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Grundrechtsverstoß prüfen

Im Grundgesetz verankert und sogar offiziell in den Richtlinien der EU steht an erster Stelle das Wohl der MENSCHEN, dem in der Priorität alles andere unterzuordnen ist. Keinesfalls darf das Wirtschaftswachstum oder das Wohl von Raubtieren dem übergeordnet werden. Zu prüfen ist also, ob es sich mit der Ansiedlung von Wölfen um einen Grundrechtsverstoß handelt. Aber bestechliche Richter finden sich bestimmt, bestochenen Experten ja auch...

Quelle:

3.8

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