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Familiensplitting einführen

Auch ich bin der Meinung, dass man das Ehegattensplitting nicht abschaffen kann. Eheleute bilden eine Lebensgemeinschaft, die rechtlich zementiert ist. Siwe habe nicht nur besondere Rechte sondern auch besondere Pflichten miteinander. Daraus leitet sich das Familiensplitting ab. Nämlich aus den Pflichten nach Artikel 6 GG der Eltern gegenüber ihren Kindern. Nur der Kinderwunsch ist frei, Kinder haben jedoch nicht.

Quelle: Gunter Reimann, Perspektiven für Familien e. V.

2.7

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