Gegen Enteignung und Naturzerstörung! #MenschenrechtVorBergrecht

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Menschen-, Klima-, Natur- und Artenschutzrechte gehen vor!
Bis heute werden Menschen enteignet, Naturschutzgebiete zerstört und ganze Dörfer müssen weichen. Grund: Das veraltete Bundesbergrecht. Das Regelwerk stammt teilweise noch aus der Kriegszeit vor 1945, in welcher die Ausbeutung von Rohstoffen oberste Maßgabe war. Dem Interesse des Bergbaus, dem Abbau von Kohle und Bodenschätzen wird weiterhin Vorrang vor anderen Belangen eingeräumt - mit fatalen Folgen!
Enteignungen, die nicht im Allgemeininteresse erfolgen, verletzen das Recht auf Eigentum, das z.B. im Grundgesetz verankert ist. In Zeiten des Klimawandels muss die Abwägung zwischen Grundrechten und klimaschädlichen Aktivitäten zugunsten der Menschen ausgehen. Dafür steht kurz ‘Menschenrecht vor Bergrecht’!”[1]
Der industrielle Abbau von Kohle, Sand, Kies, Gips, Basalt und anderen Gesteinen darf nicht mehr dazu führen, dass Menschen enteignet und die Natur auf Kosten künftiger Generationen unwiederbringlich zerstört wird. Wir fordern eine Reform!
Unterzeichnende Initiativen: 
Alle Dörfer bleiben | Landesverband BUND Sachsen | Greenpeace Leipzig | BI Böhlitz | GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Gesteinsabbau | BUND Kreisverband Nordhausen | BUND Regionalverband Westharz | Bürgerinitiative Beiern | Bürgerinitiative Contra Kiesabbau Würschnitz | Bürgerinitiative gegen Kiesabbau Söbrigen - für die Bewahrung der Kulturlandschaft zwischen Pillnitz und Pirna | Bürgerinitiative Rückmarsdorf – Mit uns ist kein Kies zu machen! | Bürgerinitiative "Schutz statt Schutt - Gegen eine Deponie in Luggendorf“ | Bürgerinitiative Steinbruch Bölgental - Nein Danke! | Bürgerinitiative Verträglicher Kiesabbau für Mensch und Natur Pinnow Nord | Verein / Bürgerinitiative Pro Natur Schneppendorf | Verein Für eine Heimat mit Zukunft e.V. | Verein für verantwortungsvolle Nutzung des Lebensraumes Claußnitz und Umgebung e.V. | Verein PRO Wal- und Wüsteberg e.V. | Arbeitskreis Hallesche Auenwälder e.V. | BUND Kreisgruppe Mayen-Koblenz

이유

Das Visualisierungsprojekt "Verschwundene Ortschaften" der Fachhochschule Potsdam führt in seiner Pressemitteilung vom 23.01.2023 u.a. folgendes aus, Zitat:
„Seit Ende des 2. Weltkriegs wurden in Deutschland über 300 Dörfer für den Abbau von Braunkohle abgerissen und über 120.000 Menschen umgesiedelt.“ [2]
Am Seelhausener See wurde ein großes Biotop für eine Ferienanlage zerstört. Erlaubt hat es das Oberbergamt.[4] Der Kottenheimer Wald ist gefährdet.[5] Trotz erforderlicher Umweltverträglichkeitsprüfung wurde der Urwald Weißwasser komplett zerstört.[6] Bedroht ist auch ein Biosphärenreservat im Südharz.[7] Und im Raum Mühlberg kämpfen die Menschen gegen den Flächenfrass der Kiesausbeutung.[8] Trotz Kohleausstieg sind auch weiterhin Dörfer und Wälder bedroht.[9] Der BUND fordert gemeinsam mit dem NABU eine fortschreitende Ausweitung des Basalttagebaus einzuschränken, um bedeutende Fledermausreviere zu schützen.[10
Das sind nur einige Beispiele, welche Auswirkungen die Aufrechterhaltung des Bergrechtes in seiner jetzigen Form für Menschen und Natur hat. In Anbetracht dessen, dass sich in Deutschland nur 0,6% der Fläche als Wildnis ausweisen lassen [11], des Klimawandels und des massiven Artensterbens fordern wir eine Modernisierung des Bergrechtes nach dem Modell der Erfurter Erklärung, welches von der Grünen Liga in Zusammenarbeit mehrerer Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen ausgearbeitet wurde. Forderungen:

  1. Reform des Bundesbergrechts 
  2. Reform des Umweltrechts bei Rohstoffabbauvorhaben 
  3. Kein Abbau in Schutzgebieten 
  4. Verpflichtende Sicherheitsleistungen für ordnungsgemäße Rekultivierung und Schäden an Gemeinwohlgütern 
  5. Bessere Regulierung von Abbauvorhaben
  6. Einführung einer bundesweit einheitlichen Steuer auf alle geförderten Gesteine 
  7. Förderung alternativer nachwachsender Baustoffe
  8. Verpflichtende Recyclingquoten für die Verwendung von Baustoffen
  9. Zertifizierung von Baustoffen verbessern
  10. Moratorium bis zur Umsetzung des Forderungskatalogs

Deutschland ist der Sicherung und Pflege europäischer Naturschutzgebiete, Flora-Fauna-Habitat Gebieten (FFH), nicht nachgekommen und wurde vom Europäischen Gerichtshof bereits gerügt.[12] Um den Zustand des Klimas zu verbessern, ist es von enormer Wichtigkeit mehr naturbelassene Flächen zu ermöglichen. Klimaphysiker Helge Gößling dazu:
Zurück zu mehr naturbelassenen Flächen hätte neben einer deutlich besseren Klimabilanz auch den extrem wichtigen Effekt, daß es entscheidend gegen den Verlust der Artenvielfalt hilft.“[13]
In einer ersten Presseerklärung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale)e.V. - AHA finden Sie diese Petition in detaillierte erläutert [14]

Uta Strenger, Dahlenberg/Trossin 님, 응원해주셔서 감사합니다.
개시자에게 질문

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청원에 대한 정보

청원이 시작되었습니다: 2024. 01. 21.
수집 종료: 2025. 12. 31.
지역: Deutschland
범주: 공민권

소식

  • Liebe Unterstützende,

    das Bundesbergrecht fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter Leitung von Frau Reiche. Daher ist es erfahrungsgemäß schwierig, auf diesem Weg kurzfristig politische Veränderungen zu erreichen. Aus diesem Grund habe ich ergänzend nach weiteren Möglichkeiten gesucht.
Eine dieser Möglichkeiten besteht in der Berichterstattung durch unabhängige Medien wie Spiegel oder Correctiv. Sollte sich der Verdacht ergeben, dass demokratische Rechte beeinträchtigt werden – wie ich in der angehängten These darlege –, kann außerdem eine Bundestagsabgeordnete oder ein Bundestagsabgeordneter eingeschaltet werden. Dies plane ich, sobald alle Unterlagen vollständig ausgewertet sind.

    Derzeit befinde ich mich noch in der Analyse Ihrer eingereichten Materialien und möchte Ihnen einen Zwischenstand geben. Sollten Sie Unstimmigkeiten oder Fehler entdecken, bitte ich freundlich um Rückmeldung.
    Dem Schreiben liegt ein Thesenpapier als PDF bei. Zurzeit befasse ich mich mit vier Standorten. Ich recherchiere, in welchem Umfang Schutzwald, Moore oder andere empfindliche Flächen betroffen sein könnten, und untersuche, welche Unternehmen die gewonnenen Rohstoffe weiterverarbeiten – insbesondere, ob sie in Deutschland genutzt oder exportiert werden.

    Wie Sie sehen, liegt noch viel Arbeit vor uns. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob durch die genehmigten Abbauvorhaben verfassungsmäßig geschützte Grundrechte berührt sein können.
    Möglicherweise betroffene Grundrechte:

    • Art. 1 Abs. 1 GG – Menschenwürde
Wenn Sie sich durch den Abbau entwürdigt fühlen, z. B. weil Ihnen keine echte Mitwirkungsmöglichkeit bleibt oder Sie Ihre Lebensgrundlage verlieren, kann ein Bezug zur Menschenwürde bestehen.
    • Art. 2 Abs. 1 GG – Allgemeine Handlungsfreiheit
Sie haben das Recht, Ihr Leben frei zu gestalten. Wird Ihre Lebensplanung, Ihr Wohnen oder Ihre berufliche Tätigkeit durch den Abbau erheblich eingeschränkt, kann dieses Grundrecht betroffen sein.
    • Art. 2 Abs. 2 GG – Recht auf körperliche Unversehrtheit
Wenn Lärm, Staub, Schadstoffe oder Bodenabsenkungen Ihre Gesundheit gefährden oder beeinträchtigen, kann eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit vorliegen.
    • Art. 14 GG – Eigentumsgarantie
Wenn Ihr Eigentum entwertet oder enteignet wird oder Sie Ihre wirtschaftliche Grundlage (z. B. Wohnhaus oder landwirtschaftliche Fläche) verlieren, ist Ihr Eigentumsrecht betroffen. Das Grundgesetz schützt dabei nicht nur das Eigentum selbst, sondern auch die wirtschaftliche Existenz, die darauf aufbaut.
    • Art. 20a GG – Staatsziel Umwelt‑ und Klimaschutz
Dieses Staatsziel verpflichtet den Staat, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Wenn durch Rohstoffabbau große Naturflächen zerstört werden und Sie unter Klimafolgen wie Starkwetterereignissen oder gesundheitlichen Belastungen leiden, kann dieses Argument im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung unterstützend geltend gemacht werden.
    • Art. 3 GG – Gleichheit vor dem Gesetz
Wenn Sie den Eindruck haben, dass wirtschaftliche Interessen Vorrang vor Bürgerrechten erhalten oder Ihnen wegen begrenzter Mittel kein wirksamer Rechtsschutz offensteht, kann ein Bezug zu diesem Grundrecht bestehen.
    • Art. 19 Abs. 4 GG – Rechtsweggarantie
Dieses Grundrecht sichert Ihnen den Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz.
    Wenn Sie faktisch keinen Zugang zu Gerichten haben – etwa, weil Prozesskostenhilfe fehlt oder Verfahren unzumutbar teuer sind – können Sie eine Verletzung dieser Garantie prüfen lassen.

    Einen allgemeinen Überblick über das Verfahren einer Verfassungsbeschwerde finden Sie hier:
https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/oeffentliches-recht/verfassungsbeschwerde

    Zur Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde:

    Eine Verfassungsbeschwerde ist zulässig, wenn Sie sich persönlich in Ihren Grundrechten verletzt sehen, also persönlich betroffen sind. In der Regel muss zuvor der normale Rechtsweg ausgeschöpft werden. In besonderen Ausnahmefällen – etwa wenn kein anderer Rechtsweg existiert oder dieser unzumutbar wäre – kann eine direkte Beschwerde möglich sein.
    Die Beschwerde muss immer schriftlich eingereicht werden; eine E‑Mail genügt nicht. Bitte informieren Sie sich unbedingt nochmal selbst, bevor Sie losschreiben. Auch mir können Fehler unterlaufen. Kritik ist unbedingt erwünscht.
    Da ich selbst nicht betroffen bin, kann ich keine Verfassungsbeschwerde einreichen, werde aber, wenn ich alle Unterlagen ausgewertet habe, einen entsprechenden Brief mit allen Dokumenten an die Verfassungsrichter schreiben.

    Puh, das waren jetzt sehr viele Infos, ich kämpfe mich weiterhin durch und bedanke mich von Herzen für Ihre Unterstützung.

    Herzliche Grüße
    Uta Strenger
  • Liebe Unterstützende,

    bisher habe ich nur eine einzige Rückmeldung einer Fachgruppe von Euch erhalten. Ich verstehe Euren Frust – aber eine Petition ist immer nur eine Bitte. Selbst wenn wir eine Million Unterschriften gesammelt hätten, bestünde kein Rechtsanspruch auf die Umsetzung unserer Forderung. Ein gutes Beispiel ist die millionenfach unterschriebene Petition für ein Böllerverbot – auch ihr wurde nicht zugestimmt.

    Wir haben nichts zu verlieren. Wir haben nur diese eine Welt, und wir sollten alles dafür tun, sie zu retten.

    Schickt mir bitte Eure Unterlagen – ich lasse sie dann als Buch binden. So hätten wir eine vollständige Zusammenstellung der deutschlandweiten Auswirkungen des Bundesbergrechts. Sobald ich alles beisammen habe, nehme ich mir Urlaub, arbeite alles aus und lasse es drucken. Ich habe einen Kontakt zu einer Stern-Reporterin, der ich das Material zukommen lassen möchte. Außerdem plane ich, Bundestagsabgeordnete zu kontaktieren, die ebenfalls ein Exemplar erhalten sollen.

    In Summe sind die durch das Bundesbergrecht verursachten Schäden erschreckend hoch. Wir müssen dranbleiben – das schaffe ich nur mit Eurer Unterstützung. Meine Zusammenfassung stelle ich Euch anschließend selbstverständlich zur Verfügung.

    Ja, wir können verlieren. Ja, wir haben bisher oft verloren. Aber wir hören nicht auf zu kämpfen – ich jedenfalls nicht! Also schickt mir Eure Unterlagen, den Rest erledige ich für Euch.

    Bei größeren Datenmengen nutzt bitte
    https://wetransfer.com/
    damit mein Postfach nicht überläuft. :)

    Wir sind über 8.000 Menschen – wir können sehr laut sein. Verstummt jetzt bitte nicht und gebt nicht auf!

    Schaut Euch den Holzberg an: Ab und zu gewinnen wir auch. Ich zähle auf Euch! Ladet gerne auch Videos auf YouTube hoch – wir müssen sichtbar bleiben. Als Beispiel:
    https://www.youtube.com/shorts/jdXH9b-1UcM

    Meine Mailadresse:
    Uta.strenger@web.de

    Lasst uns nun eine Dokumentation in Angriff nehmen. Ich zähle auf Euch!

    Wir dürfen jetzt nicht verstummen – denn genau das ist es doch, was die Verantwortlichen wollen. Sie wollen, dass wir aufgeben. Diesen Gefallen sollten wir ihnen nicht tun.

    Herzliche Grüße
    Uta
  • Liebe Unterstützende,

    nun ist unsere Petition beendet. Trotz aller Bemühungen und unserer großen Hoffnung war sie leider nicht so erfolgreich, wie wir es erhofft hatten.
    Ich möchte mich von Herzen bei Ihnen allen für Ihre wundervolle Unterstützung bedanken.

    Als nächsten Schritt werde ich nun versuchen, einen persönlichen Übergabetermin unserer Petition in Berlin zu bekommen. Sie können sich gerne überlegen, ob Sie dabei sein möchten.
    Wir haben zwar keinen Anspruch auf eine persönliche Übergabe, sollte es dennoch klappen, werde ich Sie unverzüglich informieren.

    Für die Übergabe möchte ich gerne eine Mappe mit allen Unterschriften zusammenstellen. Es wäre schön, wenn Sie dafür vielleicht Bilder, persönliche Briefe oder auch eigene Filme (auf DVD gebrannt) zur Verfügung stellen könnten.
    Wir sind alle auf unterschiedliche Weise betroffen – sichtbar gemachte Einzelschicksale wären sehr hilfreich, um das Verständnis zu fördern. Die meisten können sich kaum vorstellen, welche Auswirkungen dieses Bundesbergrecht auf die Menschen haben kann.

    Setzen Sie sich bei Interesse gerne mit mir in Verbindung:
    uta.strenger@web.de

    Falls jemand etwas veröffentlichen möchte, kann ich das gerne über die Petitionsseite ermöglichen. Filme sollten dafür auf YouTube hochgeladen werden.
    Ideen und Wünsche für die Übergabe nehme ich ebenfalls gerne entgegen.

    Ich danke Ihnen von ganzem Herzen und wünsche uns allen ein gesundes, hoffnungsvolles und friedliches neues Jahr.

    Ganz herzliche Grüße
    Uta Strenger

Ökozid muss verboten und der Natur eine Stimme gegeben werden. In dieser Einreichung geht es bis zum 30. Juni um die ersten drei Plätze und es braucht euch, damit das Thema offiziell im Abstimmungsheft ausgedruckt wird. Teilt auch gern kräftig diesen Link und mobilisiert in eurem Netzwerk. Damit wir alle an einem Strang ziehen - für die Rechte der Natur!

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