Abschaffung der Rundfunkbeitragsgebühren!!! Wofür diese Gebühren u.A. verwendet werden!!!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
An alle Ministerpräsidenten/innen, Unterzeichner des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages
6.649 Unterstützende

Dialog abgeschlossen

6.649 Unterstützende

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

12.10.2018, 02:12

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team



24.12.2014, 08:58

Liebe Mitstreiter,

ein GROSSES DANKESCHÖN für die vielen Unterstützungsangebote. Ich habe mich sehr darüber gefreut.

Dank eines lieben Tipps werde ich jetzt die Petition an die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, Gastgeberland 2014/2015 Brandenburg, weiterleiten.

Vielleicht bekomme ich ja einen persönlichen Termin bei der nächsten Konferenz, um dort alles zu überreichen. Ich werde mich um einen Termin intensiv bemühen. Ihr könnt mir die Daumen dafür drücken.

Somit ist das Ausdrucken für die einzelnen Bundesländer nicht mehr notwendig.

Wenn es kein verspäteter oder verfrühter Aprilscherz ist kann einem das auch neue Hoffnung machen:

www.bild.de/politik/inland/gez/gebuehren-koennten-abgeschafft-werden-schaeuble-berater-empfehlen-39095048.bild.html

Ich wünsche ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr

Sieglinde Franke


23.12.2014, 06:53

Liebe Mitstreiter für ein Demokratischeres Rundfunksystem!
6.647 Unterschriften, Dank der Unterstützung vieler Mitstreiter!
Da die Petition an alle 16 Ministerpräsidenten gerichtet ist, suche ich noch liebe Helfer, die mich bei der Weiterleitung der Petition an die restlichen 15 Ministerpräsidenten unterstützen. Ich bin aus Mecklenburg-Vorpommern und werde beim Landtag Schwerin, Erwin Sellering - Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern diese Petition einreichen.
Da die Unterschriften ausgedruckt werden müssen, um ihr Ziel zu erreichen, sprengt es meinen finanziellen Rahmen. Es müssen für jeden Ministerpräsidenten 151 Seiten ausgedruckt werden. Ich werde aber noch einmal bei Open Petition nachfragen, ob es auch über Mail möglich ist.
Falls ihr mich unterstützen möchtet, schickt mir bitte eine Nachricht
www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-der-rundfunkbeitragsgebuehren-wofuer-diese-gebuehren-u-a-verwendet-werden
über Kontakt, Frage an Initiator/in. Dankeschön

Zitat von Frank Kutschera: "Sind wir am Ziel unserer Wünsche? Nun, jede Petition ist zunächst eine B I T T E, ein Gesetz zu überprüfen. Dies unabhängig davon, ob wir unser selbst gestelltes Ziel erreicht oder übertroffen haben. Insofern sind wir noch ein gutes Stück davon entfernt, wirklich die breitere Bevölkerungsmehrheit für unsere Ziele zu gewinnen. Die gravierende Unkenntnis der Bevölkerung, über das zu Stande kommen der Rundfunkstaatsverträge, ist eine Ursache davon. Viele vermuten die Bundesregierung oder den Beitragsservice selbst, als Verursacher der gravierenden Ungerechtigkeit. Unsere Petition hat insofern auch erst mal eine „aufklärende Funktion“ und da haben wir beachtliche Fortschritte erzielt. Doch insgesamt betrachtet, benötigen wir für ein reformiertes Rundfunksystem dringend noch mehr Unterstützung. Nur so kann unser Anliegen nachhaltig in die Gesellschaft getragen werden und letztendlich auch Veränderung bewirkt werden! Teilt die Petitionen „ARD, ZDF, ... so GEZ nicht weiter!“-die Ihr auf OpenPetition für die Regionen Brandenburg
www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-zahlungszwang-stop-rundfunkreform-jetzt-brandenburg
Thüringen
www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter
und Berlin
www.openpetition.de/petition/online/ard-zdf-so-gez-nicht-weiter-zahlungszwang-stop-rundfunkreform-jetzt-berlin
findet, via Facebook,Twitter,Google +, oder per Mail über Freunde . Ladet Abrisszettel bei OpenPetition herunter und befestigt sie an markanten Punkten. Es liegt als noch ein gutes Stück Weg vor uns, doch sind wir zuversichtlich, mit Eurer Unterstützung auch wirklich in Sachen medienpolitischer Entwicklung etwas bewegen zu können.
Packen wir es an!"

Mit lieben Grüßen Sieglinde Franke


22.07.2014, 08:06


Neuer Petitionstext: Betreff: Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

An die Unterzeichner des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages,
wir, die Unterzeichner, fordern:

- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie
- umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen
des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk-Systems.

Die Kritik der Bürger, Landesrechnungshöfe, Medienpolitiker, Staatsrechtler und Datenschützer ist endlich ernst zu nehmen!

Die Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik sind endlich aufzuarbeiten!

Wir fordern:

- die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“
zum nächstmöglichen Termin sowie
- vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über
Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks, einhergehend mit der
- Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks.

Die Bürger sind angemessen am Reformprozess zu beteiligen.

Nach dem Grundgesetz ist es jedem erlaubt, sich aus frei zugänglichen Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es jedem selbst obliegt zu wählen, aus welchen Medien er sich informiert und aus welchen nicht (letzteres ist die negative Informationsfreiheit). Dieses Recht kann einem weder vom Gesetzgeber noch von einer Landesrundfunkanstalt genommen werden. Es ist ein Grundrecht und bedeutet für alle Bürger, nicht durch einen beschlossenen Rundfunkbeitragsstaatvertrag gezwungen werden, dafür zu bezahlen.

Hinzu kommt noch, das Herr Thomas Exner, Richter aus Montabaur gemeinsam mit Herrn Dennis Seifart, Rechtsanwalt aus München, Frau Anna Terschüren, die eine Dissertation über das Thema geschrieben hat, Herr Ermano Geuer, Jurist und weitere schlüssig aufweisen, das diese Abgabe verfassungswidrig ist.

ARD und Beitragsservice, WOFÜR U.A. DIE GEFORDERTEN BEITRÄGE VERWENDET WERDEN !!!

5.312.084 T€ Erträge aus Teilnehmergebühren
41,50% 2.204.609 T€ Personalaufwand
12,11% 643.241 T€ Vom Personalaufwand allein Aufwendungen für Altersversorgung
3,47% 184.307 T€ Aufwendungen für den Gebühreneinzug

220.000 € Hessischer Rundfunk, Intendant Helmut Reitze
216.762 € Saarländischer Rundfunk, Intendant Thomas Kleist
228.000 € Rundfunk Berlin-Brandenburg, Intendantin Dagmar Reim
246.000 € Radio Bremen, Intendant Jan Metzger
247.801 € Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Intendantin Karola Wille
305.417 € Norddeutscher Rundfunk (NDR), Intendant Lutz Marmor
309.720 € Bayrischer Rundfunk (BR), Intendant Ulrich Wilhelm
309.864 € Südwestrundfunk (SWR), Intendant Peter Boudgoust
367.232 € Westdeutscher Rundfunk (WDR), Intendant Tom Buhrow

2.450.796 € Summe

0,11% 2.450,796 T€ Personalkosten, allein für die 9 Intendanten

Nur zum Vergleich: Die Kanzlerin, Frau Angela Merkel, erhält 251.304 Euro/Jahr und liegt somit deutlich unter vielen Gehältern der Intendanten.

Meine Quellen:
www.ard.de/home/intern/fakten/finanzen/Finanzen/346640/index.html
www.ard.de/download/329314/ARD_Finanzstatistik.pdf
www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/intendanten-gehaelter-was-die-chefs-von-ard-und-zdf-einstreichen/8594176.html#image Neue Begründung: Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks darin eingeschlossen.

Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte, sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existent bewertet werden.

Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung aus.
Hier ein kleiner Auszug von Bürgern, die sich gegen die Rundfunkgebühren wehren:

www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
www.facebook.com/groups/272005676260305/

Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!

Die gesamte Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.

Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat):
„Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“

Der Öffentlich-Rechtliche-Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk auch mit einem neu zu definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.

Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem:
"Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...]

Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, dass zur Funktionserfüllung geboten erscheint.
Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, dass sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten.
Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann." (aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)

Auch das Gerichtsurteil in München:
über zwei Popularklagen auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S)
www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.mdl.Verh..htm

hat bestätigt:

Es ist das Ende des Rechtsstaates. Es ist eine Entwicklung, die seit langem stattfindet, aber hier ist es mehr als offensichtlich geworden.
Justiz, Medien und Politiker arbeiten bereits eng zusammen. Recht wird gebeugt bis es passt, genau das wurde mit diesem Urteil bescheinigt.

Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern alle Ministerpräsidenten, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unterzeichnet haben, sowie alle Landtage dazu auf, unserer Forderung nach
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach
- umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen
des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks umgehend Rechnung zu tragen!

Sieglinde Franke Finanzi


21.07.2014, 10:47

Ein großes Dankeschön an die vielen Unterstützer/innen!!!

Status: Petition in Zeichnung
155 Tage verbleibend, 1.589 Unterstützer, 1.508 in Deutschland

Die lieben Mitstreiter dieser gemeinsamen Sache und ich geben unser Bestes! Aber es müssen sich noch mehr dafür finden!

Um so viele, wie möglich zu erreichen, könnt ihr mich auch unterstützen!

Ladet eure Freunde, Bekannten und Verwandten ein, auch diese Petition zu unterzeichnen.
Es gibt viele Möglichkeiten für die Verbreitung:
E-Mail, soziale Netzwerke, wie Facebook und Twitter, man kann auch Unterschriftenbögen von der Petitionsseite herunter laden, selbst Unterschriften sammeln und sie dann wieder auf der Seite hoch laden.

Falls noch Fragen oder Probleme auftreten, schreibt mir bitte eine Nachricht auf Facebook:
www.facebook.com/sieglinde.franke.50

Um unseren Forderungen noch mehr Nachdruck zu verleihen, wurden gleichlautende Petitionen bei OpenPetition von unseren Mitstreitern in den „Regionen“ Berlin, Brandenburg, Sachsen und Thüringen gestartet. Es würde aber unserem gemeinsamen Anliegen noch mehr Durchschlagskraft verleihen, wenn Ihr im betreffenden Bundesland diese Petitionen gleichfalls unterzeichnet.

PETITIONEN/ UNTERSCHRIFTENSAMMLUNGEN 2014
(zur Erinnerung: #Rundfunk = Ländersache; #Bundestag nicht zuständig;
unterzeichnen kann/ darf/ soll aber jeder - auch aus anderen Bundesländern;
auch "anonym" bzw. ohne öffentliche Anzeige der persönlichen Daten möglich)
#SACHSEN bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-SN
#THÜRINGEN bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-TH
#BRANDENBURG bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BB
#BERLIN bit.ly/ARDZDFGEZ-2014-BE

Ich bedanke mich noch einmal ganz herzlich und WEITER SO!!!

Ganz liebe Grüße

Sieglinde Franke


25.06.2014, 13:10

Textänderung
Neue Begründung: Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks darin eingeschlossen.

Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte, sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existent bewertet werden.

Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung aus.
Hier ein kleiner Auszug von Bürgern, die sich gegen die Rundfunkgebühren wehren:

www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
www.facebook.com/groups/272005676260305/

Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!

Die gesamte Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.

Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat):
„Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“

Der Öffentlich-Rechtliche-Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk auch mit einem neu zu definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.

Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem:
"Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...]

Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, dass zur Funktionserfüllung geboten erscheint.
Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, dass sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten.
Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann." (aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)

Auch das Gerichtsurteil in München:
über zwei Popularklagen auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S)
www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.mdl.Verh..htm

hat bestätigt:

Es ist das Ende des Rechtsstaates. Es ist eine Entwicklung, die seit langem stattfindet, aber hier ist es mehr als offensichtlich geworden.
Justiz, Medien und Politiker arbeiten bereits eng zusammen. Recht wird gebeugt bis es passt, genau das wurde mit diesem Urteil bescheinigt.

Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern alle Ministerpräsidenten, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unterzeichnet haben, sowie alle Landtage dazu auf, unserer Forderung nach
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach
- umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen
des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks umgehend Rechnung zu tragen!

Sieglinde Franke
Im Namen aller Unterzeichner/innen.


25.06.2014, 13:09

Textänderung
Neue Begründung: Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks darin eingeschlossen.

Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte, sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existent bewertet werden.

Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung aus.
Hier ein kleiner Auszug von Bürgern, die sich gegen die Rundfunkgebühren wehren:

www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
www.facebook.com/groups/272005676260305/

Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!

Die gesamte Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.

Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat):
„Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“

Der Öffentlich-Rechtliche-Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk auch mit einem neu zu definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.

Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem:
"Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...]

Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, dass zur Funktionserfüllung geboten erscheint.
Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, dass sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten.
Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann." (aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)

Auch das Gerichtsurteil in München:
über zwei Popularklagen auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S)
www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.mdl.Verh..htm

hat bestätigt:

Es ist das Ende des Rechtsstaates. Es ist eine Entwicklung, die seit langem stattfindet, aber hier ist es mehr als offensichtlich geworden.
Justiz, Medien und Politiker arbeiten bereits eng zusammen. Recht wird gebeugt bis es passt, genau das wurde mit diesem Urteil bescheinigt.

Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern alle Ministerpräsidenten, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unterzeichnet haben, sowie alle Landtage dazu auf, unserer Forderung nach
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach
- umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen
des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks umgehend Rechnung zu tragen!

Können und wollen Sie weiter diese Verantwortung tragen als Volksvertreter, der die Interessen Sieglinde Franke
Im Namen aller Bürger Unterzeichner/innen.


25.06.2014, 13:07

Text geändert
Neuer Petitionstext: Betreff: Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

An die Unterzeichner des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages,
wir, die Unterzeichner, fordern:

- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie
- umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen
des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk-Systems.

Die Kritik der Bürger, Landesrechnungshöfe, Medienpolitiker, Staatsrechtler und Datenschützer ist endlich ernst zu nehmen!

Die Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik sind endlich aufzuarbeiten!

Wir fordern fordern:

- die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“
zum nächstmöglichen Termin sowie
- vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über
Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks, einhergehend mit der
- Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks.

Die Bürger sind angemessen am Reformprozess zu beteiligen.

Nach dem Grundgesetz ist es jedem erlaubt, sich aus frei zugänglichen Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es jedem selbst obliegt zu wählen, aus welchen Medien er sich informiert und aus welchen nicht (letzteres ist die negative Informationsfreiheit). Dieses Recht kann einem weder vom Gesetzgeber noch von einer Landesrundfunkanstalt genommen werden. Es ist ein Grundrecht und bedeutet für alle Bürger, nicht durch einen beschlossenen Rundfunkbeitragsstaatvertrag gezwungen werden, dafür zu bezahlen.

Hinzu kommt noch, das Herr Thomas Exner, Richter aus Montabaur gemeinsam mit Herrn Dennis Seifart, Rechtsanwalt aus München, Frau Anna Terschüren, die eine Dissertation über das Thema geschrieben hat, Herr Ermano Geuer, Jurist und weitere schlüssig aufweisen, das diese Abgabe verfassungswidrig ist.

ARD und Beitragsservice, WOFÜR U.A. DIE GEFORDERTEN BEITRÄGE VERWENDET WERDEN !!!

5.312.084 T€ Erträge aus Teilnehmergebühren
41,50% 2.204.609 T€ Personalaufwand
12,11% 643.241 T€ Vom Personalaufwand allein Aufwendungen für Altersversorgung
3,47% 184.307 T€ Aufwendungen für den Gebühreneinzug

220.000 € Hessischer Rundfunk, Intendant Helmut Reitze
216.762 € Saarländischer Rundfunk, Intendant Thomas Kleist
228.000 € Rundfunk Berlin-Brandenburg, Intendantin Dagmar Reim
246.000 € Radio Bremen, Intendant Jan Metzger
247.801 € Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Intendantin Karola Wille
305.417 € Norddeutscher Rundfunk (NDR), Intendant Lutz Marmor
309.720 € Bayrischer Rundfunk (BR), Intendant Ulrich Wilhelm
309.864 € Südwestrundfunk (SWR), Intendant Peter Boudgoust
367.232 € Westdeutscher Rundfunk (WDR), Intendant Tom Buhrow

2.450.796 € Summe

0,11% 2.450,796 T€ Personalkosten, allein für die 9 Intendanten

Nur zum Vergleich: Die Kanzlerin, Frau Angela Merkel, erhält 251.304 Euro/Jahr und liegt somit deutlich unter vielen Gehältern der Intendanten.

Meine Quellen:
www.ard.de/home/intern/fakten/finanzen/Finanzen/346640/index.html
www.ard.de/download/329314/ARD_Finanzstatistik.pdf
www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/intendanten-gehaelter-was-die-chefs-von-ard-und-zdf-einstreichen/8594176.html#image Neue Begründung: Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks darin eingeschlossen.

Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte, sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existent bewertet werden.

Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die Frage der Legitimation des aktuellen Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks drücken sich in zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Programmqualität u. Berichterstattung aus.
Hier ein kleiner Auszug von Bürgern, die sich gegen die Rundfunkgebühren wehren:

www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
www.facebook.com/groups/272005676260305/
www.zahlungsstreik.net/
www.gez-boykott.de//Forum/index.php
Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!

Die gesamte Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.

Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat):
„Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“

Der Öffentlich-Rechtliche-Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des Internets kann festgestellt werden, dass ein Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk auch mit einem neu zu definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.

Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem:
"Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...]

Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, dass zur Funktionserfüllung geboten erscheint.
Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, dass sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten.
Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann." (aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)

Auch das Gerichtsurteil in München:
über zwei Popularklagen auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S)
www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.mdl.Verh..htm

hat bestätigt:

Es ist das Ende des Rechtsstaates. Es ist eine Entwicklung, die seit langem stattfindet, aber hier ist es mehr als offensichtlich geworden.
Justiz, Medien und Politiker arbeiten bereits eng zusammen. Recht wird gebeugt bis es passt, genau das wurde mit diesem Urteil bescheinigt.

Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern alle Ministerpräsidenten, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unterzeichnet haben, sowie alle Landtage dazu auf, unserer Forderung nach
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach
- umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen
des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks umgehend Rechnung zu tragen!

Können und wollen Sie weiter diese Verantwortung tragen a als Volksvertreter, der die Interessen aller Bürger


25.06.2014, 13:00

Text, habe alles fordernder gemacht.
Neuer Petitionstext: Betreff: Rundfunkstaatsvertrag, Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag


Sehr geehrte An die Unterzeichner des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages,
wir, die Unterzeichner, fordern:
ich nahm an, dass wir in einer Demokratie leben, dass unsere Politiker Volksvertreter seien - Wahlfreiheit an der Teilnahme und die Interessen der Menschen hier in diesem Land vertreten. Finanzierung sowie
- umfassende, weitreichende inhaltliche und strukturelle Reformen
www.facebook.com/download/711042452287738/15.RAStV-21.12.2010.pdf

Zitat: rundfunkbeitrag.de
"Sie weist für das Jahr 2012 Gesamterträge in Höhe von 7.492.520.505,97 Euro aus. Diese liegen 41.003.184,20 Euro unter dem Ergebnis von 2011."

7,5 Milliarden EURO gezwungener Maßen finanziert von den Bürgern Deutschlands.

Das Gerichtsurteil in München:
über zwei Popularklagen auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S)
www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.mdl.Verh..htm

hat mir bestätigt:
Es ist das Ende des Rechtsstaates. Es ist eine Entwicklung, die seit langem stattfindet, aber hier ist es mehr als offensichtlich geworden.
Justiz, Medien und Politiker arbeiten bereits eng zusammen. Recht wird gebeugt bis es passt, genau das wurde mit diesem Urteil bescheinigt.

Auch wenn dieses Urteil gefällt wurde. Ich lasse mich dadurch nicht einschüchtern und werde weiterkämpfen.

Nein, ich werde nicht bezahlen. Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk-Systems.

Die geforderten Beiträge werde ich an soziale Vereine spenden, die sich ohne staatliche Unterstützung Kritik der Bürger, Landesrechnungshöfe, Medienpolitiker, Staatsrechtler und nur mit Spendengeldern aufopferungsvoll und ohne Bezahlung dafür einsetzen, z. B. Kindern aus armen sozialen Verhältnissen wenigstens eine Mahlzeit am Tag Datenschützer ist endlich ernst zu geben. nehmen!

Auch wenn ich nur eine kleine Rente beziehe, mir das eigentlich gar nicht leisten könnte.
Aber bevor ich es an diese Geldeintreiber mit staatlicher Unterstützung zahle, gebe ich es lieber den Kindern, die es nötig haben und habe somit etwas Gutes getan. Die Versäumnisse jahrzehntelanger Medienpolitik sind endlich aufzuarbeiten!

Ich mache Ihnen einen Vorschlag: Wir fordern
- die sofortige Kündigung des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“
zum nächstmöglichen Termin sowie
- vor Abschluss oder Verhandlung neuer Gesetze eine öffentliche Grundsatzdebatte über
Legitimation, Inhalt, Umfang und Strukturen des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks, einhergehend mit der
- Diskussion und Einleitung grundlegender und weitreichender Reformen des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks.

Verzichten Sie und die anderen Politiker doch monatlich auf 1.000 € ihrer vom Steuerzahler finanzierten Diäten und spenden sie dieses Geld an die ÖRR, dass diese weiterleben können und nicht Hungern bzw. Verhungern müssen.
Die Bürger sind angemessen am Reformprozess zu beteiligen.
Nach dem Grundgesetz ist es mir jedem erlaubt, mich sich aus frei zugänglichen Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es mir jedem selbst obliegt zu wählen, aus welchen Medien ich mich informiere er sich informiert und aus welchen nicht (letzteres ist die negative Informationsfreiheit). Dieses Recht kann mir einem weder vom Gesetzgeber noch von einer Landesrundfunkanstalt genommen werden. Es ist ein Grundrecht und bedeutet für mich, alle Bürger, nicht durch einen beschlossenen Rundfunkbeitragsstaatvertrag gezwungen werden, dafür zu bezahlen.
Hinzu kommt noch, das Herr Thomas Exner, Richter aus Montabaur gemeinsam mit Herrn Dennis Seifart, Rechtsanwalt aus München, Frau Anna Terschüren, die eine Dissertation über das Thema geschrieben hat, Herr Ermano Geuer, Jurist und weitere schlüssig aufweisen, das diese Abgabe verfassungswidrig ist.

ARD und Beitragsservice, WOFÜR U.A. DIE GEFORDERTEN BEITRÄGE VERWENDET WERDEN !!!

5.312.084 T€ Erträge aus Teilnehmergebühren
41,50% 2.204.609 T€ Personalaufwand
12,11% 643.241 T€ Vom Personalaufwand allein Aufwendungen für Altersversorgung
3,47% 184.307 T€ Aufwendungen für den Gebühreneinzug
220.000 € Hessischer Rundfunk, Intendant Helmut Reitze
216.762 € Saarländischer Rundfunk, Intendant Thomas Kleist
228.000 € Rundfunk Berlin-Brandenburg, Intendantin Dagmar Reim
246.000 € Radio Bremen, Intendant Jan Metzger
247.801 € Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Intendantin Karola Wille
305.417 € Norddeutscher Rundfunk (NDR), Intendant Lutz Marmor
309.720 € Bayrischer Rundfunk (BR), Intendant Ulrich Wilhelm
309.864 € Südwestrundfunk (SWR), Intendant Peter Boudgoust
367.232 € Westdeutscher Rundfunk (WDR), Intendant Tom Buhrow
2.450.796 € Summe
0,11% 2.450,796 T€ Personalkosten, allein für die 9 Intendanten

Nur zum Vergleich: Die Kanzlerin, Frau Angela Merkel, erhält 251.304 Euro/Jahr und liegt somit deutlich unter vielen Gehältern der Intendanten.

Meine Quellen:
www.ard.de/home/intern/fakten/finanzen/Finanzen/346640/index.html
www.ard.de/download/329314/ARD_Finanzstatistik.pdf
www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/intendanten-gehaelter-was-die-chefs-von-ard-und-zdf-einstreichen/8594176.html#image Neue Begründung: ARD Die Auswirkungen des 15. RÄndStV/ „Rundfunkbeitragsstaatsvertrages“ haben zu gravierenden Ungerechtigkeiten geführt. Belastet werden in besonders hohem Maße einkommensschwache Bevölkerungsgruppen aber auch Vereine, Haushalte der Kommunen und Beitragsservice, WAS MIT UNSEREN GELDERN GEMACHT WIRD !!! Selbstständige - eine nicht zu vernachlässigende Anzahl Nichtnutzer des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks darin eingeschlossen.

Ich habe ein bisschen recherchiert Sollten Korrekturen nicht zeitnah, umfassend, konsequent und gerechnet. nachhaltig erfolgen, müssen nicht nur der Fortbestand des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks, sondern auch die demokratischen Grundwerte, sowie rechts- und sozialstaatlichen Prinzipien in unserer Gesellschaft als dauerhaft gefährdet betrachtet bzw. als nicht mehr existent bewertet werden.

5.312.084 T€ Erträge aus Teilnehmergebühren
41,50% 2.204.609 T€ Personalaufwand
12,11% 643.241 T€ Vom Personalaufwand allein Aufwendungen für Altersversorgung
3,47% 184.307 T€ Aufwendungen für den Gebühreneinzug


220.000 € Hessischer Rundfunk, Intendant Helmut Reitze
216.762 € Saarländischer Rundfunk, Intendant Thomas Kleist
228.000 € Rundfunk Berlin-Brandenburg, Intendantin Dagmar Reim
246.000 € Radio Bremen, Intendant Jan Metzger
247.801 € Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Intendantin Karola Wille
305.417 € Norddeutscher Rundfunk (NDR), Intendant Lutz Marmor
309.720 € Bayrischer Rundfunk (BR), Intendant Ulrich Wilhelm
309.864 € Südwestrundfunk (SWR), Intendant Peter Boudgoust
367.232 € Westdeutscher Rundfunk (WDR), Intendant Tom Buhrow
2.450.796 € Summe
0,11% 2.450,796 T€ Personalkosten, allein für Der gravierende Akzeptanzverlust und somit auch die 9 Intendanten
Bei allen Chefs und Chefinnen kommen noch Zusatzverdienste hinzu. Weil sie Frage der Legitimation des aktuellen Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks drücken sich in sendereigenen Tochterunternehmen (Produktionsfirmen, Werbezeitvermarktern o. ä.) in Aufsichtsgremien sitzen.

Nur zum Vergleich: Die Kanzlerin erhält 251.304 Euro/Jahr und liegt somit deutlich unter vielen Gehältern der Intendanten.

Jeder von uns muss für seine Rente hart arbeiten und bekommt sie nicht von Zwangsgeldern der Bürger finanziert. 12,11 % des Personalaufwandes allein für Aufwendungen für deren Altersversorgung!!!

Die restlichen Zahlen sprechen für sich!!!

Meine Quellen:
www.ard.de/home/intern/fakten/finanzen/Finanzen/346640/index.html
www.ard.de/download/329314/ARD_Finanzstatistik.pdf
www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/intendanten-gehaelter-was-die-chefs-von-ard-und-zdf-einstreichen/8594176.html#image

Über eine Stellungnahme dieser Fakten und Zahlen würde ich mich sehr freuen.


Viele Bürger Deutschlands haben pro Woche gerade mal 17,98 € übrig, um sich etwas zahlreichen Protesten, Foren, Initiativen, Petitionen, Widerspruchs-/ Klageverfahren, Publikationen, Vollstreckungsverfahren, Vollzugsrückständen sowie Beschwerden zu Essen zu kaufen, auf Grund ihres Gehaltes oder Rente.

Die Ausgaben der ÖRR werden auch durch die zum Teil unfreiwillige Zwangseintreibung durch den Beitragsservice bei rechtschaffenen Bürgern finanziert.

Meine persönliche Schlussfolgerung:
Ich lasse mich nicht einschüchtern von Drohbriefen, Rechnungen, Bescheiden (nur Behörden dürfen Bescheide schicken), Mahnungen und Zwangsvollstreckung. Mit diesen genannten Fakten wehre ich mich.

Ich bitte Sie freundlichst um eine ausführliche Stellungnahme mit rechtlicher Untermauerung zu den hier angeführten Punkten.

Das Wirken vieler Politiker gleicht mehr und mehr der einer Diktatur.

Inzwischen gibt es viele Petitionen, die Unterschriften für eine Abschaffung des Zwangs-Beitrages fordern. Es findet kaum Beachtung. Es gibt Protestaktionen. Das interessiert die Politik nicht. Ich selbst habe kein Interesse am öffentlich rechtlichen Rundfunk, nutze diesen nicht.
Programmqualität u. Berichterstattung aus.
Hier ein kleiner Auszug von Bürgern, die sich gegen die Rundfunkgebühren wehren:
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
www.facebook.com/groups/272005676260305/
www.zahlungsstreik.net/
online-boykott.de/de/unterschriftenaktion www.gez-boykott.de//Forum/index.php
www.gez-boykott.de//Forum/index.php Wir erwarten, dass die anhaltende Kritik der Bürger und Landesrechnungshöfe endlich ernst genommen wird!

Die gesamte Medienpolitik ignoriert seit Jahr und Tag bekannte Missstände beim Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk und liefert keine adäquaten Antworten zur aktuellen Medienlandschaft und zeitgemäßem Nutzungsverhalten.

Im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 2014 zum ZDF-Staatsvertrag hieß es, dass dieser in Teilen nicht verfassungskonform sei. Auch der aktuelle 19. KEF-Bericht vom März 2014 weist dringenden Handlungsbedarf aus, so z.B. zum Thema Kreditaufnahme (Zitat):
„Die Kommission weist darauf hin, dass die in den zitierten Regelwerken erlaubten Kreditaufnahmen teilweise weder den EU-rechtlichen noch den staatsvertraglichen Vorgaben (§ 1 Abs. 3 RFinStV) entsprechen. Die Kommission erwartet von den zuständigen Organen der Anstalten eine rechtskonforme Korrektur ihrer Regelwerke sowie deren Einhaltung.“

Der § 2 Öffentlich-Rechtliche-Rundfunk mit seinen 22 Fernsehkanälen und 67 Rundfunksendern entspricht seit mehreren Jahren nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit. Im Zeitalter des RBStV verstößt gegen § 1 GG. Ich verwahre mich in aller Entschiedenheit gegen die Entmündigung, Internets kann festgestellt werden, dass ein Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk auch mit meinem Geld etwas bezahlen einem neu zu müssen, dass ich ablehne! definierenden Programmangebot einem „Grundversorgungsauftrag“ nach Bildung und Information gerecht werden kann. Die Expansion Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk ins Internet ist nicht erforderlich, um Meinungspluralität zu wahren, vielmehr behindert es diese.

Hinzu kommt noch, Im 7. Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1992 heißt es unter anderem:
"Mit der Bestimmung des Programmumfangs ist mittelbar auch eine Festlegung des Geldbedarfs der Rundfunkanstalten verbunden. Gleichwohl folgt daraus keine Pflicht des Gesetzgebers, jede Programmentscheidung, die die Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunkanstalten in Wahrnehmung ihrer Programmfreiheit treffen, finanziell zu honorieren. [...]
Die Heranziehung Dritter durch eine Geldleistung ist aber nur in dem Maß gerechtfertigt, dass zur Funktionserfüllung geboten erscheint.
Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, dass sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten.
Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das Herr Thomas Exner, Richter aus Montabaur gemeinsam sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann."
(aus „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts“, Band 87, S.181ff , BVerfGE- 87, 181)
Auch das Gerichtsurteil in München:
über zwei Popularklagen auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404, BayRS 2251-17-S)
www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12u.a.-Pressemitt.mdl.Verh..htm
hat bestätigt:
Es ist das Ende des Rechtsstaates. Es ist eine Entwicklung, die seit langem stattfindet, aber hier ist es mehr als offensichtlich geworden.
Justiz, Medien und Politiker arbeiten bereits eng zusammen. Recht wird gebeugt bis es passt, genau das wurde mit Herrn Dennis Seifart, Rechtsanwalt aus München, Frau Anna Terschüren, die eine Dissertation über das Thema geschrieben hat, Herr Ermano Geuer, Jurist und weitere schlüssig aufweisen, das diese Abgabe verfassungswidrig ist. diesem Urteil bescheinigt.

Dies alles findet bei Ihnen keine Beachtung! Warum nicht, wenn schon ein Richter beweist, das diese Zwangs-Abgabe falsch ist? Wir, als Unterzeichner dieser Petition, fordern alle Ministerpräsidenten, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unterzeichnet haben, sowie alle Landtage dazu auf, unserer Forderung nach
- Wahlfreiheit an der Teilnahme und Finanzierung sowie nach
Auch für viele Betriebe bedeutet die Zwangsabgabe eine übergebührliche Belastung, die - umfassenden, weitreichenden inhaltlichen und strukturellen Reformen
des Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunks umgehend Rechnung zu Entlassungen führen könnte. tragen!

Können und wollen Sie weiter diese Verantwortung tragen als Volksvertreter, der die Interessen aller Bürger vertreten soll? Sie haben die politische Macht, diese Rundfunkbeitrags-Verträge zu kündigen, nicht der kleine Bürger!!!

Mit freundlichen Grüßen

Sieglinde Franke a


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern