Ist nicht zu befürchten, dass Jugendliche nicht „vernünftig“ wählen? Die vermeintliche „Vernünftigkeit“ entscheidet nicht über das Wahlrecht bei Erwachsenen. Erwachsene haben auch das Recht, „unvernünftig“ zu wählen. Daher kann eine angeblich fehlende „Vernünftigkeit“ kein Grund sein, Jugendliche vom Wahlrecht auszuschließen. Projekte der Politischen Bildung, wie beispielsweise das Projekt U18 machen zudem deutlich, dass Jugendliche in Berlin sehr genau überlegen, wen sie wählen würden – und dass das Ergebnis nicht grundsätzlich von dem Wahlergebnis bei Erwachsenen abweicht.
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