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Gesichtslappen beim Betreten eines großen Sitzungssaals

Völlig idiotisch ist es z.B. in Bayern (in anderen Bundesländern ist mir die Regelung nicht geläufig), dass man z.B. beim Betreten oder wenn man vom Platz aufsteht in einem 200m ²großen Sitzungssaal (ca. 20 - 25 Teilnehmer) einen Mundschutz tragen muss, selbst wenn die anderen Sitzungsteilnehmer 5 m weit entfernt reinkommen oder stehen, bzw. sitzen. WAS FÜR EIN UNGLAUBLICHER BLÖDSINN. WEG mit diesen GESICHTSLAPPEN.

Quelle:

4.3

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