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Antidemokratisch und verfassungswidrig

In einer Demokratie - Volksherrschaft - ist ein mit Zwangsgebühren finanzierter Staatsfunk systemwidrig. Eine von der Bürgerschaft nicht beeinflussbare Staatspropaganda ist Zeichen von Diktaturen, nicht von Demokratien. Im übrigen dürfen Gebühren als Abgaben nur nutzungsbezogen erhoben werden, insofern ist der Rundfunkbeitrag eine Steuer, die wiederum nicht klar zweckgebunden eingesetzt werden darf - das gesamte Konstrukt ist damit eindeutig verfassungswidrig.

Quelle: <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr" rel="nofollow">de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChr</a>

4.1

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