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Menchen aus Risikogruppeen können sich befreien lassen

Ich habe heute mit einer Frau gesprochen die aus Gesundheitsgründer von der Mundschutzpflicht befreit ist.Sie arbeitet in einem Supermarkt, Der Grund warum sie befreit ist, ist ASTMA diese Frau gehört zu einer Risikogruppe die wir anderen gesunden Menschen , die leider nicht befreit werden können, beschützen sollen. Ist das nicht widersinnig? Auszug: Laut Ihrer Mitteilung von Mittwoch gilt die Pflicht nicht für Personen, „die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.“

Quelle: soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/maskenpflicht

4.5

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