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Nicht alle Komunen erheben die Sraßenbaubeitragssätze-keine Gleichbehandlung. Die Anlieger haben wenig Mitspracherecht beim Ausbau der anliegenden Straßen - Straßenbreite, Ausbau der Bushaltestellen, Wegfall von Parkplätzen, Aufstellung von Pollern,Beschaffenheit der Straßenoberfläche, Anfahrt von Gerwerbebetrieben. Alternative Finanzierung: Erhöhung der Grunderwerbssteuer und der Grundsteuer, dabei zahlen auch die anliegenden Mieter, als Hauptnutzer der entsprechenden Straßen mit.

Quelle:

3.8

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