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Korrekturzeit nach GSO nicht gegeben

Laut § 25 der GSO beträgt die Korrekturzeit für eine Deutschschulaufgabe in der Oberstufe 3 Wochen. Dies gilt wohlgemerkt für eine Arbeit, für die der Schüler 180 Minuten Zeit hat und die nicht nachkorrigiert werden muss. Nun soll plötzlich ein Text mit eineinhalbfachem Umfang in der Hälfte der Zeit korrigiert werden. Die Hälfte der Zeit deshalb, weil ja noch eine Nachkorrektur mit anschließender Besprechung stattfindet.. Warum regelt die bayerische Regierung eine angemessene Korrekturzeit in einem Gesetz und widerspricht sich dann selbst?

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