JA - allerdings sollte der russische Agressor zuvor die Annexion der Krim
rückgängig machen und für die Kriegshandlungen gegen die Ukraine dieser angmessene Reparationen zahlen, hat doch Russland als Garantiemacht des Budapester Memorandum für die Integrität der ukrainischen Grenzen das Völkerrecht eklatant verletzt.