Im Zivil- und Strafrecht werden junge Menschen unter 18 Jahren ja auch anders behandelt! Die Altersgrenzen im Zivil- und Strafrecht stellen einen Schutz junger Menschen dar, Wahlen sind aber nichts, wovor junge Menschen geschützt werden müssten. Zudem unterscheidet sich das Wahlrecht vom Deliktrecht grundsätzlich darin, dass im Deliktrecht auch bei Erwachsenen die Einsichtsfähigkeit ein generelles Kriterium, das die Schuld vermindern kann, darstellt.
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