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Impfung

Eine generelle Impfpflicht kann es in Deutschland nicht geben. Aber nach §20 (6) IfSG kann eine Impfung angeordnet werden, wenn mit der epidemischen Verbreitung einer Krankheit zu rechnen ist. Das hätte also schon längst passieren müssen! Wenn die Bedrohung der epidemischen Verbreitung nicht mehr gegeben ist kann die Impfpflicht in eine freiwillige Impfung umgewandelt werden.

Quelle: Infektionsschutzgesetz §20

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