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Ungleichbehandlung mit anderen Körperschaften des ö.R

Das Erbringen von Inkasso Dienstleistungen für Dritte gehört nicht zu den Kernaufgaben des Staates. Es gibt keine rationalen Gründe, warum der Staat dies tun sollte. Es ist bezeichnend, dass der Staat Inkasso Dienstleistungen nur für bestimmte Religionsgemeinschaften erbringt (zum Beispiel die katholische und evangelische Kirche), nicht aber für andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern Ortskrankenkassen Sparkassen etc.

Quelle:

4.4

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