Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Für eine Ausbildung wird bereits jetzt eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt, wenn die Voraussetzungen vorliegen (geklärte Identität, Vorlage eines Passes). Eine Bleibeberechtigung im Giesskannenprinzip, nur weil jemand im Alten-oder Pflegeheim arbeitet, darf es nicht geben, dieses würde eine Einwanderung über Asyl vereinfachen. Bitte Asyl und Einwanderung strikt getrennt halten, wenn wir unsere Asylgesetze behalten möchten...

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