Für sehr viele Hausbesitzer bedeutet dieses Gesetz den finanziellen Ruin, wenn es vor ihrem Haus zu Sanierungsmaßnahmen der Straßen und Gehwege kommt. Gerade im ländlichen Bereich, wo es vor vielen Einzelhäusern lange Straßenfronten gibt, wäre eine Beteiligung an den Kosten nicht zu finanzieren. Besonders ältere Mitbürger wären dann zum Verkauf ihrer Alterssicherung gezwungen, denn als Alterssicherung wurden viele Eigenheime angeschafft. Es ist nicht anzunehmen, dass ältere Mitbürger noch einen Kredit zur Finanzierung der Sanierungen bekommen.
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