euro anwachsen. Dringend nötige Maßnahmen wie die Sanierung und Digitalisierung unserer Schulen, die Schaffung von Kindertagesstätten-Plätzen, Investitionen in Gewerbeflächen, die Ansiedlung von Betrieben, die Schaffung von Arbeitsplätzen und in unsere Infrastruktur in der Innenstadt und in den Stadtteilen hätten wir nicht leisten können.

Genau diese Negativ-Spirale einer immer höheren Verschuldung und einer nicht vorhandenen Handlungsfähigkeit für elementar wichtige Zukunftsprojekte durchbrechen wir.

Wir haben die klare Erwartungshaltung, dass wir im Gegenzug zu der uns alle belastenden und letztlich von der ADD erzwungenen Erhöhung der Grundsteuer vom Land nachhaltig und spürbar unterstützt werden. Das hat uns die stellvertretende Präsidentin der ADD, Begona Herrmann, fest zugesagt.

Wirkung der Maßnahme
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Urteil des Verfassungsgerichts bereits in naher Zukunft zu einer spürbaren Verbesserung unserer Finanzsituation führen wird. Mit der Weiterentwicklung unserer Stadt., mit elementar wichtigen Projekten und mit notwendigen Investitionen können wir nicht mehr länger warten. Wir sehen doch alle, wo in Neuwied der Schuh drückt.

Wir schaffen zunächst die Grundlage für zwei zentrale Anliegen: den KITA-Ausbau (uns fehlen mindestens 500 Plätze über die gesamte Stadt verteilt – Investitionsvolumen: 15-20 Mio. Euro) und den Erwerb und die Erschließung von Gewerbeflächen (Investitionskosten ca. 10 Mio. Euro). Die Ansiedlung von Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen wollen wir vorantreiben. Damit werden wir einen Aufschwung für die ganze Stadt erreichen.

Darüber hinaus werden wir in den kommenden Jahren Investitionen in Schulsanierungen (u. a. Wülfersberg-Grundschule Gladbach), in den dringend notwendigen Ausbau des Radwegenetzes, in die Infrastruktur der Sportanlagen und weitere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt angehen können. Das Netzwerk Innenstadt von engagierten Bürgerinnen und Bürgern hat hierzu wertvolle Impulse gegeben, die wir umsetzen wollen.

Die Digitalisierung der Verwaltung und unserer Schulen ist ein weiterer Schwerpunkt. Ebenfalls werden wir in Oberbieber und Heimbach-Weis (Rommersdorf-Hauptschule, Festhalle, Feuerwehr, Studienseminar, KiTa) Grundlagen zu einer nachhaltigen Entwicklung zentraler Projekte legen und diese dann auch finanzieren.

Über zwei Förderprogramme des Bundes (90 % der zuschussfähigen Kosten) werden wir versuchen, die Deichkrone (Sanierung, Herrichtung und Nutzbarmachung) und die Sporthalle Engers (Neubau), die beide bekanntermaßen in katastrophalem Zustand sind, schnellstmöglich in Angriff zu nehmen.

Insgesamt haben wir ein schlüssiges und zukunftsweisendes Paket an Maßnahmen und Projekten entwickelt. Wir verfolgen eine Strategie, die uns mittelfristig zu einem ausgeglichenen Haushalt kommen lässt und die uns eine in den letzten zwanzig Jahren ungekannte Handlungsfähigkeit zurückgibt.

Karl-Josef Heinrichs
Partido.: FWG
Fracción.: FWG
Elección.: 2024
Función.: Ratsmitglied
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