Gesundheit

Abschaffung von Liegendmietwagen zugunsten des qualifizierten Krankentransportes mit KTW

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsauschuß des Landtags

853 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Nicht die "Liegendtaxis" gehören verboten, sondern die Praxis der Kassen, Transporte nach dem Argument "Preis" zu fordern bzw. zu genehmigen. Wer "krank" ist und med. Hilfe benötigen könnte, der braucht einen Krankenwagen und wer lediglich Hilfe beim Treppensteigen etc. benötigt, dem reicht ein Tragestuhlwagen etc. Wenn "Oma Meier" zum Arzt muss und noch Treppensteigen kann, reicht ein Taxi oder der Bus, braucht "Oma Meier" Hilfe beim Treppensteigen muss es ein KTW sein? NEIN!!

Quelle:

3.6

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Eine Implementierung des "unqualifizierten KTP" in die Zuständigkeit des RettG hätte einfache, aber durchaus vernünftige Konsequenzen! Krankentransporte in dieser Art (A1 Fahrzeuge nach EN 1789) wären qualifiziert besetzt (noch steckt das RettG NRW ja in der Neuauflage, machbar ist vieles) und man würde entsprechend eine Qualitätsverbesserung für die Patienten und entsprechend für die Krankenkassen erreichen. Auch können durch die Vergabe von Konzessionen nach RettG an Unternehmen auch die Zeiten der Vorhaltung geregelt werden, so dass die sog. "Rosinenpickerei" ausbleibt (24h KTW).

Quelle:

3.5

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Patientensicherheit nur mit Fachausbildung

PATIENTENSICHERHEIT Für den Patienten ist es nicht ersichtlich, welche fachliche Qualifikation hinter der "unqualifizierten" Krankenbeförderung steckt. Viele Unternehmer statten ihre Mitarbeiter mit der gleichen Einsatzkleidung aus und benutzen optisch die gleichen Fahrzeuge um den Eindruck eines qualifizierten Krankentransportes zu erwecken. Wenn ein Patienten jahrelang mit dem UQKTP bfördert wird und es zu einem Notfall kommt, läuft der Patient Gefahr einen nicht unerheblichen Schaden zu erleiden, da keine qual. Notrufabfrage erfolgen darf.

Quelle:

3.3

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Verantwortung durch Qualifikation

In der Krankenpflege und in der Behandlung von Patienten sind wir in erster Linie den Patienten verpflichtet. Kranke Menschen sind - wenn sie nicht sitzen können - so eingeschränkt, dass sie selbstverständlich eine pflegende Betreuung benötigen - körperlich und seelisch. Dies ist nur durch ein Mindestmass an Qualifikation möglich. Und dies nennt man "Krankentransport".

Quelle:

0.0

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Ich sage Ja wenn die Kommunen und Kreise die Genehmigungen für die Mietwagen in qualifizierte umwandeln. Mit all den auflagen was Personal und Material angeht. Rechte und pflichten mit der entsprechenden Kostendeckung. Welcher Rettungsdienstler will denn die sogenannten Dackelschichten wirklich fahren? Einfach alle unter den Deckel des Rett.-dienst-Gesetzes nehmen und man hat die Handhabung verstöße zu ahnden.

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0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Unqualifizierter KTP in bestimmten Bereichen durchaus sinnvoll

Qualifiz. KTP ist für entspr. Indikationen [Einweisg., Fahrten ZUR Behandlg. etc. unabdingbar. ABER: Für Fahrten NACH Abschluss e. Behandlg, bei Entlassung in e. NICHT fachl. betreutes Umfeld, ist m.E. auch a. d. Transport dahin e. med.-fachl. Betreuung unnötig! Solche Fahrten mit qualifiz. Rettungsmitteln zu fahren bedeutet unnötig hohe Kosten, längere Wartezeiten f. d. Patienten und [im Fall e. MZF-Systems] unnötige Belegung v. anderweitig sinnvoller einsetzbaren Notfallrettungsmitteln!

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2.5

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Wer lediglich Hilfe beim Treppensteigen (Tragestuhl oder Begleitung) benötigt oder nur liegend transportiert werden kann, ist keineswegs so "krank", dass er einer ständigen med. Betreuung und Aufsicht während einer Autofahrt bedarf. Weitaus sinnvoller ist, den Bereich des sog. "unqualifizierten Krankentransports" in das Rettungsdienstgesetz aufzunehmen und das Personal und die Fahrzeuge den entspr. Regelungen (Hygiene, Sicherheit/Chrashtests usw.) zu unterwerfen.

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2.3

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Der liebe Herr Doktor als Verfasser ist scheinbar wenig unterrichtet was den nicht qualifizierten Krankentransport bzw Krankenfahrdienst betrifft. In allen Verträgen mit Krankenkassen ist hinterlegt das ein Rettungshelfer an Bord sein muss. Ich möchte allerdings mal den ökonomischen Aspekt aufgreifen. Jahrelang hat sich der Krankentransport auf einem nicht vorhandenem Monopol ausgeruht und sich kräftig bedient Patienten bzw Fahrgäste wurden und werden immernoch ohne jeglichen dienstleistungsgedanken transportiert! Wir befördern Fahrgäste und behandeln diese auch so! Med Transport = KTW

Quelle:

1.7

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wer trägt dann die Transportkosten? Qualifizierter Krankentransport muss sein; aber ein Wegfall vom umqualifizierten Bereich kann kein qualifiziertes Unternehmen abdecken, da diese für eine Grundabdeckung zuständig sind. Ebenso fehlt den Hilfsorganisationen massiv Personal durch die Abschaffung vom Zivildienst! Es muss weiterhin den unqualifizierten Transport geben; mit gewissen Standarts! Auf jeden Fall! Hygiene, fachliches Grundwissen und Verantwortung! Und jedes unqualifiziertes Unternehem sollte sich über die Einstellung von qualifiziertem Personal Gedanken machen! Image und Absicheru

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0.8

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