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Straßenausbaubeiträge grundrechtswidrig

Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist grundrechtswidrig. Einer Beitragserhebung liegt das Äquivalenzprinzip zugrunde, dem zufolge öffentliche Ausgaben von demjenigen bezahlt werden wollen, der davon einen zurechenbaren Nutzen hat. Politiker und Verwaltungsrechtler haben unzureichende ökonomische Kenntnisse und wissen nicht, dass kommunale Straßen "öffentliche Güter" sind, deren Eigenschaft es ist, allen Bürgern gleichzeitig einen Nutzen zu stiften, der dann individuell nicht zurechenbar ist. Ohne zurechenbaren Vorteil dürfen keine Beiträge erhoben werden. Verstoß gegen Art. 3,I GG u. a. Art.

Quelle: Niemeier/Gramlich: (Wiederkehrende) Straßenausbaubeiträge: Karlsruhe hat entschieden, aber ist damit alles in Ordnung? In: KommJur 2/2015, S. 41 ff.

4.0

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