menschen, die per se mit diversen hürden zu leben haben, sollten wenigstens in geldwert die möglichkeit haben, diese teilweise zu überwinden. sowie - darüber hinaus: bei irreversibler schwerstbeeinträchtigung (physisch wie psychisch) steht es keinem gesunden "gesetzemacher" zu, diesen menschen bei subjektiv empfundener unerträglichkeit die gnade der sterbehilfe zu verwehren.
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