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Elterngeld und Einkommensteuer

Bitte bedenken Sie, dass Elterngeld besteuerbar ist. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt bei weiteren Steuerpflichtigen Einkommen. Der Grenzsteuersatz bezogen auf das Elterngeld selbst ist in der Regel wesentlich höher als der Steuersatz des übrigen Einkommens. Es ist eine Nebenrechnung notwendig.

Quelle: Gunter Reimann, Perspektiven für Familien e. V.

3.2

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