Unterstützung für Bedürftige
Weil gerade durchschnittlich oder schlecht situierte Familien wirklich Probleme mit der Erstaustattung, evt. größerer Wohnungssuche usw. haben. Und - das ist für mich Voraussetzung - die Begrenzung des Anspruches auf KG-Berechtigung nach ESTG §§ 70 ff. - nicht Steuerabzugswahl nach $$ 31,32 EStG - schränkt den Anspruch auf Bedürftigkeit ein. Begleitende Maßnahmen erwünscht!