Wenn es zu einer Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen kommt und Kommunen statt dessen eine Finanzierung über Steuern, z.B. Erhöhung der Grundsteuer B, als einzige Alternative bleibt, müsste die Steuererhöhung viermal so hoch sein, wie der zu ersetzende Straßenausbaubeitrag. Bei der Grundsteuer ist zu berücksichtigen, dass sie sich auf die Finanzkraft einer Kommune positiv auswirkt, so dass die Finanzzuweisungen für die Kommune geringer ausfallen. Zudem muss die Kommune auf diese Mehrerträge Kreisumlage zahlen. Über die Nebenkosten tragen zudem die Mieter (auch die höhere) die Grundsteuer.
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