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Maske, Essen, Trinken

Wenn die Masken auf dem gesamten Schulgelände zu jeder Zeit korrekt getragen werden müssen und Schüler*innen der Sekundarstufe I das Schulgelände nicht verlassen dürfen, enthält die Maskenpflicht ein Ess- und Trinkverbot für den gesamten Schultag, außer in Ganztagsschulen mit Mensa. Dieses Ess- und Trinkverbot schließt natürlich Schulleitungen, Sekretariatspersonal, Hausmeister...mit ein. Ausgenommen sind nur die Lehrer*innen, die im Unterricht hiemand hindern kann, den Schüler*innen einen vorzufrühstücken.

Quelle:

1.8

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