das Bundesbergrecht fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter Leitung von Frau Reiche. Daher ist es erfahrungsgemäß schwierig, auf diesem Weg kurzfristig politische Veränderungen zu erreichen. Aus diesem Grund habe ich ergänzend nach weiteren Möglichkeiten gesucht. Eine dieser Möglichkeiten besteht in der Berichterstattung durch unabhängige Medien wie Spiegel oder Correctiv. Sollte sich der Verdacht ergeben, dass demokratische Rechte beeinträchtigt werden – wie ich in der angehängten These darlege –, kann außerdem eine Bundestagsabgeordnete oder ein Bundestagsabgeordneter eingeschaltet werden. Dies plane ich, sobald alle Unterlagen vollständig ausgewertet sind.
Derzeit befinde ich mich noch in der Analyse Ihrer eingereichten Materialien und möchte Ihnen einen Zwischenstand geben. Sollten Sie Unstimmigkeiten oder Fehler entdecken, bitte ich freundlich um Rückmeldung.
Dem Schreiben liegt ein Thesenpapier als PDF bei. Zurzeit befasse ich mich mit vier Standorten. Ich recherchiere, in welchem Umfang Schutzwald, Moore oder andere empfindliche Flächen betroffen sein könnten, und untersuche, welche Unternehmen die gewonnenen Rohstoffe weiterverarbeiten – insbesondere, ob sie in Deutschland genutzt oder exportiert werden.
Wie Sie sehen, liegt noch viel Arbeit vor uns. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob durch die genehmigten Abbauvorhaben verfassungsmäßig geschützte Grundrechte berührt sein können.
Möglicherweise betroffene Grundrechte:
• Art. 1 Abs. 1 GG – Menschenwürde Wenn Sie sich durch den Abbau entwürdigt fühlen, z. B. weil Ihnen keine echte Mitwirkungsmöglichkeit bleibt oder Sie Ihre Lebensgrundlage verlieren, kann ein Bezug zur Menschenwürde bestehen.
• Art. 2 Abs. 1 GG – Allgemeine Handlungsfreiheit Sie haben das Recht, Ihr Leben frei zu gestalten. Wird Ihre Lebensplanung, Ihr Wohnen oder Ihre berufliche Tätigkeit durch den Abbau erheblich eingeschränkt, kann dieses Grundrecht betroffen sein.
• Art. 2 Abs. 2 GG – Recht auf körperliche Unversehrtheit Wenn Lärm, Staub, Schadstoffe oder Bodenabsenkungen Ihre Gesundheit gefährden oder beeinträchtigen, kann eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit vorliegen.
• Art. 14 GG – Eigentumsgarantie Wenn Ihr Eigentum entwertet oder enteignet wird oder Sie Ihre wirtschaftliche Grundlage (z. B. Wohnhaus oder landwirtschaftliche Fläche) verlieren, ist Ihr Eigentumsrecht betroffen. Das Grundgesetz schützt dabei nicht nur das Eigentum selbst, sondern auch die wirtschaftliche Existenz, die darauf aufbaut.
• Art. 20a GG – Staatsziel Umwelt‑ und Klimaschutz Dieses Staatsziel verpflichtet den Staat, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Wenn durch Rohstoffabbau große Naturflächen zerstört werden und Sie unter Klimafolgen wie Starkwetterereignissen oder gesundheitlichen Belastungen leiden, kann dieses Argument im Rahmen einer rechtlichen Auseinandersetzung unterstützend geltend gemacht werden.
• Art. 3 GG – Gleichheit vor dem Gesetz Wenn Sie den Eindruck haben, dass wirtschaftliche Interessen Vorrang vor Bürgerrechten erhalten oder Ihnen wegen begrenzter Mittel kein wirksamer Rechtsschutz offensteht, kann ein Bezug zu diesem Grundrecht bestehen.
• Art. 19 Abs. 4 GG – Rechtsweggarantie Dieses Grundrecht sichert Ihnen den Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz.
Wenn Sie faktisch keinen Zugang zu Gerichten haben – etwa, weil Prozesskostenhilfe fehlt oder Verfahren unzumutbar teuer sind – können Sie eine Verletzung dieser Garantie prüfen lassen.
Einen allgemeinen Überblick über das Verfahren einer Verfassungsbeschwerde finden Sie hier: https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/oeffentliches-recht/verfassungsbeschwerde
Zur Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde:
Eine Verfassungsbeschwerde ist zulässig, wenn Sie sich persönlich in Ihren Grundrechten verletzt sehen, also persönlich betroffen sind. In der Regel muss zuvor der normale Rechtsweg ausgeschöpft werden. In besonderen Ausnahmefällen – etwa wenn kein anderer Rechtsweg existiert oder dieser unzumutbar wäre – kann eine direkte Beschwerde möglich sein.
Die Beschwerde muss immer schriftlich eingereicht werden; eine E‑Mail genügt nicht. Bitte informieren Sie sich unbedingt nochmal selbst, bevor Sie losschreiben. Auch mir können Fehler unterlaufen. Kritik ist unbedingt erwünscht.
Da ich selbst nicht betroffen bin, kann ich keine Verfassungsbeschwerde einreichen, werde aber, wenn ich alle Unterlagen ausgewertet habe, einen entsprechenden Brief mit allen Dokumenten an die Verfassungsrichter schreiben.
Puh, das waren jetzt sehr viele Infos, ich kämpfe mich weiterhin durch und bedanke mich von Herzen für Ihre Unterstützung.
bisher habe ich nur eine einzige Rückmeldung einer Fachgruppe von Euch erhalten. Ich verstehe Euren Frust – aber eine Petition ist immer nur eine Bitte. Selbst wenn wir eine Million Unterschriften gesammelt hätten, bestünde kein Rechtsanspruch auf die Umsetzung unserer Forderung. Ein gutes Beispiel ist die millionenfach unterschriebene Petition für ein Böllerverbot – auch ihr wurde nicht zugestimmt.
Wir haben nichts zu verlieren. Wir haben nur diese eine Welt, und wir sollten alles dafür tun, sie zu retten.
Schickt mir bitte Eure Unterlagen – ich lasse sie dann als Buch binden. So hätten wir eine vollständige Zusammenstellung der deutschlandweiten Auswirkungen des Bundesbergrechts. Sobald ich alles beisammen habe, nehme ich mir Urlaub, arbeite alles aus und lasse es drucken. Ich habe einen Kontakt zu einer Stern-Reporterin, der ich das Material zukommen lassen möchte. Außerdem plane ich, Bundestagsabgeordnete zu kontaktieren, die ebenfalls ein Exemplar erhalten sollen.
In Summe sind die durch das Bundesbergrecht verursachten Schäden erschreckend hoch. Wir müssen dranbleiben – das schaffe ich nur mit Eurer Unterstützung. Meine Zusammenfassung stelle ich Euch anschließend selbstverständlich zur Verfügung.
Ja, wir können verlieren. Ja, wir haben bisher oft verloren. Aber wir hören nicht auf zu kämpfen – ich jedenfalls nicht! Also schickt mir Eure Unterlagen, den Rest erledige ich für Euch.
Bei größeren Datenmengen nutzt bitte wetransfer.com/
damit mein Postfach nicht überläuft. :)
Wir sind über 8.000 Menschen – wir können sehr laut sein. Verstummt jetzt bitte nicht und gebt nicht auf!
Schaut Euch den Holzberg an: Ab und zu gewinnen wir auch. Ich zähle auf Euch! Ladet gerne auch Videos auf YouTube hoch – wir müssen sichtbar bleiben. Als Beispiel: www.youtube.com/shorts/jdXH9b-1UcM
Meine Mailadresse:
Uta.strenger@web.de
Lasst uns nun eine Dokumentation in Angriff nehmen. Ich zähle auf Euch!
Wir dürfen jetzt nicht verstummen – denn genau das ist es doch, was die Verantwortlichen wollen. Sie wollen, dass wir aufgeben. Diesen Gefallen sollten wir ihnen nicht tun.
nun ist unsere Petition beendet. Trotz aller Bemühungen und unserer großen Hoffnung war sie leider nicht so erfolgreich, wie wir es erhofft hatten.
Ich möchte mich von Herzen bei Ihnen allen für Ihre wundervolle Unterstützung bedanken.
Als nächsten Schritt werde ich nun versuchen, einen persönlichen Übergabetermin unserer Petition in Berlin zu bekommen. Sie können sich gerne überlegen, ob Sie dabei sein möchten.
Wir haben zwar keinen Anspruch auf eine persönliche Übergabe, sollte es dennoch klappen, werde ich Sie unverzüglich informieren.
Für die Übergabe möchte ich gerne eine Mappe mit allen Unterschriften zusammenstellen. Es wäre schön, wenn Sie dafür vielleicht Bilder, persönliche Briefe oder auch eigene Filme (auf DVD gebrannt) zur Verfügung stellen könnten.
Wir sind alle auf unterschiedliche Weise betroffen – sichtbar gemachte Einzelschicksale wären sehr hilfreich, um das Verständnis zu fördern. Die meisten können sich kaum vorstellen, welche Auswirkungen dieses Bundesbergrecht auf die Menschen haben kann.
Setzen Sie sich bei Interesse gerne mit mir in Verbindung:
uta.strenger@web.de
Falls jemand etwas veröffentlichen möchte, kann ich das gerne über die Petitionsseite ermöglichen. Filme sollten dafür auf YouTube hochgeladen werden.
Ideen und Wünsche für die Übergabe nehme ich ebenfalls gerne entgegen.
Ich danke Ihnen von ganzem Herzen und wünsche uns allen ein gesundes, hoffnungsvolles und friedliches neues Jahr.
zutiefst traurig muss ich Ihnen mitteilen, dass Birgit Winkler, welche sich über viele Jahre mit Herz, Beharrlichkeit und Geduld für den Erhalt des Holzbergs bei Böhlitz eingesetzt hat, nach schwerer Krankheit, viel zu früh, verstorben ist.
Sie kämpfte sieben Jahre lang gegen die drohende Verfüllung des Holzberges und hat damit maßgeblich dazu beigetragen, dass dieser einzigartige Ort für seltene Tiere und Pflanzen, der zu den artenreichsten Lebensräumen Sachsens gehört, bewahrt bleibt.
Birgit verband Herzlichkeit und Entschlossenheit mit einer tiefen Liebe zur Natur.
Der Dokumentarfilm „Himmel der Adler“ geht auf eine Idee Birgits zurück und wurde ihr von den beiden Dokumentarfilmern Olaf Kreiß und Ulf Wogenstein gewidmet.
So erinnert uns dieser Film an ihre Vision, den Menschen die Schönheit und Verletzlichkeit der Natur vor Augen zu führen.
Dieser Film entstand, weil es mitten im Herzen der Natur einer bedeutenden Vogelzuglinie Planungen zum Bau mehrere Windparks gibt, die wie Sperrwerke den jährlichen Vogelzug massiv beeinträchtigen würden.
So möchte dieser Film darüber aufklären, was auf dem Spiel steht, wenn bei der Planung von Windkraftanlagen leichtfertig über die Belange des Artenschutzes hinweggegangen wird.
Schauen Sie sich den knapp zehnminütigen Film an und machen Sie sich selbst ein Bild. www.youtube.com/watch?v=xu607V15Ohk&t=10s
Es wäre wundervoll, wenn Sie mich unterstützen würden, Birgits Herzenswunsch, den Erhalt dieses Vogelparadieses, zu erfüllen. Über eine Unterschrift der folgenden Petition würde ich mich wahnsinnig freuen. www.openpetition.de/petition/online/sofortiger-stopp-aller-planungen-zum-windkraftausbau-auf-dem-gebiet-der-gemeinde-thallwitz
Ohne die Holzbergrettung hätte ich nie Kenntnis über das Bundesbergrecht erlangt und diese Petition hätte es nicht gegeben. Die oben genannte Petition hat nichts mit dem Bergrecht zu tun, aber ich möchte alles möglich machen um Birgits Herzenswunsch erfüllen zu können. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist sehr wichtig. Aber nicht überall und nicht um jeden Preis.
Deutschland hinkt einer Studie zufolge bei der Ausweisung strenger Naturschutzgebiete im europäischen Vergleich weit hinterher. Die Bundesrepublik liege mit derzeit nur 0,6 Prozent ausgewiesener Schutzfläche auf dem drittletzten Platz der 27 EU-Staaten, teilte die Universität Bologna mit. Nur Belgien (0,1 Prozent) und Dänemark (0,2) schneiden demnach schlechter ab.
Hier der Link dazu: www.tagesschau.de/wissen/klima/deutschland-biodiversitaet-eu-100.html
Ich bedanke mich von Herzen für Ihre Unterstützung und Solidarität. Ohne Sie hätte der Holzberg nicht gerettet werden können.
das sächsische Oberbergamt hat im Beteiligungsportal den obligatorischen Rahmenbetriebsplan zum Änderungsvorhaben Teilfeld Mühlrose im Braunkohlentagebau Nochten im Beteiligungsportal veröffentlicht.
Alle wichtigen Unterlagen finden Sie hier: buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/oba/beteiligung/themen/1051982
Sollte ich im größeren Rahmen dazu etwas veröffentlichen oder anderweitig in irgendeiner Art und Weise unterstützen können, geben Sie mir bitte eine Rückmeldung per Mail.
uta.strenger@web.de
Noch etwas in eigener Sache.
Jemand von Ihnen, eine Buchautorin, hatte mir vor Monaten eine Buchempfehlung zum Thema Abbau und alternative Möglichkeiten zukommen lassen.
Leider finde ich diese Mail nicht wieder. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich nochmal melden würden.
es gibt wichtige Informationen vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle vom aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung.
Zitat:
„Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) trägt der Koalitionsvertrag zu Unrecht den Titel „Verantwortung für Deutschland“, obwohl diese ergänzt um die Verantwortung für unseren Planeten Erde, dringend geboten wäre.
So finden -wie in dem letzten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2017- der dringend notwendige Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft keine Erwähnung. Im „Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP)“ gaben diese Koalitionäre wenigstens dem Klimaschutz Raum der Darstellung
• Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – 19. Legislaturperiode
• Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – 20. Legislaturperiode
So zieht sich die weitgehende Verleugnung der so dringenden, lebens- und existenzgrundsätzlichen Themen durch den gesamten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages. Während die vorangegangenen Koalitionsverträge -2017 auf Seite 87, Zeilen 4025 – 4036 unter dem Punkt „Flächenschutz“ sowie 2021-2025, Seite 35 unter dem Punkt „Bodenschutz“ als Ziel vermerkt sind, geht der gegenwärtige Koalitionsvertrag mit keiner Silbe darauf ein.
Dabei gibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport- Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Mit der ganz großen Bitte, dieses auf all Ihren Kanälen zu teilen wollen wir noch ein paar Tausend Unterschriften zusammen bekommen. Facebook, Instagram, Whatsapp, etc. Bitte gemeinsam mit dem Link dieser Petition www.openpetition.de/petition/online/gegen-enteignung-und-naturzerstoerung-menschenrechtvorbergrecht
weiterleiten an Familienmitglieder, Freunde, Nachbarn, Bekannte. Das ist so unfassbar wichtig, gemeinsam können wir es schaffen gehört und gesehen zu werden.
Ich bedanke mich von ganzem Herzen für Ihre Unterstützung und Solidarität.
Mit den besten Wünschen und herzlichen Grüßen
Uta Strenger
vor ein paar Tagen erhielt ich eine Informationsmail der Salzbergbaugeschädigten. Den Inhalt gebe ich gekürzt an Sie weiter. Vielleicht möchte und kann jemand von Ihnen diese Bürgerinitiative finanziell mit einer kleinen Spende unterstützen. Diese können von der Steuer abgesetzt werden. Die Bankverbindung finden Sie am Ende dieser Nachricht. Ich bedanke mich von Herzen für jede noch so kleine Unterstützung.
Alle Infos über die Salzbergbaugeschädigten finden Sie hier: www.salzbergbaugeschaedigte.de
Falls Sie selbst Neuigkeiten und Informationen zum Thema Bundesbergrecht haben und möchten es veröffentlichen, schreiben Sie mich gerne an.
Am 9. April 2025 wurde der Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben zur Erweiterung des Steinsalzbergwerks und der Saline Borth durch die Bezirksregierung Arnsberg erlassen. Dieser Beschluss betrifft die 7. Änderung des bestehenden Rahmenbetriebsplans (RBP) der K+S Minerals and Agriculture GmbH und genehmigt die Erweiterung der Gewinnungsflächen des Steinsalzbergwerks und der Saline Borth. Das Projekt hat weitreichende Auswirkungen auf die betroffenen Gebiete, insbesondere auf die Umwelt, die Infrastruktur und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Der Planfeststellungsbeschluss umfasst die Genehmigung des Abbaus auf den erweiterten Flächen bis zum Jahr 2050.
Angesichts der nicht hinreichend überprüften Auswirkungen auf die Umwelt, Infrastruktur und die Bevölkerung prüfen wir akribisch den Planfeststellungsbeschluss. Sollten sich unsere Bedenken gegen eine Erweiterung weiterhin nicht ausräumen lassen, sehen wir uns gezwungen, Klage gegen die Genehmigungsbehörde in Arnsberg vor dem OVG Münster einzureichen.
Sollte die Klage eingereicht werden, drohen hohe Kosten. Die Bürgerinitiative rechnet mit mindestens 30.000 Euro für Gutachten und Gerichtsgebühren. Wir rufen daher alle Mitglieder und Unterstützer auf, uns mit Spenden beizustehen. Nur so können wir verhindern, dass wirtschaftliche Interessen über den Schutz von Mensch und Umwelt gestellt werden. Vielen Dank
Unser Spendenkonto:
IBAN-Nr.:
DE48 3546 1106 0406 4410 16
Volksbank Niederrhein eG
BIC: GENODED1NRH
Kontoinhaber: Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW
Bitte als Verwendungszweck angeben: Spende BI Salzbergbaugeschädigte
Spendenbescheinigung:
Bitte beachten Sie die Hinweise der Finanzverwaltung NRW .
"Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 € gilt der vereinfachte Nachweis. Das heißt, dass dann ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg genügt."
Bei größeren Spendensummen und auf besonderen Wunsch erstellt unsere Kassiererin gerne eine Spendenbescheinigung.
Kontakt: kassiererin@salzbergbaugeschaedigte.de
Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins Wochenende.
dieser Tag beginnt mit einer sehr guten Nachricht und macht uns allen Hoffnung.
Zitat aus einem Bericht des MDR:
„In der Karstlandschaft im Südharz darf nicht weiter nach Gips gebohrt werden. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg hat die Probebohrungen untersagt. Der Beschluss vom Freitag sei unanfechtbar, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts am Montag. In der Woche zuvor hatte das Gericht die Bohrungen bereits vorerst gestoppt, nachdem Umweltschützer Beschwerde dagegen eingelegt hatten.“
Dieses Urteil lässt hoffen. Das Bundesbergrecht gewinnt nicht immer, gemeinsam können wir viel erreichen.
Ganz herzlichen Dank, dass auch Sie sich nicht unterkriegen lassen. Erst der Holzberg, nun der Südharz.
Und wir kämpfen weiter.
Ganz herzliche Grüße
Uta Strenger
Liebe Unterstützende,
mich erreichte eine Bitte eines Unterstützenden, ob wir helfen könnten eine kleine wertvolle Grünfläche zu retten. Auch wenn diese nicht unter das Bundesbergrecht fällt, möchte ich diese Bitte gerne an Sie weitertragen. Jedes noch so kleine Biotop, grade auch in Städten, ist unfassbar wichtig. Artensterben, Klimawandel sollten uns handeln lassen und auch Stadtgrün wo immer es geht schützen. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mit einer Unterschrift diese Petition unterstützen würden:
Jede einzelne Stimme zählt und ist in diesem Fall besonders wichtig. Gemeinsam können wir viel erreichen.
Ein ganz großes Dankeschön für Ihre Unterstützung.
Ich wünsche Ihnen einen guten Start ins Wochenende. Sollte es von Ihnen wichtige Neuigkeiten geben, informieren Sie mich gerne damit ich diese veröffentlichen kann.
Ganz herzliche Grüße
Uta Strenger
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